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C. tropidosternum meldepflichtig?

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  • C. tropidosternum meldepflichtig?

    Hallo,

    ich habe aus einer Zooladenauflösung 3 Cordylus tropidosternum geschenkt bekommen.

    Muss ich die beim Reg.-Präsidium anmelden? Der Zooladeninhaber meinte Nein... Ich möchte es aber gern genau wissen.

    Kann mir jemand freundlichweise sagen, ob Ja oder Nein?

    Danke schonmal.


    LG Sabine

  • #2
    Alle Cordylus-Arten benötigen einen Herkunftsnachweis und sind meldepflichtig.

    freundliche Grüße
    jotpede

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    • #3
      Und wenn das denn der Wahrheit entspricht, was ich nicht bezweifle, gehört dem eigentlich der Laden zu gemacht ooh:

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      • #4
        Ok, danke euch ganz herzlich! Ich war mir eigentlich schon sicher, dass ich sie anmelden muss, der Zooladeninhaber beharrte aber auf seiner Meinung, dass ich nur den Herkunftsnachweis brauche, sie aber definitiv NICHT meldepflichtig wären. Das hatte mich etwas verunsichert.
        Gut, dass ich hier nachgefragt habe!
        Vielen lieben Dank nochmal!

        Liebe Grüße,
        Sabine

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        • #5
          Zitat von Norbert W Beitrag anzeigen
          Und wenn das denn der Wahrheit entspricht, was ich nicht bezweifle, gehört dem eigentlich der Laden zu gemacht ooh:

          Und ne saftige Gefängnisstrafe ? Arbeitslager ?

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          • #6
            Nur noch mal zur Erläuterung:

            ALLE besonders geschützten Arten sind Buchführungs-und Nachweispflichtig.

            ALLE besonders geschützten Arten sind Meldepflichtig.

            Ausnahmen von der Meldepflicht lt. Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung:

            Iguana iguana Grüner Leguan
            Python regius Königspython
            Boa c. constrictor Abgottschlange
            Boa c. imperator Kaiserboa
            Phelsuma madagascariensis Madagaskar-Taggecko
            Phelsuma laticauda Goldstaub-Taggecko
            Trachemys s. elegans Rotwangen-Schmuckschildkröte
            Ambystoma mexicanum Axolotl
            Bombina orientalis Chin.Rotbauchunke
            Dendrobates auratus Goldbaumsteiger
            Dendrobates azureus Azurblauer Baumsteiger


            Daraus ergibt sich: ALLE Cordylus-Arten sind Buchführungs- und Nachweispflichtig und unterliegen einer Meldepflicht.

            Eventuell unterliegen allerdings die Riesenschlangen- und Pfeilgiftfroscharten einer Meldepflicht deshalb, weil irgendein Bundesland sie auf eine "Gefahrtierliste" gesetzt hat, darüber kann ich keine weiteren Auskünfte geben.

            freundliche Grüße
            jotpede

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            • #7
              Zitat von azor Beitrag anzeigen
              Und ne saftige Gefängnisstrafe ? Arbeitslager ?

              Warum nicht

              nee, Spaß beiseite, aber je nach Amt und dessen Vertreter kann das evtl. nicht ganz billig ausgehen.

              freundliche Grüße
              jotpede

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