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  • Herkunftsnachweis nicht erhalten - Anzeige?

    Hallo!

    Ich renne zzt bei einem Verkäufer von Tieren, die im WA 2 Anh. B aufgeführt sind gegen eine Wand. Die Tiere sind per Versand zu mir gekommen, allerdings ohne Herkunftsnachweis... - Der Verkäufer macht auf Tauchstation, Keine Antwort auf E-Mails, Telefon = Mailbox...

    Gibt es da wirksame "Druckmittel" die mir helfen an den Herkunftsnachweis zu kommen?
    Das ist mir bisher noch nicht passiert, bin etwas Ratlos.

    Hat das jemand schonmal gehabt, bzw weiss jemand was da am Besten zu tun ist?

    VLG Phil!

  • #2
    Hallo,

    War das ein offizieller Shop in dem du gekauft hast?

    Habe damals bei einem privaten Züchter auch recht lange auf einen Nachweis warten müssen.

    Wenn du eine Postadresse hast, würde ich es vllt. auch mal darüber versuchen.

    Und wenn sich nichts tut mit rechtlichen Schritten drohen.

    Grüße

    Colin

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    • #3
      Nein, leider ein privatmensch...

      Postanschrift, Email-adresse, Kontoverbindung, Handynr. hab ich - Briefchenschreiben werd ich als nächstes versuchen müssen, nur welche Konsequenzen zähle ich ihm auf? 5000 - 25000€ Strafe klingen etwas unglaubwürdig...?

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      • #4
        Herkunftsnachweis nicht erhalten

        Hi Philipp.
        Schreib diesen Menschen einen Brief per Einschreiben. Funktioniert das auch nicht, melde es Deiner Behörde, wo Du die Tiere anmelden mußt.

        Gruß Heinz

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        • #5
          Du hast einen Anspruch auf einen Herkunftsnachweis mit dem Erwerb des Tieres, da, wenn du keinen Besitzt, dich selbst strafbar machst. Er sich auch, wenn er dir keine aushändigen kann, da dann nahe liegt, dass er für seine Tiere auch keinen gültigen besitzt und sich somit auch strafbar macht.
          Ich würde ihn erst nochmals ohne irgendwelcher Androhung freundlich bitten, dir den Nachweis zukommen zu lassen. Wenn das nichts hilft, einfach rechtliche Schritte androhen. Ich glaube, er weiß dann ganz genau, was auf ihn zu kommt.

          Und wenn dann keine Reaktion von ihm kommt, den Fall, wie mein Vorredner schon geschrieben hat, bei der zuständigen Behörde melden.

          Grüße

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          • #6
            Dank Euch! Werd erstmal die freundliche Einschreiben-Variante versuchen, wenn das nix bringt, werde ich mich zwischen meinem sehr pingeligen Amtsmann und der Androhung von rechtlichen Konsequenzen entscheiden...

            Bericht folgt...
            Zuletzt geändert von cordylus; 25.02.2011, 14:31. Grund: peinliche Wortwiederholung...

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            • #7
              Hallo,

              da wirst du als Privater kaum was machen können; du kannst das bei deinem Veterinäramt melden, aber wenn das nicht das selbe ist, wo auch der Verkäufer wohnt, dann verläuft sowas i.d.R. im Sand.

              Und ansonsten kannst du ihm nur über einen Rechtsanwalt mit einer Privatklage drohen; dazu müsstest du dann aber erst mal den Anwalt bezahlen (so ca. 420,- Euro Erstgebühr) und du müsstest dann auch die GHerichtskosten vorstrecken; wären nochmal so ca. 1300,- Euros.

              Also bevor du da mit Drohen anfängst, würde ich mir erst mal überlegen, ob du im Zweifelsfall dazu bereit bist (die Kosten zumindest vorzustrecken; i.d.R. sind sie aber weg).

              Und du wirst kaum eine deutsche Behörde (Staatsanwaltschaft) finden, die da ein öffentliches Interesse in der Strafvervollgung sieht und bist daher hier komplett auf den Privatklageweg angewiesen.

              Ich würde mich mit dem in Verbindung setzen und ihn bitten, dass er dir eine Bestätigung schreibt, dass es eigene NZ-Tiere von ihm sind; dann bist du im Zweifel aus dem Schneider und alles andere bringt kaum was, ausser gut Kosten (und wenn du dem mit 5000,- € oder sonst so einer Phantasiestrafe drohst und der nur 0.001% Ahnung hat, dann lacht der echt nur ...).

              Überleg dir gut, was du machen willst, weil mit dem Geld kannst du sicher auch was beswseres anfangen ...

              Gruss

              M.

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              • #8
                Hallo,

                ich würde den guten Mann noch mal anschreiben und ihm mitteilen, daß wenn der Herkunftsnachweis in den nächsten Tagen nicht eingeht eine Nachfrage bei seinem zuständigen Landratsamt / Naturschutzbehörde eingeht ob die entsprechenden Tiere gemeldet waren ( sind ). Ich glaube nicht, daß er es auf einen Besuch durch die Behörde anlegt. Falls die Tiere " schwarz " sind, dann könnte es natürlich sein, daß die Tiere eingezogen werden. In dem Fall müßtest Du den Kaufvertrag anfechten.

                Andreas

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                • #9
                  Habe gestern eine Antwort auf mein Schreiben bekommen.....................

                  Der Mann ist an einem Schlaganfall gestorben...

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