Nach Jahren der Diskussion um verschiedene Entwürfe ist nun das eingetreten, was viele private Halter von "gefährlichen" Wildtieren in Hamburg befürchtet haben:
Die Bürgerschaft hat am 21. Mai 2013 das "Hamburgische Gefahrtiergesetz" endgültig beschlossen und im Gesetzblatt vom 4. Juni 2013 verkündet.
Die neuen Regelungen treten zum 1. Oktober 2013 in Kraft.
Halter betroffener Tiere haben von diesem Zeitpunkt an sechs Monate Zeit, bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung zu beantragen, oder die Tiere an eine autorisierte Stelle abzugeben.
Die Erlaubnis ist an zahlreiche Voraussetzungen gebunden, so muß der Halter zum Beispiel die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde nachweisen, weiterhin muß die artgerechte und sichere Unterbringung gewährleistet sein.
Verstöße gegen diese Vorschriften können mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße bestraft werden.
Die Bürgerschaft hat am 21. Mai 2013 das "Hamburgische Gefahrtiergesetz" endgültig beschlossen und im Gesetzblatt vom 4. Juni 2013 verkündet.
Die neuen Regelungen treten zum 1. Oktober 2013 in Kraft.
Halter betroffener Tiere haben von diesem Zeitpunkt an sechs Monate Zeit, bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung zu beantragen, oder die Tiere an eine autorisierte Stelle abzugeben.
Die Erlaubnis ist an zahlreiche Voraussetzungen gebunden, so muß der Halter zum Beispiel die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde nachweisen, weiterhin muß die artgerechte und sichere Unterbringung gewährleistet sein.
Verstöße gegen diese Vorschriften können mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße bestraft werden.
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