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EVG oder KVG ?

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  • EVG oder KVG ?

    Hi, bräuchte mal eure Hilfe.
    Ich habe folgendes Vorschaltgerät gefunden, kann aber nicht so recht glauben das es sich dabei um ein EVG handelt, was meint ihr ?
    Kann man so etwas überhaupt einfach so erkennen ?

    Gruß Widdie

    PS: Ist für ein HQI Strahler 70 W
    Zuletzt geändert von Sven Zeeb; 09.04.2009, 13:07. Grund: Anhang aus urheberrechtlichen Gründen entfernt

  • #2
    Ein größeres Foto wäre nett gewesen, sieht für mich aber nach einem EVG aus.

    Gruß

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    • #3
      Erstmal danke fresebie.
      Ich hatte vor diese EVGs mit Strahler in ebay zu ersteiger, habe es jedoch nicht gemacht.

      Deswegen habe ich jetzt ein anderes Problem.

      Ich habe heute 4 HQI Strahler geschickt gekrigt und könnte durchdrehn.
      In der Artikelbeschreibung stand Strahler mit "elektr. Vorschaltgerät".
      Der Strahler jedoch hat ein Konventionelles Vorschaltgerät verbaut !

      Wenn es als elektr. Vorschaltgerät bezeichnet wird, darf es sich dann auch um ein KVG handeln ?
      ich habe gelesen das ein elektromagnetisches VG = KVG ist.
      Darf man denn überhaupt diese Abkürzung verwenden,sie ist ja schon sehr irreführend.
      Also für mich erscheint da ganz klar ein betrügerischer Hintergrund.

      Worauf ich hinaus will:
      kann ich da was machen oder bin ich der Depp:wall:

      Gruß Widdie

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      • #4
        Wenn Du die Strahler über das Internet bezogen hast, kannst Du sie doch innerhalb von 2 Wochen ohnehin nach dem Fernabsatzgesetz ohne Angabe von Gründen wieder zurückschicken.

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        • #5
          ebay Privatverkauf...

          Kommentar


          • #6
            Zitat von Widdie Beitrag anzeigen
            ebay Privatverkauf...
            Oooops, dann sieht's eher schlecht aus

            Kommentar


            • #7
              Kannst du mal eins von nah fotografieren (mit Etikett)? Und wie groß sind die ungefähr?

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              • #8
                Hallo.

                Du solltest mit Foto vorsichtig sein. Denn ich glaube nicht das Du die Rechte an dem Foto besitzt.
                Wenn Du es aus der Ebay Anzeige kopiert hast, könnte so etwas Ärger geben.

                Schöne Grüße
                Thorsten
                Zuletzt geändert von Woody76; 08.04.2009, 13:05. Grund: kleiner Tipper

                Kommentar


                • #9
                  so hab mal ein paar Fotos gemacht, wozu eig. ?
                  Angehängte Dateien

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                  • #10
                    Wozu? Um dir zu sagen, dass ich relativ viel Geld darauf setzen würde, dass es sich bei den zuletzt geposteten Fotos um ein KVG handelt.

                    Kommentar


                    • #11
                      ^^ naja ich hab ja auch geschrieben das es sich um ein KVG handelt.

                      Dann Blitzt es halt mal etwas am frühen Morgen wenn 4 davon angehen sollen.
                      Es gab ja auch noch eine Zeit vor den EVGs in der Terraristik.
                      Mir wurde bisher gesagt das es die Tiere "recht wenig interessiert"
                      Gruß Dany

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                      • #12
                        Was haben KVGs mit Blitzen zu tun?

                        Kommentar


                        • #13
                          Die Strahler mit KVGs gehen ja nicht direkt an, sondern "flimmern" -oder wie man es auch nennen will- in den ersten 2-3 sek.

                          Kommentar


                          • #14
                            Zitat von Widdie Beitrag anzeigen
                            ebay Privatverkauf...
                            Schreib den Verkäufer doch mal an und erklär ihm, dass er die Artikel falsch beschrieben hat. Weise ihn darauf hin, dass du wenn du gewusst hättest dass es KVG sind, nie auf die Artikel geboten hättest und frage ob ihr euch vielleicht irgendwie im Guten auf eine Lösung einigen könnt.
                            Nicht vergessen, immer freundlich zu bleiben.;-)
                            Zitat von Woody76
                            ..
                            Du solltest mit Foto vorsichtig sein. Denn ich glaube nicht das Du die Rechte an dem Foto besitzt.
                            Wenn Du es aus der Ebay Anzeige kopiert hast, könnte so etwas Ärger geben.
                            ..
                            Thorsten
                            Es wurde extra darum gebeten, dass er Fotos macht. Es wurde nicht darum gebeten dass er die Bilder von der Auktion einstellt.

                            Kommentar


                            • #15
                              Hallo fresebie.

                              Das ist richtig aber das aller erste Foto scheint mir eher eines von der Auktion zu sein.
                              Und auf genau dieses Foto habe ich mich bezogen.
                              Und im übrigen ist es nur höflich mit einem "Hallo" zu beginnen und einen Gruß zum Schluss zu schreiben.

                              In diesem Sinne...

                              freundliche Grüße
                              Thorsten

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