Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bufo regularis - Herkunftsnachweis ?!

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Bufo regularis - Herkunftsnachweis ?!

    Leider habe ich bei der Forensuche nur wenig über die Pantherkröte gefunden. Dabei möchte ich gerade eine Wissenslücke, wenn es denn eine ist, schließen.

    Habe dieser Tage 4 Bufo regularis bei einem Zoohändler erwoben.
    Bei der Kaufabwicklung wurde ich dann nicht schlecht überrascht,
    als mir ein Mitarbeiter einen Herkunftsnachweis überreichte.

    Meines Wissens ist Bufo regularis jedoch weder geschützt,
    noch unterliegt ihre Einfuhr besonderen Einschränkungen.

    Die Artensuche auf dght.de konnte mir leider nicht weiter helfen.

    Ist ein Herkunftsnachweis bei Pantherkröten (Bufo regularis) denn wirklich vorgeschrieben/nötig?

    Interessant ist die Frage zudem auch deshalb, weil dieser "Herkunftsnachweis" für meinen Geschmack eher dürftig ausgefallen ist. Verkauft wurden mir nämlich "0.0.4" Kröten, obwohl es absolut offensichtlich 1.3 sind. Weder Importeur noch Züchter sind genannt.

    Sollte ein Herkunftsnachweis für Bufo regularis tatsächlich nötig sein,
    würde ich mich um eine aussagekräftigere Bescheinigung bemühen.

  • #2
    Hi Repti,

    über den aktuellen Status aller in Deutschland geschützter Arten kann man sich online immer unter http://213.221.106.28/wisia/index.html informieren, das ist die Artenschutzdatenbank des Bundesamtes für Naturschutz in Bonn

    Bufo regularis steht dort nicht drin.

    Die von Dir geschilderte Situation gleicht komplett der, die ich unlängs erlebt habe, als ich drei Dentrobates Auratus gekauft habe.

    Auch wenn die Tiere nicht meldepflichtig sind, heißt das nicht, dass es nicht sinnvoll ist, einen Herkunftsnachweis zu haben. Sollte sich die Situation mal ändern, kannst Du mit Hilfe dieses Dokuments beweisen, dass Du sie gekauft und nicht etwa der Natur (wo auch immer) entnommen und ins Land geschmuggelt hast. Der Händler wiederum ist verpflichtet, genau darüber Buch zu führen, woher er die Tiere bezogen hat, die er verkauft, und wohin sie gegangen sind.
    Ich hab auch so ein fotokopiertes "Etwas" bekommen, allerdings gestempelt und unterschrieben. Abgeheftet und gut ist...
    Was die Geschlechtsangaben angeht: Meine Dokumente weisen auch lediglich die Zahl der Tiere aus. Da steht sogar nur drauf 3 x D. Auratus.

    Zur Sicherheit könntest Du aber bei der Unteren Naturschutzbehörde Deines Landkreises mal nachfragen, wie die das sehen.

    Liebe Grüße
    M

    Kommentar


    • #3
      Vielen Dank für den Link-Tip und die ausführliche Antwort.
      Dann gebe ich mich mit diesen Papieren zufrieden und werde sie selbstverständlich behalten.

      Dankbare Grüße

      Kommentar

      Lädt...
      X