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Jemenchamäleon in Not

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  • Jemenchamäleon in Not

    Hallo,

    ich bräuchte mal euren Rat, und zwar war ich gestern mal wieder hier im Futterhaus bei uns. Dort haben sie 2 Jemenchamäleons, ein kleineres Männchen und eine größere Dame. Das Männchen ist eine NZ vom Februar 2012 wie alt das (vermeindliche Weibchen ist) weiß ich leider nicht aber da sie schon länger dort ist muss sie ja älter sein soweit ich das beurteilen kann ist sie auch schon minimum 1 jahr dort.
    Besagtes Weibchen ist jedenfalls "mein Sorgenkind" sie ist nun seit 2-3 Monaten jedesmal wenn ich dort bin (ca 1x die Woche) dunkelbraun gefärbt und hat auch richtig Angst weil sie so gut wie keinerlei Versteckmöglichkeiten hat. Sie kauert eigentlich nur hinte dem einzigem Ast der in Ihrem Becken ist und schaut total Ängstllich dahinter hervor, sobald sich was bewegt zieht sie den Kopf auch sofort wieder zurück.
    Ich bin jetzt echt schon kurz davor das arme Tier da mitzunehmen und wenn ichs nur zum TA bring und der sie erlöst, mein problem ist aber das ich zwar ihr damit helfe dem Tier was danach dann dort im Laden "einziehen" darf aber nicht und 1-2x im Jahr nen Tier da zu kaufen um es einschläfern zu lassen ist auch nicht Sinn der ganzen Übung.

    Habt Ihr evtl einen Tipp was man da nun gegen machen kann?


    Mfg
    Sascha

  • #2
    Ich an deiner stelle würde eventuell einen Amtstierarzt einschalten oder viellcht das Veterinäramt.
    Aus Mitleid sollte man niemals Tiere kaufen.

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    • #3
      Lieber Max - ich würde denen mal einen Vortrag halten, wie Chamäleons zu halten sind. Sei mutig, informiere Dich gut und mach die Zunge geschmeidig. Den Vortrag musst Du mit einem kleine Hinweis abschliessen, dass bei nicht-tiergerechter Haltung der Amtstierrazt mal vorbei schauen werde - das wäre doch für diese Leute eher unangenehm ....

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      • #4
        Nabend,

        habe beide Möglichkeiten schon in erwägung gezogen, bzw ein Gespräch mit den Mitarbeitern hat auch schon stattgefunden. Das problem was dabei jedoch besteht ist das es ja "nur" Verkaufsterrarien sind und diese unterliegen zB nicht den Mindestmaßen da davon ausgegangen wird das sich die Tiere nur für eine kurze zeit darin befinden.


        Mfg
        Sascha

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        • #5
          Hallo,
          grundsätzlich gilt das "Gutachten der Sachverständigengruppe über die Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien" als "Leitlinie für den Amtstierarzt" in diesem Fall. Man muss allerdings die Einschränkungen für die vorübergehende Haltung mit berücksichtigen, die im Heft dargelegt sind ebenfalls dargelegt sind. Der besagte Amtstierarzt ist zusätzlich bei einer Meldung oder Anzeige verpflichtet den Anschuldigungen nachzugehen.
          Den Gedankengang: Besser ein totes Tier als ein (vermeintlich) leidendes Tier - sieht vermutlich sogar das Chamäleon anders.

          Mit freundlichen Grüßen

          H. Behncke

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