Hallo liebe Forengemeinde,
ich bin auf der Suche nach Informationen und Riesenschlangenhalter in Bremen. Genauer gesagt solche Halter, die Python reticulatus oder Python biv. biv (Python molurus bivittatus) halten und auch eine Ausnahmegenehmigung für diese Tiere besitzen.
Der Grund meiner Frage ist folgende:
Bis Ende 2010 haben wir ( mein Mann und ich) Python biv. biv (Python molurus bivittatus) gehalten und gepflegt. Aufgrund der Krebserkrankung meines Mannes und das nicht Wissen über den Verlauf der Erkrankung, haben wir uns damals entschieden unsere Schlangen abzugeben.
Nun ca. 4 Jahre später ist der Krebs definitiv besiegt und wir wollten uns wieder Python molurus bivittatus ins Haus holen. Sie fehlen einfach :-(
Jetzt habe ich gelesen, das es ein Verbot über die Haltung von dieser Schlangenart per Verordnung erlassen wurde. Es gibt aber die Ausnahmegenehmigung laut Polizeiverordnung.
Da es sich um einen Neuantrag handelt, nach den neuen Gesetzen und Verordnungen wollte ich mich erkundigen, wie kompliziert es ist, diese neue Ausnahmereglung zu beantragen.
Wir verüfugen beide über den SKN Terraristik und gefährliche Tiere.
Über Antworten und Kontakt würden wir uns sehr freuen!
Vielleicht gibt es ja jemanden hier, der in Bremen so eine Ausnahmeregelung beantragt hat. Auch ist es interessant zu erfahren, wem so eine Ausnahmeregelung abgelehnt wurde.
Viele liebe Grüße
Leonie
ich bin auf der Suche nach Informationen und Riesenschlangenhalter in Bremen. Genauer gesagt solche Halter, die Python reticulatus oder Python biv. biv (Python molurus bivittatus) halten und auch eine Ausnahmegenehmigung für diese Tiere besitzen.
Der Grund meiner Frage ist folgende:
Bis Ende 2010 haben wir ( mein Mann und ich) Python biv. biv (Python molurus bivittatus) gehalten und gepflegt. Aufgrund der Krebserkrankung meines Mannes und das nicht Wissen über den Verlauf der Erkrankung, haben wir uns damals entschieden unsere Schlangen abzugeben.
Nun ca. 4 Jahre später ist der Krebs definitiv besiegt und wir wollten uns wieder Python molurus bivittatus ins Haus holen. Sie fehlen einfach :-(
Jetzt habe ich gelesen, das es ein Verbot über die Haltung von dieser Schlangenart per Verordnung erlassen wurde. Es gibt aber die Ausnahmegenehmigung laut Polizeiverordnung.
Da es sich um einen Neuantrag handelt, nach den neuen Gesetzen und Verordnungen wollte ich mich erkundigen, wie kompliziert es ist, diese neue Ausnahmereglung zu beantragen.
Wir verüfugen beide über den SKN Terraristik und gefährliche Tiere.
Über Antworten und Kontakt würden wir uns sehr freuen!
Vielleicht gibt es ja jemanden hier, der in Bremen so eine Ausnahmeregelung beantragt hat. Auch ist es interessant zu erfahren, wem so eine Ausnahmeregelung abgelehnt wurde.
Viele liebe Grüße
Leonie
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