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Phelsuma Grandis - Nachweispflicht

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  • Phelsuma Grandis - Nachweispflicht

    Hallo liebe DGHT-Community,

    Meine frage ist recht kurz am Samstag möchte ich mir 3 Ph. Grandis kaufen sie kommen direkt aus der Eigenzucht des Privat Verkäufers meine frage ist daher er keine Papiere hat was kann ich da machen kann mir etwas ausdrucken und er unterschreibt es oder muss ich dafür irgendwo hin ?

    MFG
    Gen

  • #2
    Die sind nicht meldepflichtig, aber Du musst die Herkunft lückenlos nachweisen können. Eine formlose Bescheinigung des Züchters reicht.

    Viele Grüße

    Ingo
    Kober? Ach der mit den Viechern!




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    • #3
      Hallo,
      schau mal nach Vordrucken für einen Herkunftsnachweis. Im Endeffekt steht da nur drauf welche Art und wie viele Tiere von wem an wen verkauft wurden und woher der Verkäufer die Tiere hatte (eigene Nachzucht, erworbene Nachzucht, Importtier mit E-Nummer usw.).

      Ingo Warum sind die nicht meldepflichtig? Sind doch WA II B Tiere. Gibts da wieder eine Ausnahmeregelung?

      Gruß
      Matthias
      DGHT Regionalgruppe Büdingen

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      • #4
        Also das sie nicht mehr Meldepflichtig sind weiß ich, ich glaube seit 2008-2011 weiß es jetzt aber nicht genau

        Okay dann werde ich mir mal so ein Herkunftsnachweis ausdrucken, Ich dank euch

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        • #5
          Seit 1997...
          Kober? Ach der mit den Viechern!




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          • #6
            So Früh schon krass wieder was dazu gelernt

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            • #7
              Aber anscheinend stellt sich die Lage mit der Meldepflicht Ja oder Nein seit der Erhebung von P. m. grandis zu P. grandis etwas komplizierter dar. Siehe hier.

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              • #8
                Ja, leider.
                ich bin auch grad wieder mit meiner Behörde im Gespräch. Eien absurde Situation, da es die gleichen Tiere sind, die mit ANhang 5 BArtSchV gemeint waren.

                Viele Grüße

                Ingo
                Kober? Ach der mit den Viechern!




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                • #9
                  Also ich habe bei uns beim Natur-Tierschutz angerufen und mir wurde gesagt sie sind nicht meldepflichtig.

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                  • #10
                    Die Landesbehörden sind sich in der Interpretation offenbar nicht einig.
                    Sicher ist: wenn in den Papieren Phelsuma madagascariensis grandis steht, bekommt man meist zur Antwort, dass sie von der Meldepflicht befreit sind. Steht dort Phelsuma grandis, ist die Antwort mal so, mal so....


                    Viele Grüße

                    Ingo
                    Kober? Ach der mit den Viechern!




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                    • #11
                      Genau zu dem Thema war vor kurzem ein Eintrag in einem Blog. 

                      http://terrarianer.blogspot.de/2017/...pflichtig.html

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