Hi ich hab mal eine frage die mir seid geraumer zeit kopfzerbrechen macht .
und zwar möchte ich mir seid jahren Giftschlangen zulegen , aber es ist noch nicht soweit gekommen weil ich im schönen niedersachen wohne wo man diese laut gefahrtierverordnung nicht halten darf ,zwar kann man eine ausnahmegenehmigung beantragen aber diese in meinem landkreis durchzubekommen ist wohl sehr schwer . habe schön öfters telefonate geführt aber alle mit dem gleichen ergebnis : Tiere die potenziell gefährlich sind für menschen darf man nicht halten und man bekommt auch keine ausnahmegenehmigung .
jetzt zu meiner frage :
weiß jemand wie es mit den gesetzen in Nordrhein Westfalen aussieht ?
ich spiele nämlich jetzt mit dem gedanken umzuziehen damit ich mir endlich meinen traum erfüllen kann .
Und wenn fragen aufkommen wie z.b. hast du schon erfahrungen mit nicht giftigen schlangen , ja das habe ich . ich halte seid meinem 20 lebensjahr schlangen , wirbelose und geckos.
ich hofe hier kann mir jemand helfen da ich bei google und so noch nichts brauchbares gefunden habe über eine gefahrtierverordnung in NRW .
und zwar möchte ich mir seid jahren Giftschlangen zulegen , aber es ist noch nicht soweit gekommen weil ich im schönen niedersachen wohne wo man diese laut gefahrtierverordnung nicht halten darf ,zwar kann man eine ausnahmegenehmigung beantragen aber diese in meinem landkreis durchzubekommen ist wohl sehr schwer . habe schön öfters telefonate geführt aber alle mit dem gleichen ergebnis : Tiere die potenziell gefährlich sind für menschen darf man nicht halten und man bekommt auch keine ausnahmegenehmigung .
jetzt zu meiner frage :
weiß jemand wie es mit den gesetzen in Nordrhein Westfalen aussieht ?
ich spiele nämlich jetzt mit dem gedanken umzuziehen damit ich mir endlich meinen traum erfüllen kann .
Und wenn fragen aufkommen wie z.b. hast du schon erfahrungen mit nicht giftigen schlangen , ja das habe ich . ich halte seid meinem 20 lebensjahr schlangen , wirbelose und geckos.
ich hofe hier kann mir jemand helfen da ich bei google und so noch nichts brauchbares gefunden habe über eine gefahrtierverordnung in NRW .
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