Hallo
So erst mal ohne Komentar meinerseits. Dieses Schreiben habe ich von unseren Ordnungsamt bekommen. Was meint ihr dazu?
"Haltung von Pfeilgiftfröschen
Sehr geehrter Herr G.,
wie mir bekannt geworden ist, haben Sie die Haltung von 11 Pfeilgiftfröschen (Dendrobaten) angemeldet.
Obwohl es sich hier um Giftfrösche handelt, werden die Tiere von der zur Zit geltenden Gefahrtierverordnung vom 05. Juli 2000 nicht berücksichtigt. Der Entwurf einer Neufassung der Verordnung, der in der Anlage auch alle Pfeilgiftfrösche erfasst, ist noch nicht in Kraft getreten.
Dies bedeutet, dass Sie zur Haltung der Tiere keine Erlaubnis nach der Gefahrtierverofdnung benötigen.
In Ihrem eigenen Interesse bitte ich Sie jedoch, die Tiere nur so zu halten, dass sie keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass keine Unbefugten Personen Zugang zu den Tieren haben oder diese ungewollt freigelassen werden können.
Soweit das Gift der Tiere Menschen gefährden kann, sollten Sie ein Notfallkonzept bzw. ggf. ein Gegenmittel bereitlegen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
S."
lg Maik
So erst mal ohne Komentar meinerseits. Dieses Schreiben habe ich von unseren Ordnungsamt bekommen. Was meint ihr dazu?
"Haltung von Pfeilgiftfröschen
Sehr geehrter Herr G.,
wie mir bekannt geworden ist, haben Sie die Haltung von 11 Pfeilgiftfröschen (Dendrobaten) angemeldet.
Obwohl es sich hier um Giftfrösche handelt, werden die Tiere von der zur Zit geltenden Gefahrtierverordnung vom 05. Juli 2000 nicht berücksichtigt. Der Entwurf einer Neufassung der Verordnung, der in der Anlage auch alle Pfeilgiftfrösche erfasst, ist noch nicht in Kraft getreten.
Dies bedeutet, dass Sie zur Haltung der Tiere keine Erlaubnis nach der Gefahrtierverofdnung benötigen.
In Ihrem eigenen Interesse bitte ich Sie jedoch, die Tiere nur so zu halten, dass sie keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass keine Unbefugten Personen Zugang zu den Tieren haben oder diese ungewollt freigelassen werden können.
Soweit das Gift der Tiere Menschen gefährden kann, sollten Sie ein Notfallkonzept bzw. ggf. ein Gegenmittel bereitlegen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
S."
lg Maik

...

)
Kommentar