Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Organversagen - Geld zurück?

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Organversagen - Geld zurück?

    Hallo,

    nehmen wir mal an, man kauft ein Tier und nach nur wenigen (6)Wochen stellt der TA bei einer Blutuntersuchung fest, dass das Tier deutlich zu hohe Harnsäurewerte hatte.

    Sie waren so hoch, dass sie vom Gerät nicht mehr erfasst werden konnte. Bei gesunden Tieren dieser Art, liegt der Wert bei 2-4 mg/dl. Hier lag ein Harnsäurewert von über 20mg/dl vor.

    Das Tier wurde aufgrund dessen euthanasiert und der Käufer hat sich mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt.
    Am Anfang ging der Verkäufer noch auf die Mails ein und tat auch so, als würde der Käufer das Geld zurückbekommen, wenn er das denn beweisen kann.
    Dann hatte er die Untersuchungs-Ergebnisse vom TA schriftlich - seitdem ist Funkstille.
     
    Blöder Weise gibt es "natürlich" keinen Kaufvertrag oder ähnliches.

    Ohne materialistisch zu erscheinen, denn das Wohlergehen des Tieres steht natürlich klar im Vorteil, aber was kann man in so einem Fall machen?

    Danke,
    Heidi

  • #2
    Ohne Kaufvertrag oder zumindest Rechnung wohl nichts. Wenn aus dem Mailschriftwechsel eine Art "Schuldbekenntnis" hervorgeht, kann eine Rechtsberatung helfen. Aber die Kostet in der Regel was. Was für ein Tier war es denn? Wegen der "Wertes"?
    Gruß
    Kassandros

    Kommentar


    • #3
      Hallo,

      wie alt war das Tier beim Kauf?

      Um welche Art handelt es sich?

      Deine Haltungsbedingungen?

      Hast du das Tier vor dem Kauf besichtigt und dich über die dortigen Haltungsbedingungen informiert?

      Lag akutes Organversagen vor, oder ist dies eine Vermutung darüber, was passieren würde, wenn das Tier nicht euthanasiert würde?

      Meine persönliche Einschätzung ist die, dass wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Verkäufer in böser Absicht gehandelt hat oder seine Haltungsbedingungen absolut nicht artgerecht sind bzw. nicht den möglichen Angaben entsprechen, die er darüber gemacht hat, du gar nichts machen kannst.

      Grüße,

      Erik

      Kommentar


      • #4
        Alsooo.. es handelte sich um 1.0 Basiliscus galeritus (zum "Wert" nix aussagekräftiges, deshalb hab ich das mal weggelassen).

        In dem Mailverkehr schreibt der Verkäufer u.A., dass er "Lobster" (auf deutsch: Hummer) gefüttert hat - was die Harnsäurewerte auch erklären.

        Das Tier war 5 Jahre beim Kauf.

        Ja, natürlich habe ich das Tier visuell begutachtet vor dem Kauf, nur sieht man einem Tier solch Krankheiten nicht an.
        Das Organversagen lag schon vor,
        Zitat von HeRo Beitrag anzeigen
        Bei gesunden Tieren dieser Art, liegt der Wert bei 2-4 mg/dl. Hier lag ein Harnsäurewert von über 20mg/dl vor.
        solch hohe Werte lassen sich auch nicht in 6 Wochen erreichen.

        Meine Haltungsbedingungen : Quarantäne, da Neuzugang.

        Mir ist das schlechte Fressverhalten und besonders das starke Trinkverhalten aufgefallen.
        Deshalb machte der TA nach einer Kotuntersuchung (die weitgehend unauffällig war) auch die Blutuntersuchung, da die vermehrte Wasseraufnahme eine Nierenerkrankung vermuten ließ.

        Der Verkäufer wollte mit dem Schreiben von meinem TA seinen TA aufsuchen.. sein TA war natürlich "busy" und irgendwann kam halt keine Reaktion mehr von ihm.

        Lg

        Kommentar


        • #5
          Da Tiere wie ich die Rechtslage sehe eher als Sachen gelten wird es mit der Beweisführung eher schwierig .

          Kommentar


          • #6
            Klingt für mich jetzt erstmal nach einem Verschulden des Vorbesitzers, ja. Also aus der angelesenen Erfahrung heraus, dass solche Erkrankungen eben oft bei gleichzeitiger Fehlernährung auftreten.

            NUR: Ein zuständiges Rechtssprechungsorgan nun davon zu überzeugen, dass der Vorbesitzer tatsächlich durch Fehlernährung in dem Maße dazu beigetragen hat, dass es zu dem Krankheitsbild kam, halte ich für sehr schwierig bis aussichtslos. Nierenerkrankungen KÖNNEN ja auch andere Ursachen haben, die der Halter nicht zwangsläufig zu verschulden hat. Darüber hinaus muss man dann klären, inwieweit du dich vor dem Kauf über solcherlei Missstände informiert hast. Wenn der Verkäufer dir dies vor dem Kauf mitgeteilt hat und du dennoch auf das Angebot eingegangen bist... Na ja... Wenn du dich andererseits NICHT im Vorfeld darüber informiert hast... Na ja...

            Hinzu kommt ja noch, dass du das Tier von einer ausländischen Quelle erhalten hast? Dort mag dann wieder eine ganz andere Rechtssprechung herrschen als hierzulande. Wer dann zuständig ist, müsste geklärt werden.

            Alles in allem würde ich sagen, dass du hier auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen bist. Ärgerlich, aber so ist es meiner (bescheidenen) Meinung nach.

            Kommentar


            • #7
              Natürlich habe ich mich vor dem Kauf informiert, u.A. womit das Tier gefüttert wird .. und neben "grashoppers" fiel auch das Wort "lobster".
              Zu dem Zeitpunkt fand ich das zwar ungewöhnlich, aber wusste nicht, dass das auf die Organe gehen kann.
              (wg. dem darin enthaltenen Chitin)

              Das hatte mir der TA später gesagt, als ich es zufällig nebenbei erwähnte.

              Richtig, das Tier habe ich aus dem Ausland - von einem Holländer.

              Tja, Kulanz wär nicht schlecht.
              Nachdem er sich aber schon seit Mooooonaten nicht mehr meldet, glaube ich, dass der Zug abgefahren ist -.-

              Lg
              Zuletzt geändert von HeRo; 31.05.2013, 11:57.

              Kommentar


              • #8
                Also das Chitin ist in Insekten ebenso vorhanden und wird unverdaut ausgeschieden. Basilisken fressen zudem auch im Habitat Crustaceen.
                Sicher hat der Vorbesitzer was dramatisch falsch gemacht, aber allein aus den Vorangaben liess sich das nicht ablesen und bisher ist zumindest mir nicht klar, was.
                Standardvermutung wäre einfach zu viel gefüttert und zu wenig Wasser zur Verfügung.

                Viele Grüße

                Ingo
                Kober? Ach der mit den Viechern!




                Kommentar


                • #9
                  Okay.

                  Aber die Tatsache, dass solch hohe Werte nicht in ca. 6 Wochen auftreten können, bringt "mir" gar nix?

                  Habe gerade das hier gefunden: http://www.123recht.net/Urteil-Gewae...__f390303.html
                  Danach hätte ich ja doch Chancen ...

                  Ist das alles kompliziert!

                  Lg

                  Kommentar


                  • #10
                    In dem Pferdeurteil wird der Verkäufer aber als Unternehmer gesehen. Das wird, so vermute ich, einen starken Einfluss auf die Rechtssprechung gehabt haben. Ein relativ hohes Maß an Gewissheit wird dir nur ein Anwalt geben können.

                    Grüße

                    Erik

                    Kommentar


                    • #11
                      Ohne Gewähr, aber bei einem Privatverkauf kann man das Gewährleistungsrecht einschränken. Der Verkäufer haftet dann nur noch, wenn er Mängel verschweigt, obwohl er weiß, dass sie vorhanden sind.
                      Ich befürchte, du würdest dem Verkäufer nachweisen müssen, dass er von der Erkrankung wusste.

                      Blöder Weise gibt es "natürlich" keinen Kaufvertrag oder ähnliches.
                      Wenn etwas gekauft wurde, gibt es immer auch einen Kaufvertrag - in dem Fall einen mündlichen. Ist oft gar nicht so unpraktisch, weil dann die Käufer- und mieterfreundlichen Regelungen des BGB gelten (hast du in Deutschland gekauft?). D.h. der Verkäufer wird nicht nachweisen können, dass die Gewährleistung eingeschränkt wurde und sie gilt voll. Wenn das Tier bei Gefahrenübergang (Kauf) einen "Sachmangel" hatte, hast du Recht auf Umtausch gegen ein gleichwertiges Tier oder "Reparatur", d.h. Tierarztbehandlung. Aber diese "Reparatur" nimmt der Käufer vor - du darfst nicht einfach selbst zum Tierarzt gehen (außer es wäre sonst Tierquälerei).

                      Aber ob dir das im echten Leben irgendwie weiter hilft ...? Ganz besonders wenn der Verkäufer in den Niederlanden sitzt?
                      Zuletzt geändert von Sarina; 31.05.2013, 13:27.

                      Kommentar


                      • #12
                        Nein, das Tier habe ich in Holland gekauft.

                        Und man kann davon ausgehen, dass bei über 10mal so hohen Harnstoffwerten von Tierquälerei die Rede ist, zumindest wenn man es weiß und NICHTS tut.
                        Damit meine ich jetzt nicht den Verkäufer, sondern (meinen TA und) mich.

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von HeRo Beitrag anzeigen
                          Nein, das Tier habe ich in Holland gekauft.
                          Dann wird dir hier vermutlich niemand etwas zu den gesetzlichen Regelungen sagen können.
                          Zitat von HeRo Beitrag anzeigen
                          Und man kann davon ausgehen, dass bei über 10mal so hohen Harnstoffwerten von Tierquälerei die Rede ist, zumindest wenn man es weiß und NICHTS tut.Damit meine ich jetzt nicht den Verkäufer, sondern (meinen TA und) mich.
                          Aber du und der Tierarzt habt doch etwas getan? Warum sollte man euch jetzt Tierquälerei vorwerfen?

                          Kommentar


                          • #14
                            Ich würde in dem fall eine Rechtsberatung empfehlen.
                            Das ist immer eine sichere Sache.

                            Vor unserm Gesetz gelten Tiere leider immer noch als Sache und somit würde bei reinen Privatverkäufen die Gewähleitungspflicht von 6 Monaten in Kraft treten.

                            Allerdings und hier liegt der Widerspruch, handelt es sich um ein Lebewesen. Und da du es noch nicht lange hattest und das Tier aufgrund vorliegender Tatsachen eingeschläfert werden musste, liegt der Verdacht nahe, dass es sich hier um Fehlhaltung seitens des Verkäufers handelt. Ein tierärztliches Gutachten würde hier auch ratsam sein.

                            Nach der Rechtsberatung bist du sicher.

                            Allerdings musst du auch überlegen, ob die Kosten für das Tier (Kauf) und die des Tierarztes so hoch waren, das du Folgekosten in Kauf nehmen möchtest.

                            Solltest Du rechtlich eine Chance haben und das denke ich sehr wohl, müsste der Verkäufer dir nicht nur den Kaufwert, sondern auch alle anderen entstandenen Kosten ersetzen.

                            Falls Du finanziell nicht so toll bestückt bist, im Rathaus gibt es meisst eine kostenlose Rechtsberatung oder eine sehr günstige. Der Verbraucherschutz wäre auch eine Möglichkeit, eine kostengünstige/kostenlose Beratung zu bekommen.

                            Auf jeden Fall den Mailverkehr ausdrucken, wenn möglich ein tiierärztliches Attest/Gutachten gleich mitnehmen zur Beratung.

                            Kommentar


                            • #15
                              Hoppala, ich war in Feierabend-Laune und habe mich falsch ausgedrückt.
                              Ich meinte natürlich, dass es Tierquälerei GEWESEN WÄR, wenn wir aufgrund der Fakten nicht gehandelt hätten. Sorry!

                              Zitat von PeLa Beitrag anzeigen
                              Ein tierärztliches Gutachten würde hier auch ratsam sein.
                              Habe ich ja quasi. Bzw eine "Bestätigung der Euthanasie", in der auch die ist- und soll-Werte festgehalten sind, das bereits erwähnte erhöhte Trinkverhalten erwähnt wird .. etc.

                              Zitat von PeLa Beitrag anzeigen
                              Allerdings musst du auch überlegen, ob die Kosten für das Tier (Kauf) und die des Tierarztes so hoch waren, das du Folgekosten in Kauf nehmen möchtest.
                              Folgekosten ja "nur", wenn ich im Unrecht bin, oder?

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X