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Laudakia

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  • Laudakia

    Hallo,
    Mir wurde gesagt, das Laudakia stellio stellio meldepflichtig sind, weil sie aus Europa kommmen, aber z.B. Laudakia stellio picea nicht meldepflichtig sind, weil sie nicht in Europa vorkommen.Stimmt das so?
    mfg Bernd

  • #2
    Re: Laudakia

    Weis echt niemand, ob mann auch Laudakia stellio bricea anmelden muss?
    gruß Bernd

    Kommentar


    • #3
      Re: Laudakia

      Hallo,

      der Schutzstatus bezieht sich auf die Art L. stellio.
      Dies bedeutet, dass alle Unterarten unter die Meldepflicht fallen.
      Somit ist Laudakia stellio picea, trotz dass es sich nicht um einen Europäer handelt von der Meldepflicht betroffen.

      Gruß
      Felix

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      • #4
        Re: Re: Laudakia

        Felix Hulbert schrieb:
        der Schutzstatus bezieht sich auf die Art L. stellio.
        Dies bedeutet, dass alle Unterarten unter die Meldepflicht fallen.
        Somit ist Laudakia stellio picea, trotz dass es sich nicht um einen Europäer handelt von der Meldepflicht betroffen.
        Hallo Felix, hallo B.I.G.

        Da ich vor zweieinhalb Jahren L. stellio daani aus der Südtürkei erhielt, stand ich vor dem gleichen Problem: meldepflichtig oder nicht? Die Tiere fallen nicht unter das WA, aber unter die Floren- und Faunen-Habitatsverordnung (FFH, Anhang IV) der EU (siehe dazu auch http://www.wisia.de ). Diese Verordnung wiederum gilt nur für europäische Tiere (Arten, wie auch einzelne Unterarten) und auch nur für wildlebende Populationen von L. stellio stellio. Meine daani-Frau stammt aber aus der Südtürkei (= schon Asien), wäre also demnach nicht meldepflichtig, weil hier die FFH nicht mehr greift. So 100%ig sicher war sich darüber aber meine Artenschutzbeamtin auch nicht, weshalb sie das Tier sicherheitshalber für mich mit aufgenommen hat, damit mir später "nichts damit passieren kann", zumal die Art L. stellio auch im Bundesnaturschutzgesetz, Anhang s, gelistet sind (nur die Einfuhr wird kontrolliert). Es ist durchaus möglich, dass einzelne Unterarten geschützt, andere wiederum nicht geschützt sind, oder aber verschiedene Unterarten in unterschielichem Schutzstatus eingeordnet sind, wenn die Unterarten gut unterschieden werden können. Siehe dazu z. B. Python molurus molurus und P. m. bivittatus. Bei L. s. picea ist die Abgrenzung zu den anderen L. stellios aufgrund der charakteristischen Zeichnung sehr gut möglich, damit stünde eigentlich die nordafrikanische Herkunft eindeutig fest.

        Ich an B.I.G.'s Stelle würde meinen Artenschutzbeamten/in fragen, was er/sie haben möchte. Angemeldet ist schnell, spätere Scherereien abwenden ist wesentlich aufwändiger. Wenn überhaupt, dann brauchen die Tiere ohnehin nur einen Herkunftsnachweis. Das dürfte doch eigentlich kein Problem sein, zumal L. s. picea gelegentlich auch im Handel auftaucht.

        Schöne Grüße

        Eva

        PS: @ B.I.G.: Würde mich sehr interessieren, was Deine Artenschutz-Beamten dazu gemeint haben. Schreib doch hier nochmal was darüber.



        [[ggg]Editiert von eva1 am 17-03-2004 um 02:52 GMT[/ggg]]

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        • #5
          Re: Laudakia

          Sorry Eva,

          aber Felix hat total recht. Es gibt sogar Schwierigkeiten, wenn die aussereuropäischen Populationen inzwischen eigene Arten geworden sind (z.B. T. pater/T. lepidus), weil die Taxonomie der Ämter immer etwas hinterher hinkt.
          Sicherlich würde man vor Gericht (wenn es sich um verschiedenen Arten (nicht Unterarten) handelt) mit einem guten Anwalt recht bekommen, aber was nützt das nach dem wahrscheinlich langen Verfahren? Die tiere sind weg!

          Also anmelden! Und Wildfänge muss man sowieso nicht mehr kaufen. NZ gibt es regelmässig (s. Alfred A. schmitt-Preis letztes Jahr).

          gruss
          Nicolà
          seit über 16 Jahren der Herpetologie verfallen (mehr darfs ja nicht sein, wenn man erst 17 ist )

          Kommentar


          • #6
            Re: Re: Laudakia

            Nicolà Lutzmann schrieb:
            aber Felix hat total recht. Es gibt sogar Schwierigkeiten, wenn die aussereuropäischen Populationen inzwischen eigene Arten geworden sind (z.B. T. pater/T. lepidus), weil die Taxonomie der Ämter immer etwas hinterher hinkt.
            Hallo Nicolà

            Vielen Dank für Deinen Einwand. Ich hatte ja schon geschrieben, dass sich meine Beamtin über die exakte Auslegung des Gesetzestextes und des Schutzstatus bei Laudakia stellio und die diversen Unterarten nicht sicher war, weshalb sie mein Tier in den Meldebestand aufgenommen hat. Nun sehe ich auf alle Fälle klarer.
            Ich persönlich bin auch dafür, solche Tiere immer anzumelden, wenn es nur den geringsten Zweifel gibt. Dann ist der Besitzer in jedem Fall auf der sicheren Seite.
            Meine Dame ist gemeldet und mittlerweile habe ich einen strammen Herren aus DNZ ergattern können. Mal sehen, was die beiden dieses Jahr anstellen

            Schöne Grüße

            Eva

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