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Organversagen - Geld zurück?

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  • #16
    Woher kommt das Alter von 5 Jahren?
    5 Jahre beim Vorbesitzer in Haltung?

    Wenn das nicht klar ist, zusätzlich vllt unklare Herkunft aus Holland und schon könnte man auf die Idee kommen, dass das Tier ein Wildfang war, schlechte Bedingungen bei Fang und Zwischenhälterung und schon hat man das beschriebene Problem.

    Manches krieg man eben ohne tierärztliche Hilfe nicht hin und ohne in manchen Fällen noch weniger.


    Mal so eine nachträgliche Frage, hat sich das Tier denn jemals zwischendrin normal verhalten oder war es von Anfang an schlecht und ist schlecht geblieben?

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    • #17
      Das Tier soll ursprünglich eine NZ von einem Tschechen sein.
      Mit dem hatte ich auch Kontakt.

      Optisch hat es auch zu denen gepasst, die man auf seiner Webseite gesehen hatte.

      Der Vorbesitzer hatte das Tier wohl 1 Jahr und von einer Dame übernommen, welche es angeblich 3 Jahre hatte....

      Einen Wildfang schließe ich aufgrund des "Kopfsegels" aus.
      Wenn man sich mal WF's und (die wenigen vorhandenen) NZ's anschaut, sieht man deutliche Unterschiede ;-)

      Im Nachhinein hatte das Tier von Anfang an keinen guten Zustand - schlechtes Fressverhalten, vermehrte Wasseraufnahme -
      Aber am Anfang hab ich natürlich alles auf den Transport und den Umzug etc. geschoben.

      Scheinbar lag es wohl doch nicht daran -.-
      Zuletzt geändert von HeRo; 31.05.2013, 18:05.

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      • #18
        Zitat von HeRo Beitrag anzeigen
        Hoppala, ich war in Feierabend-Laune und habe mich falsch ausgedrückt.
        Ich meinte natürlich, dass es Tierquälerei GEWESEN WÄR, wenn wir aufgrund der Fakten nicht gehandelt hätten. Sorry!



        Habe ich ja quasi. Bzw eine "Bestätigung der Euthanasie", in der auch die ist- und soll-Werte festgehalten sind, das bereits erwähnte erhöhte Trinkverhalten erwähnt wird .. etc.



        Folgekosten ja "nur", wenn ich im Unrecht bin, oder?
        Nicht ganz. ja, gesetzt dem Fall du würdest Recht bekommen, dann müsste der Beklagte alle Kosten übernehmen. Nur auslegen bis dahin musst du sie schon selber.

        Es sei denn, du bist in einer Rechtsschutzversicherung

        Aber lass dich erstmal beraten und solltest du dort grünes Licht bekommen, dann musst du auch wissen, das sich so ein Rechtstreit dann gaaaanz schön lange hinziehen kann u.U.

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        • #19
          Nachdem hier wohl keine erhellenden Erkenntnisse mehr zu erwarten sind, wird dieses Thema geschlossen. Es steht natürlich jedem frei, für ernsthafte weitere Diskussionen ein neues Thema zu eröffnen. Grüße
          Sven
          Jeder Mensch hat eine Wirbelsäule, aber nicht jeder hat ein Rückgrat.

          Bitte sehen Sie von privaten Anfragen zu Diskussionsthemen weitgehend ab und posten sie lieber im Forum bzw. bitte legen Sie es mir nicht als Arroganz oder Gleichgültigkeit aus, wenn ich sie nicht beantworte (n kann). Mir fehlt einfach die Zeit dazu.

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