Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Frage zu EU Verbot zum Handel mit Schwanzlurche

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Frage zu EU Verbot zum Handel mit Schwanzlurche

    Hallo zusammen, vielleicht ist der Post hier in dieser Kategorie erfolgreich ..? Unter allg. Terraristik bekam ich leider keine Antwort zum Thema.

    Ich habe folgendes auf der Terraristika Seite gelesen:
    Kann mir jemand helfen wo ich da genauere Infos zu bekomme, insbesondere was sind die Ausnahmen und Bedingungen für den priv. Austausch untereinander ?
    Vielen Dank !
    Sven

    TERRARISTIKA setzt Handel mit Schwanzlurchen bis auf weiteres aus!

    (03.08.2018) Bei Schwanzlurchen (alle Amphibien der Ordnung Caudata) hat sich der Pilzerreger Batrachochytrium salamandrivorans (abgekürzt Bsal) stark ausgebreitet. Um die Schwanzlurchbestände zu schützen, hat die EU-Kommission Maßnahmen erlassen, die die Bundesrepublik Deutschland umgesetzt hat. Danach dürfen Schwanzlurche innerhalb der EU und aus Drittländern nicht mehr gehandelt werden. Es gibt Ausnahmen, wenn strenge, amtliche Tiergesundheitsbedingungen erfüllt werden. Dies kann auf der Terraristika nicht erfüllt werden. Daher dürfen ab sofort auf der Terraristika in Hamm keine Schwanzlurche (alle Tiere der Ordnung Caudata wie Salamander, Molche, Axolotl usw.) mehr gehandelt, angeboten, mitgebracht oder übergeben werden.
    Wir bedauern diesen Schritt, aber es erscheint uns, im Sinne der Tiere und Halter, im Moment unumgänglich.



  • #2
    Es ist wohl anzunehmen, dass ein Tierärztliches Attest, dass evtl. Schwanzlurche gesund sind, die Grundlage für eine Sonderbewilligung
    sind. Der Pilzereger ist relativ einfach nachzuweisen.

    Kommentar

    Lädt...
    X