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EU-Verordnung zum nicht-gewerblichen Transport von Heimtieren

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    Moin!

    Ist schon jemand von euch über dieses neue Machwerk aus Brüssel gestolpert?
    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...026%3ADE%3APDF

    Kurz gefaßt wird der Schengen-Raum für Tiere abgeschafft und eine Transponderpflicht eingeführt. Ab Ende Dezember darf man nur noch maximal 5 Regenwürmer zum Angeln nach Dänemark mitnehmen, jeder muß aber seinen eigenen Reisepaß haben..... Käufe bei Terraristikbörsen in Nachbarländern werden stark erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht...

    Fassungslose Grüße vom Deich!
    Sven Vogler
    Meine Freizeit habe ich der Herpetofauna Mexicos gewidmet, bin aber nicht engstirnig und interessiere mich außerdem für neotropische Herpetofauna, Geckos, kleinbleibende Schlangen (fast) aller Arten, Frösche, Schwanzlurche, Spinnentiere, Insekten, ....

  • #2
    Ich habe dieses Dokument nun nur überflogen, aber bezüglich des Transportes scheinen Privatleute vorerst "raus" zu sein:
    esse der Einheitlichkeit des Unionsrechts sollte es
    jedoch bis zur Festlegung von Unionsvorschriften für die
    Verbringung von in Anhang I Teil B (Anm. von mir: u.a. Reptilien und Amphibien)
    genannten Heimtieren zu anderen als Handelszwecken aus einem anderen
    Mitgliedstaat oder einem Gebiet oder Drittland in einen
    Mitgliedstaat möglich sein, dass die nationalen Vorschrif
    ten für diese Verbringung weiter gelten, sofern sie nicht
    strenger sind als diejenigen, die für die Verbringung zu
    Handelszwecken gelten.
    Das wird uns allerdings sicherlich noch viel Freude bereiten:
    (12)
    Die Verordnung (EG) Nr. 998/2003 sieht vor, dass wäh
    rend eines Übergangszeitraums Heimtiere der in Anhang
    I Teil A und Teil B genannten Arten als gekennzeichnet
    zu betrachten sind, wenn sie entweder eine deutlich er
    kennbare Tätowierung oder ein elektronisches Kennzei
    chen („Transponder“) tragen. Daher sollte diese Verord
    nung Vorschriften für die Kennzeichnung von Heimtieren
    der in Anhang I Teil A dieser Verordnung genannten
    Arten für die Zeit nach Ablauf der Übergangszeit am
    3. Juli 2011 enthalten
    Danach gilt wohl eine Transponderpflicht. Das wird natürlich für viele Tierarten unmöglich.
    Eine Alternative hat sich aber wohl keiner ausgedacht, nur das Türchen offen gelassen:

    Damit diese Verordnung ordnungsgemäß angewendet
    wird, sollte der Kommission im Einklang mit Artikel 290
    AEUV die Befugnis übertragen werden, artspezifische An
    forderungen an die
    Kennzeichnung von Heimtieren der
    in Anhang I Teil B genannten Arten
    und artspezifische
    Gesundheitsmaßnahmen zur Vorbeugung gegen andere
    Krankheiten oder Infektionen als Tollwut, die die in An
    hang I genannten Arten betreffen, sowie Vorschriften für
    die Begrenzung der Zahl der Heimtiere der in Anhang I
    Teil B genannten Arten, die ein Halter zu anderen als
    Handelszwecken mitführen darf
    , und Änderungen der
    Anhänge II bis IV zu erlassen.
    Bei wem kann ich dann für ein paar hundert Tiere meinen Heimtierausweis ausstellen lassen?
    Welche Freude das für mich werden würde, wenn sich eine offizielle Stelle darum kümmern darf!
    (2) Heimtiere der in Anhang I Teil B genannten Arten wer
    den unter Berücksichtigung der Besonderheiten jeder Tierart so
    gekennzeichnet oder beschrieben, dass sich das Heimtier dem
    entsprechenden Ausweis zuordnen lässt
    Die nächsten Jahre werden definitiv alles andere als spaßig, auch wenn ich glaube, dass die Kontrolle dieser Regelungen ja beinahe unmöglich wird.

    Viele Grüße,
    Mario
    AG Urodela - ambystomatidae.de

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    • #3
      Hallo zusammen,

      gilt die Pflicht den Ausweis mitzuführen generell ? Z.B. :wenn meine Grillen abends nach der Disco in eine Polizeikontrolle kommen, oder nur wenn ich mit ihnen meinen Jahresurlaub im Süden verbringen will.

      Ich werde da nicht so ganz schlau draus.

      Bei Hund und Katz mag das ja noch einen Sinn ergeben, aber bei Insekten und Krebstieren? Da geht der Brüssler Regulierungswahn mal wieder ganz seltsame Wege.
      Oder, ist das nur mal wieder eine weitere Möglichkeit im Eurochaos schneller einen Schuldigen zufinden?

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      • #4
        Ich vermute eher, das ist irgendeine unproduktive Arbeitsgruppe/Abteilung, die um ihre Existenz fürchtete und daher mal irgendwas liefern musste. Und das ist eben dabei herausgekommen. Was soll man bei der EU auch sonst über Haustiere beschließen... Gibt ja auch keine wichtigeren Anliegen

        Grüße
        Marcel

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        • #5
          Ohne mich jetzt tiefer in die Materie eingearbeitet zu haben, vermute ich hinter dem bürokratischen Machwerk am Ehesten noch ein verkapptes Börsenverbot.
          Tante Gerda wird sicherlich auch zukünftig mit Dackel Fiffi zu Onkel Franz in den Schrebergarten fahren, keine Frage. Welcher Terrarianer und Hobbyzüchter aber am Ende bereit sein wird, seine sämtlichen Nachzuchttiere mit Reisedokumenten auszustatten, um die Reise nach Hamm, Houten, oder Wo-auch-immer anzutreten, muss sich erst noch zeigen.

          P.
          curiosity killed the cat

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