Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist, lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen. Sie müssen sich vermutlich registrieren, bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten interessiert.
Geschützte Tiere zu beunruhigen, ist nicht zulässig. Das war hier auch nicht meine Absicht, da ich da, wo dieser völlig trockene Ast lag, auch kein Amphib erwartet hatte.
Das Bild entstand im Sommer letzten Jahres und das nächstliegende (suboptimale) Gewässer lag mehrere hundert Meter entfernt; für Kreuzkröten bekanntlich aber nur ein "Katzensprung".
Wie auch immer, nachdem ich den Baumstamm vorsichtig wieder umgedreht hatte, stieg die Kröte dann doch aus ihrem Versteck und ich habe das o. a. Bild gemacht.
Geschützte Tiere zu beunruhigen, ist nicht zulässig. Das war hier auch nicht meine Absicht, da ich da, wo dieser völlig trockene Ast lag, auch kein Amphib erwartet hatte.
Das kommt ja nun zu spät - die Anzeige ist längst raus
Kommentar