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Haltungsgenehmigung Chinesischer Warzenmolch

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  • Haltungsgenehmigung Chinesischer Warzenmolch

    Hallo zusammen,
    ein Nachbar hat mich gestern angesprochen und mir gesagt ich dürfte meinen Chinesischen Warzenmolch nicht halten und müsste ihn beim Veterinäramt anmelden. Ich wohne in NRW. Ich habe ihn vor Jahren in der Aquaristikabteilung eines Baumarktes erstanden und finde selbst nur die Aussage, dass die Art nicht gefährdet ist. Über eine fachkundige Aussage würde ich mich sehr freuen, da ich jetzt doch sehr beunruhigt bin.

  • #2
    Diese Art ist überall in Deutschland nach wie vor auf Terraristik- und Aquaristikbörsen und auch im Fachhandel frei verkäuflich, wobei sie als ungefährdet eingestuft ist. Das dürfte also kein Grund zur Meldung sein. Könnte mir aber vorstellen, dass es sich im Zuge der Faunenverfälschung ähnlich verhält, wie bei Bombina orientalis, die in einigen Bundesländern nachweispflichtig ist.
    Am einfachsten wäre es wohl, bei der zuständigen Behörde anzurufen und sich dort zu erkundigen.

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