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Sachkunde zum töten von Wirbeltieren

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  • Sachkunde zum töten von Wirbeltieren

    Hallo

    Ich haben vor den Sachkundenachweise des DHGT für Aquaristik und Terraristik inkusive §11 zu machen. Erlange ich dadurch gleichzeitig die Sachkunde um z.B. Futtermäuse töten zu dürfen um sie als Frostfutter verkaufen zu können? Oder muß man da noch nen extra Sachkundenachweis ablegen?
    Ich habe ein Gewerbe und vertreibe Tierfutter und -zubehör und würde gerne Frostfutter in mein Sortiment übernehmen.

    mfg
    Sebastian

  • #2
    Habe mal gehört, man muß eine andere Prüfung ablegen...
    Ob´s stimmt.... ???

    mfG
    Fabe

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    • #3
      Nochwas:

      http://bundesrecht.juris.de/tierschg...2BJNG000303377

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      • #4
        Normalerweise reicht der SKN nicht aus. Man muss für das Töten eines Wirbeltieres spezielle Sachkunde nachweisen.

        Warum kaufst Du nicht einfach Frostfutter ein? Für das Züchten und Weiterveräußern von lebenden Nagern benötigt man auch eine Zulassung nach § 11 TSchG, was auch nicht durch den SKN der DGHT abgedeckt ist.

        Am besten Kontakt zum zuständigen Amtsvet aufnehmen. Der erzählt Dir dann, was Du brauchst, damit er Dir die Zulassung gibt.

        MfG Marco

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        • #5
          Hallo

          vielen Dank für die Infos. Werd mich mal bei Amtsveterinär erkundigen was nötig ist.

          Zu meinen Gründen will ich erstmal nichts weiter sagen!

          Gruß
          Sebastian

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