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Sachkundenachweis

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    Sachkundenachweis von DGHT und VDA
    Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes verlangt, dass der Halter eines Tieres "über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen" muss.
    Die DGHT und ihr Schwesterverband VDA bieten die Möglichkeit, an einer Prüfung zum Erwerb des Sachkundenachweises teilzunehmen. Der gemeinsame Sachkundenachweis ist eine Weiterentwicklung des "VDA-Sachkundenachweises".

    Der Sachkundenachweis ist für den Privathalter in der Regel nicht zwingend vorgeschrieben (Ausnahme: z.B. Import schwieriger Terrarienpfleglinge), sondern eine freiwillige Leistung zum Nachweis der eigenen Kenntnisse. Als Privathalter oder Hobbyzüchter können Sie jedoch bei der Abgabe Ihrer Tiere die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung des Käufers als Nachweis vorschreiben, um deren artgerechte Pflege sicherzustellen.


    Für den Sachkundenachweis wurde eine eigene Homepage eingerichtet. Hier wird über alle Formalitäten und örtliche Prüfungsmöglichkeiten umfassend informiert. Weiteres Highlight: Möglichkeit des Erwerbs der Original-Prüfungsunterlagen (über 600 Seiten) zum Mitgliederpreis.



    Ziele
    Tierhaltung bedeutet, Verantwortung für ein Tier zu übernehmen, dessen Wohlergehen völlig in der Hand des Menschen liegt. Von der Sachkunde des Tierhalters, seinem Engagement für den Tierschutz und der korrekten Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorschriften hängt es ab, ob die Bedürfnisse des Tieres erfüllt werden, es vor Schmerzen, Leiden oder Schäden geschützt, dem illegalen Handel mit artengeschützten Tieren durch den Tierhalter aktiv begegnet und dadurch ein ganz persönlicher Beitrag zum Tier- und Artenschutz geleistet wird.
    Bisher wurde in den für die Tierhaltung geltenden Rechtsvorschriften zum Tierschutz und zum Artenschutz vorausgesetzt, dass sich Tierhalter vor dem Erwerb eines Tieres die entsprechende Sachkunde aneignen. Nunmehr ist in diesen Rechtsvorschriften vorgesehen, in bestimmten Fällen künftig auch einen Nachweis der Sachkunde zu verlangen. Mit dem Sachkundenachweis soll die Möglichkeit gegeben werden, einen solchen Nachweis zu führen.
    Der Sachkundenachweis orientiert sich in seinem Aufbau an den für die Tierhaltung zuständigen Rechtsvorschriften. Das sind das Tierschutzgesetz, das die Haltung im weitesten Sinne und jeglichen Umgang mit Tieren beinhaltet und die Rechtsvorschriften zum Artenschutz, die den Handel mit geschützten Tieren regeln.
    Die neu erarbeitete 5. Auflage von 2007 des Sachkundenachweises basiert auf der Grundlage der 1993 erschienenen 1. Auflage, der 1995 erschienenen 2. Auflage sowie der 3. Auflage von 2000 und der 4. Auflage 2003. ...mehr
    Zuletzt geändert von Daniel Schön; 22.12.2009, 14:23.
    Wir müssen lernen, unsere Grenzen in der rechten Ordnung geduldig zu überwinden. Durchbrecht die Beschränktheit eures Denkens, und ihr zerbrecht damit auch die Fesseln.(Jonathan L. seagull)

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