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Gefährliche Tiere Bremen

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  • Gefährliche Tiere Bremen

    Hallo liebe Forengemeinde,

    ich bin auf der Suche nach Informationen und Riesenschlangenhalter in Bremen. Genauer gesagt solche Halter, die Python reticulatus oder Python biv. biv (Python molurus bivittatus) halten und auch eine Ausnahmegenehmigung für diese Tiere besitzen.

    Der Grund meiner Frage ist folgende:

    Bis Ende 2010 haben wir ( mein Mann und ich) Python biv. biv (Python molurus bivittatus) gehalten und gepflegt. Aufgrund der Krebserkrankung meines Mannes und das nicht Wissen über den Verlauf der Erkrankung, haben wir uns damals entschieden unsere Schlangen abzugeben.

    Nun ca. 4 Jahre später ist der Krebs definitiv besiegt und wir wollten uns wieder Python molurus bivittatus ins Haus holen. Sie fehlen einfach :-(



    Jetzt habe ich gelesen, das es ein Verbot über die Haltung von dieser Schlangenart per Verordnung erlassen wurde. Es gibt aber die Ausnahmegenehmigung laut Polizeiverordnung.


    Da es sich um einen Neuantrag handelt, nach den neuen Gesetzen und Verordnungen wollte ich mich erkundigen, wie kompliziert es ist, diese neue Ausnahmereglung zu beantragen.


    Wir verüfugen beide über den SKN Terraristik und gefährliche Tiere.


    Über Antworten und Kontakt würden wir uns sehr freuen!


    Vielleicht gibt es ja jemanden hier, der in Bremen so eine Ausnahmeregelung beantragt hat. Auch ist es interessant zu erfahren, wem so eine Ausnahmeregelung abgelehnt wurde.


    Viele liebe Grüße


    Leonie

  • #2
    Moin!
    Erst einmal Glückwunsch zur Genesung!

    Aber: Auch wenn im Dezember 2012 eine neue Polizeiverordnung in Kraft getreten ist, die eine detaillierte (wenn auch zum großen Teil diskussionswürdige) Liste von gefährlichen Wildtieren enthält, gab es auch schon vorher eine. Die umfaßte u.a. "Riesenschlangen", also war der Python auch vorher genehmigungspflichtig.....

    Mit dem Genehmigungsverfahren in Bremen kenne ich mich nicht aus, da ich in BHV wohne. Hier allerdings werden hier "Gefahrtiere" nicht gerne gesehen und nachdem beim ersten Ortstermin alles gut war, fiel der zuständigen Dame beim zweiten (jährlich!) auf, daß meine Wohnung ja nicht einbruchsicher genug wäre für die Giftschlangenhaltung....

    Du solltest einfach mal bei der Ortspolizeibehörde anfragen, nach dem was ich gehört habe, werden in Bremen Gebühren genommen, etwas was mir hier erspart geblieben ist. Versuche mal heraus zu finden, wer Dein zuständiger Sachbearbeiter ist - in Bezug auf die "Sicherung gegen Zugriff Dritter" scheint es durchaus individuelle Interpretationen zu geben.

    Viel Glück!

    Sven Vogler
    Meine Freizeit habe ich der Herpetofauna Mexicos gewidmet, bin aber nicht engstirnig und interessiere mich außerdem für neotropische Herpetofauna, Geckos, kleinbleibende Schlangen (fast) aller Arten, Frösche, Schwanzlurche, Spinnentiere, Insekten, ....

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    • #3
      Hallo Sven,

      ich danke Dir für deine Antwort :-)

      Damals waren beide Python biv. biv. gemeldet und auch genehmigt vom Stadtamt Bremen. Dort müsse ich mich bestimmt auchmelden, bei dem Herr G.

      Nur bevor ich bzw wir eine Lawine ins Rollen bringen, wollten wir uns vorher erkundigen, wie das ist mit Neuanträgen aussieht und ob schon Erfahrungen vorleigen.

      Damals war das ganze sehr simple und mit glaube ca. 70 Euro abgehackt für 4 oder 5 Jahre.


      Was meinten die denn, das deine Wohnung nicht einbruchsicher wäre? Mh....
      Wir wohnen im ersten Stock eines Mehrfamilienhauses...Könnten höchstens dann Gitter an die Fenster für das Terrarienzimmer anbringen.


      Hattest du denn einen Neuantrag gestellt? Oder hattest du noch einen "Altbestand"? (Bestandschutz)


      Grüße Leonie
      Zuletzt geändert von Leonie; 07.02.2014, 14:41.

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      • #4
        Hi
        http://www.dghtserver.de/foren/showthread.php?t=87262
        Gruß Heinz

        Kommentar


        • #5
          Hallo Heinz :-)

          den Thread kenne ich schon. Danke dir aber für deine Mühe :-)

          Dort sind Informationen hinterlegt, welche Polizeiverordnung hinterlegt ist, welche Tiere als gefährlich eingestuft werden. Allerdings findet man im Internet keine Gebühren oder sonstige Informationen zum wirklichen Verfahrensablauf :-(


          MFG Leonie

          Kommentar


          • #6
            Zitat von Leonie Beitrag anzeigen
            Was meinten die denn, das deine Wohnung nicht einbruchsicher wäre? Mh....
            Wir wohnen im ersten Stock eines Mehrfamilienhauses...Könnten höchstens dann Gitter an die Fenster für das Terrarienzimmer anbringen.


            Hattest du denn einen Neuantrag gestellt? Oder hattest du noch einen "Altbestand"? (Bestandschutz)
            Ende 2011 bin ich - wegen Job - mit Agkistrodon russeolus von HH nach BHV gezogen. D.h. für mich war's Altbestand, für dieses Bundesland nicht.
            ... sie hatte die Idee, daß ich meine Wohnungstür aus Holz & Glas gegen eine solche aus Metall austausche. Mein Vermieter hat sich nur freundlich lächelnd an die Stirn getippt, als ich mit diesem Vorschlag ankam...

            Problem ist halt: wenn jemand so blöd ist, durch die Wohnungstür einzubrechen und in einem Flur steht, von dem 4 Türen abgehen - davon eine abgeschlossen und mit Warnschild "Giftige Tiere" und einem Fenster, durch das nur Terrarien mit Schloß und Schild "Giftiges Tier" zu sehen sind - und dann mit viel destruktivem Aufwand in eins der Terrarien greift und gebissen wird, würde ich persönlich in den Idioten auch noch reintreten.
            Das gibt unser Rechtssystem aber nicht her. Tatsächlich wäre es meine Schuld, daß der Mensch gebissen wurde weil ich die Becken nicht ausreichend gesichert habe....

            Ich habe jetzt die Gefahrtierliste nach meldepflichtigen Tieren duchsucht, deren Verwandte zwar gelistet sind, die selbst aber aus dem Raster gefallen sind, um dem Amt mit der artenschutzrechtlicen Meldung die Sinnlosigkeit großer Teile der Verordnung aufzuzeigen. Aber weder für Steppenwarane noch für Nashornleguane (außer cornuta! der ist als einziger gelistet.....) habe ich echt nicht die Kapazitäten... Und weder Boiga noch Psammophis sind meldepflichtig (gelistet sind die nicht existenten Gattungen "Bolga" und "Psymmophis").

            Allerdings ist Bremerhaven in dieser Hinsicht deutlich strenger als Bremen, ich war erst der zweite legale Giftschlangenhalter. Jetzt gibt es wieder nur noch einen......

            Grüße vom Deich!
            Sven Vogler
            Zuletzt geändert von abronia; 08.02.2014, 07:53.
            Meine Freizeit habe ich der Herpetofauna Mexicos gewidmet, bin aber nicht engstirnig und interessiere mich außerdem für neotropische Herpetofauna, Geckos, kleinbleibende Schlangen (fast) aller Arten, Frösche, Schwanzlurche, Spinnentiere, Insekten, ....

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            • #7
              Zitat von abronia Beitrag anzeigen
              Problem ist halt: wenn jemand so blöd ist, durch die Wohnungstür einzubrechen und in einem Flur steht, von dem 4 Türen abgehen - davon eine abgeschlossen und mit Warnschild "Giftige Tiere" und einem Fenster, durch das nur Terrarien mit Schloß und Schild "Giftiges Tier" zu sehen sind - und dann mit viel destruktivem Aufwand in eins der Terrarien greift und gebissen wird, würde ich persönlich in den Idioten auch noch reintreten.
              Das gibt unser Rechtssystem aber nicht her. Tatsächlich wäre es meine Schuld, daß der Mensch gebissen wurde weil ich die Becken nicht ausreichend gesichert habe....
              Hallo Sven,

              gibt es zu dieser Aussage zitierfähige Urteile?

              Peter
              curiosity killed the cat

              Kommentar


              • #8
                Gute Frage, Peter. Ich muß mal recherchieren. Allerdings hatte mir mein Chef vor etwa 20 Jahren mal sinngemäß was entsprechendes erzählt (ich habe mal Notargehilfe gelernt, und von einem Notar erwarte ich fundiertes Grundwissen in rechtlichen Fragen).

                Sven
                Meine Freizeit habe ich der Herpetofauna Mexicos gewidmet, bin aber nicht engstirnig und interessiere mich außerdem für neotropische Herpetofauna, Geckos, kleinbleibende Schlangen (fast) aller Arten, Frösche, Schwanzlurche, Spinnentiere, Insekten, ....

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                • #9
                  Hallo,

                  wenn ich z.B. einen Gartenteich mit einem ohne Hilfsmittel unüberwindbaren
                  Zaun umgebe und die Kinder vom Nachbarn die tolle Idee haben diesen
                  Zaun zu überwinden und dies auch tun und einer ertrinkt oder trägt
                  bleibende Schäden davon, dann bekomme ich Probleme.
                  Oder klettert z.B. ein Kind über einen Zaun und wird von einem sog. Wachhund
                  getötet auch da bekomme ich als Hundehalter Probleme.
                  In den USA sieht das anders aus aber nicht bei uns.
                  Alles geht gut - bis etwas passiert.

                  Frank

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von abronia Beitrag anzeigen
                    Problem ist halt: wenn jemand so blöd ist, durch die Wohnungstür einzubrechen und in einem Flur steht, von dem 4 Türen abgehen - davon eine abgeschlossen und mit Warnschild "Giftige Tiere" und einem Fenster, durch das nur Terrarien mit Schloß und Schild "Giftiges Tier" zu sehen sind - und dann mit viel destruktivem Aufwand in eins der Terrarien greift und gebissen wird, würde ich persönlich in den Idioten auch noch reintreten.
                    Das gibt unser Rechtssystem aber nicht her. Tatsächlich wäre es meine Schuld, daß der Mensch gebissen wurde weil ich die Becken nicht ausreichend gesichert habe....
                    Problem ist halt: Wir reden hier nicht von Kindern, die unbedarft, beim Spielen einen Zaun überwinden und dann im Gartenteich ertrinken, oder vom dort wachenden Hund angefallen werden. Es geht im beschriebenen Schreckensszenario vielmehr um den (vermutlich mehr oder weniger erwachsenen) Einbrecher, der trotz eindringlicher Warnung abgeschlossene Türen aufbricht, anschließend ein wiederum entsprechend gekennzeichnetes Giftschlangenterrarium öffnet, um dann dort einen Giftbiss zu erleiden.
                    Hier wäre ich persönlich dann doch entschieden für ein kräftigst vorstellbares Nachtreten - und kann mir nicht vorstellen, dass die Justiz das anders sehen könnte.

                    Was, wenn der feine Herr sich, um den tödlichen Unfall im Schlangenaum gerade noch herum gekommen, am Gebäck im Wohnzimmerschrank bediente, um dann auf dem alten Perser vor der Schleiflackgarnitur seiner Nussallergie zu erliegen? Und auf Omas Keksdose hätte vermutlich nicht einmal "Vorsicht, Nüsse! Nur für welche mit Eiern!" gestanden.

                    P.
                    curiosity killed the cat

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von sch.niehoff Beitrag anzeigen
                      Problem ist halt: Wir reden hier nicht von Kindern, die unbedarft, beim Spielen einen Zaun überwinden und dann im Gartenteich ertrinken, oder vom dort wachenden Hund angefallen werden. Es geht im beschriebenen Schreckensszenario vielmehr um den (vermutlich mehr oder weniger erwachsenen) Einbrecher, der trotz eindringlicher Warnung abgeschlossene Türen aufbricht, anschließend ein wiederum entsprechend gekennzeichnetes Giftschlangenterrarium öffnet, um dann dort einen Giftbiss zu erleiden.
                      Hier wäre ich persönlich dann doch entschieden für ein kräftigst vorstellbares Nachtreten - und kann mir nicht vorstellen, dass die Justiz das anders sehen könnte.

                      Was, wenn der feine Herr sich, um den tödlichen Unfall im Schlangenaum gerade noch herum gekommen, am Gebäck im Wohnzimmerschrank bediente, um dann auf dem alten Perser vor der Schleiflackgarnitur seiner Nussallergie zu erliegen? Und auf Omas Keksdose hätte vermutlich nicht einmal "Vorsicht, Nüsse! Nur für welche mit Eiern!" gestanden.

                      P.
                      Dann hast du wohl ein Problem !

                      Ich und meine Nachbarn hatten z.B. im letzten Jahr mehrfach ungebetenen Besuch im Garten, es wurde einfach alles geklaut, Schraubenzieher, Schaufeln, Autofelgen
                      und mir persönlich u.a. eine Hantel - voll bescheuert.
                      Da die Idioten immer an der gleichen Stelle über den Zaun gestiegen sind hatte
                      ich als alter ''Saw'' Fan die Idee ein Brett mit Nägeln auf meiner Seite des Grundstücks
                      anzubringen. Mein Nachbar - Polizist - hat mir dann aber, als er gesehen wie ich
                      dieses ''Nagelbrett'' ausgelegt habe, davon abgeraten, da ich dann im Falle eines ''Erfolges''
                      richtige Probleme bekommen würde.
                      Das ist so wie mit der '' Notwehr'', auch da muss man angemessen reagieren.
                      Wenn dir also ein 8 Jähriger mit einer geladenen Waffe gegenübersteht, kannst du den
                      auch nicht einfach ''umlegen'' - zumindest nicht in Deutschland.

                      Frank

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von sch.niehoff Beitrag anzeigen
                        Problem ist halt:[...] "Vorsicht, Nüsse! Nur für welche mit Eiern!"
                        Mh...stand auch nicht auf der Hackeckendose.
                        ist scheisse, aber hat sich gebess...ach nee.

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                        • #13
                          Lieber Frank,

                          das von mir propagierte "Nachtreten" bezog sich selbstverständlich auf die Bestrafung durch unseren Rechtsstaat.
                          Individuelle Lösungen bedürfen gegebenenfalls einer gründlichen Abwägung von Möglichkeiten und Risiken. Oder halt einer gründlichen Vorbereitung.
                          Wer unseren Zaun überwindet, und sich am Ende hoffnungslos in der Wäschespinne verheddert, über einen Fußball fällt, oder in eine Harke tritt hat halt Pech gehabt. Oder eben Glück, dass da nicht noch das hinterbergische Nagelbrett von meinen Übungen am Nachmittag gelegen hat.

                          Das Leben ist kein Ponyhof - und das anderer Leute, so heiter, leicht und beschwingt es vielleicht wirken mag, muss auch nicht ganz sorgenfrei und risikolos sein. Man sollte sich also überlegen, ob man nicht vielleicht doch besser die eigene Tür aufhebelt, da weiss man zumindest, was Einen erwartet.

                          P.
                          curiosity killed the cat

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