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Ausfuhr in die Schweiz

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    Schönen guten Abend,
    da ich so im Internet kurzfristig keine klre Antwort gefunden habe frage ich einmal euch.
    Ich habe einen Kaufinteressenten für ein Anhang 2 gelistetes Tier der allerdings in der Schweiz wohnt - ich habe bisher noch keine Tiere aus der EU exportiert und bin etwas verwirrt.
    Brauche ich dafür jetzt eine (Wieder-) Ausfuhrgenehmigung oder dergleichen?
    Oder kann ich Ihm einfach ganz normal die nötigen Belege aushändigen und An/Abmeldung läuft als wäre der Verkauf national? Ist das rechtlich eine komplett neue Einfuhr wenn das Tier schon seit Jahren in Europa ist?

    Besten Gruss
    Sascha

  • #2
    Hallo,
    wenn Du wegen Deiner Tiere eine genaue Auskunft von "Oben" haben möchtest, wende Dich an das zuständige Bundesamt, bzw. frag bei der unteren Naturschutzbehörde bei Stadt/Landratsamt nach, wer zuständig ist. Auch bei meldepflichtigen Arten kann die Züchterbescheinigung/Herkunftsnachweis für den Export ausreichen.
    Vielleicht hilft Dir auch das weiter: https://www.bfn.de/0305_antragstellung.html.
    Der schweizer Käufer ist verpflichtet die Tiere innerhalb weniger Tage bei seinem zuständigen Veterinäramt vorzustellen.

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