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HAMBURG: "Gefahrtiergesetz" vom Parlament beschlossen

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  • HAMBURG: "Gefahrtiergesetz" vom Parlament beschlossen

    Nach Jahren der Diskussion um verschiedene Entwürfe ist nun das eingetreten, was viele private Halter von "gefährlichen" Wildtieren in Hamburg befürchtet haben:

    Die Bürgerschaft hat am 21. Mai 2013 das "Hamburgische Gefahrtiergesetz" endgültig beschlossen und im Gesetzblatt vom 4. Juni 2013 verkündet.
    Die neuen Regelungen treten zum 1. Oktober 2013 in Kraft.

    Halter betroffener Tiere haben von diesem Zeitpunkt an sechs Monate Zeit, bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung zu beantragen, oder die Tiere an eine autorisierte Stelle abzugeben.

    Die Erlaubnis ist an zahlreiche Voraussetzungen gebunden, so muß der Halter zum Beispiel die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde nachweisen, weiterhin muß die artgerechte und sichere Unterbringung gewährleistet sein.

    Verstöße gegen diese Vorschriften können mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße bestraft werden.

  • #2
    Zitat von Handy-Andy Beitrag anzeigen

    Die Erlaubnis ist an zahlreiche Voraussetzungen gebunden, so muß der Halter zum Beispiel die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde nachweisen, weiterhin muß die artgerechte und sichere Unterbringung gewährleistet sein.

    Verstöße gegen diese Vorschriften können mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße bestraft werden.
    Finde ich sehr gut. Genau so sollte das allerdings für alle Tiere gelten.
    Nur leider wird sich das ganze nichtmal im "kleinen" vernünftig durchsetzen lassen.


    LG Silke

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    • #3
      Was ist daran denn bitte gut?

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      • #4
        Nach Artikel 1 §1 müssten nahezu alle Hunderassen davon betroffen sein.

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        • #5
          Der große Unterschied zu Hessen ist, dass in Hamburg kein "berechtigtes Interesse" an der Haltung der betroffenen Tierarten nachzuweisen ist. Meiner Meinung nach sind Zuverlässigkeit, Sachkunde und sichere Unterbringung keine Gängelei, sondern unabdingbare Voraussetzung für die Haltung "gefährlicher Tiere", über deren Definition man sich natürlich immer unterhalten kann.
          Mitglied AG Schildkröten, AG Krokodile, LGHT, AG Systematik

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          • #6
            Es gibt keine Artenliste, nur eine allgemeine Formulierung wie in Schleswig-Holstein. Und der Formulierung nach ist eine Haltung aus wissenschaftlichen nicht verboten:
            http://www.luewu.de/gvbl/2013/20.pdf

            Grüße vom Deich!

            Sven Vogler
            Meine Freizeit habe ich der Herpetofauna Mexicos gewidmet, bin aber nicht engstirnig und interessiere mich außerdem für neotropische Herpetofauna, Geckos, kleinbleibende Schlangen (fast) aller Arten, Frösche, Schwanzlurche, Spinnentiere, Insekten, ....

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            • #7
              Hey

              Zitat von abronia Beitrag anzeigen
              Es gibt keine Artenliste, nur eine allgemeine Formulierung wie in Schleswig-Holstein.
              Sicher?
              §1

              (1) ... Als gefährliche Tiere gelten Tiere solcher Arten, die auf Grund ihrer Körperkräfte, körperlichen Merkmale, Verhaltensweisen oder Gifte Menschen oder andere Tiere erheblich verletzen oder töten können.

              (2) ... Der Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung gefährliche Tierarten im Sinne von Absatz 1 zu bestimmen. ...
              Also die Liste folgt noch und auch die Frage nach "gefährlichen" Tierarten ist schon recht klar formuliert, wobei man abwarten sollte, wie weit man die Begrifflichkeiten interpretiert. Ich vermute mal stark da gibt es die ein oder andere Tierart, die noch vor Gericht landet

              Liebe Grüße
              Pierre

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              • #8
                Zitat von Vyrox Beitrag anzeigen
                Was ist daran denn bitte gut?
                Was ist daran verkehrt?
                Ein Halter der sich über die Bedürfnisse seines Tieres informiert und dieses dann in einer artgerechten,sicheren Haltung umsetzt.Ich bin vielleicht altmodisch,aber das ist für mich Voraussetzung zur Haltung von Tieren und nebenbei im Tierschutzgesetz auch gefordert.
                Halter die sich mit ihren Tieren auskennen und diese gut halten haben nichts zu befürchten,der Rest hat mein Mitleid ganz sicher nicht. Den Bartagamen und Co in ihren 120 Liter Aquarien wird das leider auch nichts bringen aber zumindest einige Tiere werden davon profitieren.
                Für mich also eine gute Regelung,zumindest in der Theorie.


                LG Silke

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                • #9
                  Zitat von Vyrox Beitrag anzeigen
                  Was ist daran denn bitte gut?
                  Ich gebe Silke und Holger vollkommen Recht: Jedes Tier hat selbstverständlich ein Anrecht auf eine möglichst artgerechte Pflege und Unterbringung, so wie es ja auch schon seit langer Zeit im Tierschutzgesetz steht.

                  Bei hochgradig giftigen oder körperlich überlegenen Tieren, die ihre Opfer schwer schädigen oder gar töten könnten, sind ohne Wenn und Aber strengste Anforderungen an Halter und Unterbringung zu stellen!

                  Es kann nicht sein, daß solche Tiere wie bisher ohne Beschränkung anonym gehandelt und gehalten werden dürfen und niemand auch nur nach einem Sachkundenachweis fragt.

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                  • #10
                    Zitat von abronia Beitrag anzeigen
                    Es gibt keine Artenliste [...]
                    Doch, die gibt es, allerdings aus formaljuristischen Gründen bislang nur als Entwurf.

                    Pierre liegt völlig richtig, vor allem die Auslegung von "erheblich verletzen" dürfte ein Problem werden.

                    Jörg Hofmann (DGHT) hat den Entwurf der Artenliste in Hamburg aufmerksam begleitet und sich an anderer Stelle in diesem Forum schon ausführlich dazu geäußert. [Thema: Gefahrentierverordnung in Hamburg 2.0]
                    Und das ist auch genau das, was ich ganz oben mit "befürchtet" meinte. - Auch die Erfahrung in anderen Bundesländern hat schon gezeigt, daß diese Positiv-Listen nicht selten über das Ziel hinaus schießen und sich die Behörden trotz Intervention von Verbänden wie DGHT oder VDA oft "beratungsresistent" verhalten.

                    Meinen kompromisslosen Standpunkt zu Tierschutz und Sicherheit habe ich klar gemacht, ob man allerdings für jede "gewöhnliche" Vogelspinne, die nicht viel mehr als die Beschwerden eines Bienenstichs hervorrufen kann, gleich ein Führungszeugnis und die behördliche Abnahme des Terrariums fordern muß, ist eine andere Frage...

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                    • #11
                      Zitat von The Dude Beitrag anzeigen
                      Nach Artikel 1 §1 müssten nahezu alle Hunderassen davon betroffen sein.
                      Daran, daß Hunde im Vergleich zu unseren Terrarien-Exoten jedes Jahr ein vielfaches an Verletzen oder gar Toten produzieren, dürfte kein Zweifel bestehen.

                      Das neue Gesetz bezieht sich allerdings ausdrücklich auf "wild lebende Arten", insofern dürfen sich "Kampf-Chihuahuas" auch weiterhin ungestraft auf den Straßen der Hansestadt bewegen...

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                      • #12
                        Zitat von Handy-Andy Beitrag anzeigen

                        ob man allerdings für jede "gewöhnliche" Vogelspinne, die nicht viel mehr als die Beschwerden eines Bienenstichs hervorrufen kann, gleich ein Führungszeugnis und die behördliche Abnahme des Terrariums fordern muß, ist eine andere Frage...
                        es gibt aber auch ein paar Vogelspinnenarten, da hätte ich lieber 10 Bienenstiche gleichzeitig als von denen gebissen zu werden!

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                        • #13
                          Zitat von Handy-Andy Beitrag anzeigen

                          Das neue Gesetz bezieht sich allerdings ausdrücklich auf "wild lebende Arten", insofern dürfen sich "Kampf-Chihuahuas" auch weiterhin ungestraft auf den Straßen der Hansestadt bewegen...
                          Genau das meinte ich damit. Zudem bezieht es sich nur auf gefährliche wild lebende Arten. Schon da beginnt aber eigentlich die Interpretationslücke.
                          Das fiese ist aber das sich das Gesetz ja eigentlich gut anhört man aber eine eigentlich von der SPD gehasste zweiklassen Gesellschaft schafft. Angeblich gefährliche e den Vorteil haben werden das ihr Besitzer eine Sachkunde nachweisen muss und ungefährliche Bartagamen die alles ertragen müssen.

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                          • #14
                            [QUOTE=Handy-Andy;780463]. - Auch die Erfahrung in anderen Bundesländern hat schon gezeigt, daß diese Positiv-Listen nicht selten über das Ziel hinaus schießen ..[quote]

                            Ich denke du meinst Negativ-Listen.

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                            • #15
                              Was hat man unter sicherer Unterbring denn zu verstehen? Meine Skorpione halte ich in Faunaboxen und die befinden sich in der Wohnung.
                              Ausbruch nicht möglich, Stichunfall müsste ich selber provozieren, sonst nicht möglich.

                              Könnte mir aber vorstellen dass das irgend so ein Amtsheini nicht reichen würde, und dann irgendwelche überteuerten/übertriebenen Auflagen kämen.

                              Aber zum Glück sind wir hier in NRW noch selber mündig was die Wahl der Tiere betrifft.

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