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Terrarien und deren Mindestmaße

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  • Terrarien und deren Mindestmaße

    Hi,

    wie kommen eigentlich die mindestmaße für die Haltung von Reptilien aller Art zusammen? und wer ist dafür verantworlich oder hat sich diese Maße ausgedacht.

    Ich stell mir nämlich doch eine Frage:
    Mindestmaß für Stachelschwanzwarane 5x2x2 KRL
    Mindestmaß für Kragenechse 6x6x8 KRL

    Mal davon abgesehen das die Kragenechse ein Baubewohner ist und diese Höhe benötigt geht es mir aber eigentlich um die Grundfläche des Terrariums.

    Beide Tier werden annähernd gleich groß. Warum aber kann dann die Grundfläche für Stachelschwanzwarane um soviel kleiner sein??

  • #2
    Hallo,
    http://www.dght.de/tierschutz/reptilien.htm
    http://www.dght.de/tierschutz/reptilien-allgemein.htm

    Gruß Martin
    Mitglied der AG Anuren
    http://pipidae.org - Zungenlose Frösche - Paludarium - Filter für Pfützen- und Tümpelaquarien

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    • #3
      5. Terrariengröße

      Allgemeingültige Angaben zur Gehegegröße können nicht gemacht werden. Die Maße sollten sich auf die Kopf-Rumpf-Länge, Körperlänge oder Panzerlänge beziehen und den natürlichen Bewegungsbedarf angemessen berücksichtigen. Im speziellen Teil werden dazu Richtwerte genannt. Sind bauliche Veränderungen zur Erfüllung der Richtwerte nötig, so ist dies bei der Festlegung von Übergangszeiten entsprechend zu berücksichtigen. Bei größeren Um- und Neubauten ist von ca. 5 Jahren, von Planungsbeginn an, auszugehen

      Was aber mit sicherheit nicht meine Frage beantwortet.
      Denn das hab ich auch schon gelesen.

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      • #4
        Beide Tier werden annähernd gleich groß. Warum aber kann dann die Grundfläche für Stachelschwanzwarane um soviel kleiner sein??

        Hat den keiner ne Antwort

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        • #5
          Zitat von R@iderz
          Hat den keiner ne Antwort
          1.) Unterschiedliche Verhaltensweisen. Kragenechsen sprinten sehr gerne mal ein bisschen durch die Gegend, woraus in zu kleinen Terrarien dann ein hohes Verletzungsrisiko resultiert. Noch dazu brauchen Kragenechsen ihre Baumstämme an denen sie sitzen, woraus sich dann die Höhe ergibt.
          Alles in allem kann man wohl sagen das ein Terrarium für Kragenechsen gar nicht groß genug sein kann. 2x1x2m wären wohl realistisch.

          2.) Die Mindestanforderungen sind stellenweise leider sehr sehr oberflächlich. In einigen Bereichen sind die Mindestmaße ein Witz, in anderen maßlos übertrieben. In dem Fall hier sind die Mindestmaße für beide Arten ein Witz.

          gruß
          Timo
          Zuletzt geändert von Timo Plochowietz; 01.11.2006, 19:57.
          Polychrotidae,Gekkonidae und diverse Evertebraten

          DGHT-AG Einsteiger- und Jugendarbeit
          http://www.teratolepis.de
          http://www.saumfinger.de

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          • #6
            Hallo,

            meiner Meinung nach wurden sich diese Maße besonders aus Rücksicht auf Waran - und Panzerechsenhalter ausgedacht. Sonst würde kaum jemand Großwarane und Panzerechsen halten.

            Mal unter uns geagt, das würde ich sogar begrüßen.

            Martin

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            • #7
              Zitat von R@iderz
              Was aber mit sicherheit nicht meine Frage beantwortet.
              Denn das hab ich auch schon gelesen.
              "Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat ein Gutachten anfertigen lassen, in dem erläutert wird, welche Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien-Arten zu stellen sind. Die DGHT hat an dem 1997 erschienenen Gutachten mitgearbeitet." ( Martin Truckenbrodts Link )

              Warum dennoch unterschiedliche Maße für gleichgroße Tiere zustande kommen mag zum einen natürlich an einer unterschiedlichen Bewertung der Verhaltensweisen liegen. Im Falle der Warane wirkt es allerdings schon etwas befremdlich, denn wer die Tiere mal in Aktion gesehen hat wird sich kaum vorstellen können, warum einer anderen gleichgroßen Echse so eklatant mehr Raum zugestattet werden soll.

              Allerdings gibt's ja noch andere Möglichkeiten, zB die, schlichter Fehler. Nicht umsonst heißt es auf der gleichen Site einen Absatz tiefer: "Die Angaben erfolgen - trotz großer Sorgfalt bei der Zusammenstellung - ohne Gewähr. Sollten Sie einen Fehler entdecken, teilen Sie uns diesen bitte mit. "

              Sicher sind unterschiedliche Arten und Gattungen aber auch durch unterschiedlicher Experten bearbeitet worde, die vielleicht einfach unterschiedliche Vorstellungen artgerechter Haltung haben. Die Stachelschwanzwarane sind ja ein schönes Beispiel; Daniel Bennet schreibt von bis zu fünf Tieren in einem 1 qm Becken! Ich kene auch Nachzuchterfolge in solchen Becken, eine den Bewegungsbedürfnissen entsprechend artgerechte Haltung ist so aber meiner Meinung nach nicht möglich. Aber wie bewertet man "artgerecht". Wenn es bedeutet, dass die Tiere gesund, aufmerksam und paarungswillig sind, dann können fünf Tiere auf 1 qm tatsächlich artgerecht sein.


              Maddinnrws Vermutung klingt zwar irgendwie befremdlich und vielleicht auch angreifend, allerdings liegt die Vermutung wirklich nahe, dass hier die Maße einfach "ausgedacht" wurden um die Tiere in einer Wohnung "haltbar" zu machen. Denn immerhin müssen sich Zoos und Tierheime ohnehin schon mit zahlreichen Großreptilien "herumschlagen", zum anderen ist ein Importverbot solcher Tiere ein gewisser Wirtschaftsfaktor und damit sicher nicht einfach so zu verbieten. Also ist es nur pragmatisch, wenn man auch dafür sorgen will, dass die Tiere bei jenen verbleiben, die sie erworben haben. Die tatsächlichen artgerechten Ansprüche wurden hier vielleicht zugunsten einer dauerhaften gesicherten Unterkunft zurückgestellt.

              Letztlich sind die Mindestanforderungen aber nur Richtlinien. Wer seine Tiere derart unterbringt ist zumindest in dieser Sicht juristisch auf der sicheren Seite. Erfahrene Tierhalter werden die Richtlinien für sich zu interpretieren wissen und entsprechend abändern.

              Grüße

              Dennis
              Obwohl ich die mächtige Suchfunktion benutzt, meinen nächstgelegenen reptilienkundigen Tierarzt aufgesucht, die veterinärmedizinische Datenbank durchsucht, mein Tier den gesetzlichen Mindestanforderungen zur Reptilienhaltung gemäß untergebracht... und den Nachbarn des Schwippschwagers meiner Großtante befragt habe, ist meine Frage immer noch unbeantwortet!

              Kommentar


              • #8
                [QUOTE=black-eye


                Maddinnrws Vermutung klingt zwar irgendwie befremdlich und vielleicht auch angreifend, allerdings liegt die Vermutung wirklich nahe, dass hier die Maße einfach "ausgedacht" wurden um die Tiere in einer Wohnung "haltbar" zu machen. Denn immerhin müssen sich Zoos und Tierheime ohnehin schon mit zahlreichen Großreptilien "herumschlagen", zum anderen ist ein Importverbot solcher Tiere ein gewisser Wirtschaftsfaktor und damit sicher nicht einfach so zu verbieten. Also ist es nur pragmatisch, wenn man auch dafür sorgen will, dass die Tiere bei jenen verbleiben, die sie erworben haben. Die tatsächlichen artgerechten Ansprüche wurden hier vielleicht zugunsten einer dauerhaften gesicherten Unterkunft zurückgestellt.


                Grüße

                Dennis[/QUOTE]

                Hallo,

                ich denke auch, dass meine Ausdrucksweise etwas rüde formuliert ist.
                Dafür entschuldige ich mich gern.
                Ich kann mich halt immer nur wundern, in welch behältnissen Tiere mit einer Gesamtlänge von über 1,5 m untergebracht werden.
                Und damit sie nicht im Wald oder sonst wo landen darf man sie einpferchen.

                Du drückst es etwas zu nett aus, ich zu provozierend.
                Schön wäre ein Mittelweg, der dann auch mal etwas bringt!

                Viele Grüße

                Martin

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