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Gesetz und Mietwohnung und Terrarianer

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  • Gesetz und Mietwohnung und Terrarianer

    Hallo zusammen!
    Weiß jemand eigentlich, was das Gesetz hierzu sagt:


    Man wohnt in einer Wg und es brechen Heimchen aus die Mitbewohner finden Heimchen ist das ein Grund zur Kündigung?
    Geht das gesetzlich?

    Oder:

    Schaben brechen aus und vermehren sich munter in der ganzen Wohnung.
    Kann hier gekündigt werden?
    Oder muss die Versicherung dann nur einen Kammerjäger bezahlen?



    Ich stelle mir diese Frage, da meine Schwester bald in eine Wg zieht und sie ihre Spinnen mit nimmt laut Gesetz sind Aquarien
    und Terrarien ja nicht verboten aber der Rest?



    Grüße

    Julian

  • #2
    Mal ganz ohne fachliches Hintergrundwissen:

    Ich denke wenn man Schädlinge verbreitet bzw. Grund für die Verbreitung selbiger ist wird dafür keine Versicherung zahlen und der Vermieter hat das Recht einem die Wohnung zu kündigen oder zumindest die Kosten für einen Kammerjäger auf den Verursacher umzulegen.
    Planung ist das Ersetzen des Zufalls durch den Irrtum

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    • #3
      Hi Julian,

      es gibt keinen § der sich explizit auf Heimchen bezieht aber selbstverständlich ist eine Insektenplage ein Grund zur Kündigung. Ein einzelnes oder aber mehrere einzelne Heimchen sicher nicht, aber wohnt man gerne in einer WG in der einen die anderen Mitbewohner zum Teufel wünschen?

      Schaben sind selbstverständlich ein Kündigungdsgrund, und da muß es nicht eine sich munter verbreitende Horde sein, da reichen auch deutlich weniger Tiere. Letztendlich entscheidet da die Sichtweise des Richters!

      Wenn sich Schaben bereits munter in der Wohnung verteilt haben, dürfte in diesem Fall auch das Haus in Mitleidenschaft gezogen worden sein, und ich wage zu bezweifeln, dass die Kosten für einen Kammerjäger, und die sind nicht ganz billig, von irgend einer Versicherung übernommen werden!

      Gruß

      Silvia

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      • #4
        Servus Julian,

        die Sache ist relativ klar, ich habe verg. Jahr mal lange mit der Rechtsberatung eines Hausbesitzervereins geredet für ein Online-Magazin. Ich zitier mal die Passage aus diesem Online-Artikel:

        Im November 2007 fällte der Bundesgerichtshof ein für Tierhalter wichtiges Urteil: Die Mietvertrags-Klausel: "Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme der Haltung von Ziervögeln und Fischen, bedarf der Zustimmung des Vermieter." ist nach dem BGH (Az. VIII ZR 340/06) unzulässig. Nach Auffassung der Bundesrichter geht von Kleintieren allgemein, egal ob Vogel, Hamster, oder eben Katze, keine Beeinträchtigung der Wohnung oder anderer Mieter aus. In diesem Zusammenhang ist auch die Schildkrötenhaltung in Miethäusern oder -wohnungen in ein neues Licht gestellt. Nachzulesen in der Pressemeldung des Bundesgerichtshofs:
        http://juris.bundesgerichtshof.de/cgibin/
        rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=b27e74e1e28da57e61efab431 5b97e9d&
        nr=41712&linked=pm&Blank=1
        Daraus zitiert: „Deren Haltung (gemeint sind andere kleine Haustiere. - Anm.d.Red.) gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, weil von ihnen in der Regel – in Ausnahmefällen kann der Vermieter auf Unterlassung klagen – Beeinträchtigungen der Mietsache und Störungen Dritter nicht ausgehen können. Das ist nicht nur bei den in der Klausel aufgeführten Ziervögeln und Zierfischen, sondern auch bei anderen Kleintieren der Fall, die, wie etwa Hamster und Schildkröten, ebenfalls in geschlossenen Behältnissen gehalten werden.“
        Auch wenn ein Vermieter nicht kategorisch die Haltung dieser Tiere untersagen kann, kann es wegen der Tierhaltung reichlich Streit geben. Hier sind einige Beispiele zusammengestellt. Sie stellen keine Rechtsberatung dar, sie sind das Ergebnis journalistischer Recherche, zu der u.a. auch ein ausführliches Telefonat mit der Rechtsberatung des Münchner Grundbesitzervereins gehörte.

        Beispiel 1
        Gezirpe um Mitternacht.
        Ein Mieter eines Mehrparteienhauses züchtet Futtertiere für seine Terrarienbewohner. Und diese veranstalten des Nachts ein munteres Konzert. Irgendwann fühlt sich der Nachbar genervt und um seine Schlafruhe gebracht.
        Wenn nun dieser Nachbar einen Streit anstrengt, der Grillenzüchter aber nichts unternimmt, dann kann der Nachbar sich an seinen Vermieter halten und Mietminderung geltend machen. Kommt es zu einer juristischen Auseinandersetzung, und kann der Nachbar dem Gericht gegenüber plausibel nachweisen, dass er belästigt ist, so ist er berechtigt, die Miete zu mindern. Tja – fein raus ist der Grillenzüchter nun aber nicht, denn der Vermieter wiederum kann nun gegenüber dem Terrarianer Schadensersatzansprüche anmelden. Er wäre ja auch dumm, auf den Mietausfällen sitzen zu bleiben.
        und weiter - für Dich relevanter:

        Wenn dem Terrarianer die Futtertiere ausbrechen und ein munteres Eigenleben im Mietshaus entwickeln, dann ist Ärger vorprogrammiert. Dann nämlich geht es schnell um die Beseitigung einer „Ungezieferplage“.
        Der Vermieter kann vom Mieter eine Beseitigung durch eine Fachfirma (Kammerjäger) verlangen. Dies gilt für Ein- wie für Mehrparteienhäuser. Schließlich verletzt der Mieter seine Sorgfaltspflicht, die Wohnung im nutzfähigen Zustand zu erhalten.
        Streiten sich nicht zwei Parteien, sondern drei, dann wird’s besonders heikel. Wenn der gemütliche Nachbar nämlich plötzlich eine Heimchenkolonie in der Wohnung hat, dann ist sein Ansprechpartner der Vermieter, der die Kolonie sach- und fachgerecht beseitigen muss.
        Selbstverständlich kann der Vermieter wiederum beim Terrarianer die Hand aufhalten und für alle Kosten, die entstanden sind, Schadensersatz einfordern. Das Ganze kann empfindlich teuer werden, sollte es notwendig werden, dass die Hausbewohner während des Kammerjägereinsatzes ein Hotel beziehen müssen. Und es kann so weit gehen, dass der Vermieter dem Mieter die Futtertierzucht untersagt oder sogar eine fristlose Kündigung ausspricht (vgl.: Bruse, F. et al: Ratgeber Futtertiere. S. 44)
        Aber Achtung: Der Vermieter (!) muss nachweisen, dass ein Mieter den Schaden herbeigeführt hat, also die Tiere in die Wohnung gebracht hat. Das ist bei vielen Futtertieren relativ einfach, da sie üblicherweise in unseren Breitengraden nicht vorkommen oder es spezielle Zuchtformen sind. Man denke an Steppengrillen, stummelflügelige Fliegen, div. Schabenarten u.ä. Die Herkunft einer Heimchenplage durch einen Terrarianer nachzuweisen, gelingt relativ einfach durch Zeugenaussagen der anderen Hausparteien.
        Noch eine Anmerkung: Die meisten Mietverträge sehen eine „besenreine Wohnung nach Auszug vor“. Spätestens jetzt muss der Mieter sich darum kümmern, dass die Futtertiere verschwinden und die Wohnung "ungezieferfrei" ist.
        Zum Thema „Mietminderung bei Schädlingsbefall“ gibt es einige zusätzliche Informationen unter http://www.stern.de/wirtschaft/immob....html?nv=ct_mt
        Bei Unklarheiten oder sich entwickelnden Streitfällen ist es immer sinnvoll, sich fachkompetent beraten zu lassen. Mieter- oder Hausbesitzervereine bieten oft juristische Hilfe an.
        Alles klar?

        Liebe Grüße
        Lutz
        Ironie ist die letzte Phase der Enttäuschung

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        • #5
          Ach so: Vergessen - ein Einsatz eines Kammerjägers kostet bei Insektenbefall je nach Größe der Wohnung ca. 100-250 €uro pro Wohneinheit.

          Bleibt die Frage, was während dieser Zeit mit den Mitbewohnern wird - zapfig teuer wird es, wenn diese dann in ein Hotel ziehen müssen. Das geht dann auch zu Lasten des Schadensverursachers, bzw. i.d.R. erst mal zu Lasten der Vermieter, denn diese können die Mietsache ja vorübergehend nicht im vollwertigen Zustand zur Verfügung stellen und müsen für Ausgleich sorgen.

          Quizfrage aber: An wen wird sich dann der Vermieter schadlos halten? Richtig: Am Verursacher....

          Ob die übliche Hausrat- und Haftpflichtversicherung für solche Fälle aufkommen, käme auf einen Versuch an

          Lutz
          Ironie ist die letzte Phase der Enttäuschung

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          • #6
            Lieber Lutz,

            Vielen Dank für Deine ausführliche und - für mich - abschliessende Erklärung!

            dankende Grüsse

            Phil

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            • #7
              ----

              Wow....
              Ok!
              Also werde ich wohl erst Schaben halten wenn ich eine
              eigene Wohnung/Haus habe....
              Und ich werde meiner Schwester wohl sagen, sie solle dann immer schön alle
              Männlichen Heimchen als erstes verfüttern und, dass sie keine Schaben halten darf/sollte......


              Danke Silvia,Lutz und 6N 6V....


              Grüße

              Julian

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              • #8
                ....und ich hoffe einfach mal dass in meiner alten Wohnung der liebe Freund Ardap alles was nicht dahin gehört, dahin gerafft hat. Am Wochenende zieht der neue Mieter dort ein

                Grüße,

                Micha
                www.dght-osna.de www.micha-z.de

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                • #9
                  Oh na das sind doch erfreuliche Nachrichten.
                  Obwohl ich mit allen meinen Nachtbarn großes Glück habe, die freuen sich über die Sommernachtsstimmung durch meine Heimchen. Die haben mir sogar den ziemlich strengen Geruch meiner Frettchen verziehen, als diese noch nicht kastriert waren

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                  • #10
                    Zitat von Lutz Beitrag anzeigen
                    ...Ob die übliche ... Haftpflichtversicherung für solche Fälle aufkommen, käme auf einen Versuch an
                    Der Versuch lohnt nicht. Sie zahlt nicht.
                    Begründung: Da Reptilien im Sinne der Haftpflichtversicherung keine Haustiere sind, sind auch Schäden durch Futtertiere der selbigen nicht abgedeckt.
                    Die Rechnung des Kammerjägers kann ins vierstellige gehen (eigene Erfahrung)
                    LG
                    W.
                    im richtigen Leben: Wolfgang
                    Ich bin Biologe und halte seit über 40 Jahren Wasserschildkröten, Echsen, Geckos, Schlangen, Frösche, Kröten, Kleinsäuger und Wirbellose in z.Zt. etwa 100 Arten, sowie ein löbliches Schwein namens Eberhardt

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                    • #11
                      ...

                      Was für Erfahrungen hast du denn damit?

                      Hätte Eberhart die nicht fressen können?



                      Julian

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                      • #12
                        Zitat von lugubris Beitrag anzeigen
                        Was für Erfahrungen hast du denn damit?
                        Hätte Eberhart die nicht fressen können?
                        Hallo Julian,
                        Eberhardt war damals noch nicht auf der Welt und frisst Heimchen nur, wenn man darauf zeigt.
                        Das war meine erste wirklich gut funktionierende Futtertierzucht: Heimchen und schwarze Grillen.
                        In einer vorübergehenden Mietwohnung (nie wieder!)
                        Es war auch ein Balkan-Restaurant im Haus, dessen Inhaber zufälligerweise gerade in der einen Woche nach der Schädlingsbekämpfung mehr Gästen (große Gesellschaften) absagen musste, als er sonst im Schnitt im halben Jahr hatte. Von der grotesk überzogenen Schadenersatzforderung wg. Umsatzausfall habe ich allerdings keinen Pfennig bezahlt.
                        In der nächsten Wohnung hatte ich eine massenhafte Vermehrung von Reisrüsselkäfern im Nagerfutter, konnte aber die Vermieter davon überzeugen, dass diese Tiere (die sich wohl im ganzen Haus ausgebreitet hatten) wohl vom Garten eingewandert sein mussten.
                        Jetzt wohne ich im eigenen Haus und habe keine Probleme mehr mit Vermietern, nur noch mit Schädlingen aller Art im gesamten Haus
                        Soweit meine Erfahrungen
                        LG
                        W.
                        im richtigen Leben: Wolfgang
                        Ich bin Biologe und halte seit über 40 Jahren Wasserschildkröten, Echsen, Geckos, Schlangen, Frösche, Kröten, Kleinsäuger und Wirbellose in z.Zt. etwa 100 Arten, sowie ein löbliches Schwein namens Eberhardt

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                        • #13
                          ...


                          Hast ja auch genügend Futtertier


                          Das heißt es kann richtig teuer werden.........



                          Danke für dein Beispiel



                          Grüße

                          Julian

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