Schönen guten Abend,
da ich so im Internet kurzfristig keine klre Antwort gefunden habe frage ich einmal euch.
Ich habe einen Kaufinteressenten für ein Anhang 2 gelistetes Tier der allerdings in der Schweiz wohnt - ich habe bisher noch keine Tiere aus der EU exportiert und bin etwas verwirrt.
Brauche ich dafür jetzt eine (Wieder-) Ausfuhrgenehmigung oder dergleichen?
Oder kann ich Ihm einfach ganz normal die nötigen Belege aushändigen und An/Abmeldung läuft als wäre der Verkauf national? Ist das rechtlich eine komplett neue Einfuhr wenn das Tier schon seit Jahren in Europa ist?
da ich so im Internet kurzfristig keine klre Antwort gefunden habe frage ich einmal euch.
Ich habe einen Kaufinteressenten für ein Anhang 2 gelistetes Tier der allerdings in der Schweiz wohnt - ich habe bisher noch keine Tiere aus der EU exportiert und bin etwas verwirrt.
Brauche ich dafür jetzt eine (Wieder-) Ausfuhrgenehmigung oder dergleichen?
Oder kann ich Ihm einfach ganz normal die nötigen Belege aushändigen und An/Abmeldung läuft als wäre der Verkauf national? Ist das rechtlich eine komplett neue Einfuhr wenn das Tier schon seit Jahren in Europa ist?
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