Hallo,
ich habe zur zeit etwas "Unstimmigkeiten" mit meinem VetAmt.
Auf meinem §11 stehen mehrere Möglichkeiten zum Beantragen:
"Hiermit wird die Erlaubnis unter Widerrufsvorbehalt erteilt:
1) zur gewerbsmäßigen Zucht, Haltung [...] und zum Handel von/mit Wirbeltieren.
...
8) Tierbörsen zum Zwecke des Tauschs oder Verkaufs von Tieren durch Dritte durchzuführen.
... "
Ich habe ein Ladengeschäft und fahre ab und zu auf Börsen. Ich veranstalte jedoch keine.
Mein Kreuz auf dem Antrag/der Genehmigung ist nur bei 1) da ich der Meinung war/bin, dass 8) nur für Börsenveranstalter gilt und ich besagte "Dritte" bin, die dort verauft.
Der Amtsveterinär der letzten Börse zeigte mich jedoch bei meinem zuständigen VetAmt an, die mir nun die Hölle heiß macht, was mir denn einfiele ohne entsprechende Genehmigung auf Börsen zu fahren. Nach Meinung beider Amtsveterinäre muss mein Kreuz bei 1) für den Laden UND 8) für die Teilnahme an Börsen sein.
Lange Rede kurzer Sinn:
1) Wer liegt falsch?
2) Wo finde ich die gesetzliche Grundlage dazu?
3) Ist es richtig, dass ich eine Genehmigung brauche (Tiertransportgenehmigung?) wenn ich weiter als 60km mit den Tieren durch die Gegend fahre?
Vielen Dank.
Nancy
ich habe zur zeit etwas "Unstimmigkeiten" mit meinem VetAmt.
Auf meinem §11 stehen mehrere Möglichkeiten zum Beantragen:
"Hiermit wird die Erlaubnis unter Widerrufsvorbehalt erteilt:
1) zur gewerbsmäßigen Zucht, Haltung [...] und zum Handel von/mit Wirbeltieren.
...
8) Tierbörsen zum Zwecke des Tauschs oder Verkaufs von Tieren durch Dritte durchzuführen.
... "
Ich habe ein Ladengeschäft und fahre ab und zu auf Börsen. Ich veranstalte jedoch keine.
Mein Kreuz auf dem Antrag/der Genehmigung ist nur bei 1) da ich der Meinung war/bin, dass 8) nur für Börsenveranstalter gilt und ich besagte "Dritte" bin, die dort verauft.
Der Amtsveterinär der letzten Börse zeigte mich jedoch bei meinem zuständigen VetAmt an, die mir nun die Hölle heiß macht, was mir denn einfiele ohne entsprechende Genehmigung auf Börsen zu fahren. Nach Meinung beider Amtsveterinäre muss mein Kreuz bei 1) für den Laden UND 8) für die Teilnahme an Börsen sein.
Lange Rede kurzer Sinn:
1) Wer liegt falsch?
2) Wo finde ich die gesetzliche Grundlage dazu?
3) Ist es richtig, dass ich eine Genehmigung brauche (Tiertransportgenehmigung?) wenn ich weiter als 60km mit den Tieren durch die Gegend fahre?
Vielen Dank.
Nancy
Kommentar