Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rechtliche Frage zum Thema Giftschlangenhaltung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Rechtliche Frage zum Thema Giftschlangenhaltung

    Hi ich hab mal eine frage die mir seid geraumer zeit kopfzerbrechen macht .

    und zwar möchte ich mir seid jahren Giftschlangen zulegen , aber es ist noch nicht soweit gekommen weil ich im schönen niedersachen wohne wo man diese laut gefahrtierverordnung nicht halten darf ,zwar kann man eine ausnahmegenehmigung beantragen aber diese in meinem landkreis durchzubekommen ist wohl sehr schwer . habe schön öfters telefonate geführt aber alle mit dem gleichen ergebnis : Tiere die potenziell gefährlich sind für menschen darf man nicht halten und man bekommt auch keine ausnahmegenehmigung .

    jetzt zu meiner frage :

    weiß jemand wie es mit den gesetzen in Nordrhein Westfalen aussieht ?

    ich spiele nämlich jetzt mit dem gedanken umzuziehen damit ich mir endlich meinen traum erfüllen kann .

    Und wenn fragen aufkommen wie z.b. hast du schon erfahrungen mit nicht giftigen schlangen , ja das habe ich . ich halte seid meinem 20 lebensjahr schlangen , wirbelose und geckos.

    ich hofe hier kann mir jemand helfen da ich bei google und so noch nichts brauchbares gefunden habe über eine gefahrtierverordnung in NRW .

  • #2
    Zitat von MaSsee Beitrag anzeigen
    jetzt zu meiner frage :

    weiß jemand wie es mit den gesetzen in Nordrhein Westfalen aussieht ?
    In NRW gilt das alte Swingermotto:

    Alles kann, nichts muss.

    (Bisher) keine gesetzlichen Regelungen, lassen Interpretationsspielraum in jeder beliebigen Richtung. Zivilrechtlich dürften, besonders für den Fall, dass der Halter in einem Mehrfamilienhaus lebt, diverse Einschränkungen möglich sein.

    Gruß aus NRW

    P.
    curiosity killed the cat

    Kommentar


    • #3
      Da keine Reglung vorhanden ist und im Mietvertrag keine Klausel über gefährliche Tiere steht würde es doch heizen er kann dorthin ziehen,sich seine Wunschlange holen und gut ist oder?
      Ich würde eine Passende Wohnung suchen unterschreiben einziehen.
      Also mein Mietvertrag weist nur genehmigungen Einholung für Hund und Katze auf.
      Und ich würde auf nigs aufmerksam machen was nicht verboten ist aber ein Problem werden könnte.Geht doch keinen Nachbarn Vermieter etwas an was ich für Tiere in der Wohnung halte.
      Gruß Bärbel

      Kommentar


      • #4
        Zitat von martauschi Beitrag anzeigen
        Geht doch keinen Nachbarn Vermieter etwas an was ich für Tiere in der Wohnung halte.
        Das sehe ich etwas anders.
        Wenn ich beabsichtige in einem Mehrfamilienhaus giftige Tiere ( zumindest starkgiftige) zu halten dann haben die Nachbarn durchaus ein Recht das zu wissen. Bei aller Vorsicht und Sachkunde kann immer etwas passieren, und Unbeteiligte sollten schon wissen was sie unternehmen können wenn es denn passiert ist.
        Das wichtigste ist wohl vorher schon für ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn zu sorgen, wenn es ohnehin schon ständig Streitereien gibt wird eine Giftschlange in den Händen des Feindes nicht gerade auf Verständnis stoßen.
        Dann kann man schonmal das Terrarium bauen und alles vorbereiten bis auf die Schlange selbst. Wenn man dann mit den netten Nachbarn spricht ihnen die Sicherheitsvorkehrungen vorführt und sie davon überzeugen kann das man weis was man tut stehen die Chancen auf ein vernünftiges Zusammenleben aller Involvierten besser als wenn man sie vor vollendete Tatsachen stellt.
        Man sollte froh sein wenn man in einer Ecke wohnt wo noch nicht jeder Furz genormt ist und man noch mit gesundem Menschenverstand und Höflichkeit sein Hobby organisieren kann.

        LG Silke

        Kommentar


        • #5
          Zitat von martauschi Beitrag anzeigen
          Da keine Reglung vorhanden ist und im Mietvertrag keine Klausel über gefährliche Tiere steht würde es doch heizen er kann dorthin ziehen,sich seine Wunschlange holen und gut ist oder?
          Ich würde eine Passende Wohnung suchen unterschreiben einziehen...
          Zitat von Sille Beitrag anzeigen
          Wenn ich beabsichtige in einem Mehrfamilienhaus giftige Tiere ( zumindest starkgiftige) zu halten dann haben die Nachbarn durchaus ein Recht das zu wissen. ...
          Praxis vs. Theorie ...

          P.unkt
          curiosity killed the cat

          Kommentar


          • #6
            Aufgemerkt - wenn es keine landesweite Regelung gibt, kann doch die Kommune einschlägige Verordnungen erlassen (haben). Besser erst mal checken...
            Beste Grüße
            Lutz
            Ironie ist die letzte Phase der Enttäuschung

            Kommentar

            Lädt...
            X