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    Hallo,
    darf ich Wasseragame halten wenn in meinem Mietvertrag dies drinsteht? :

    §9 Tiere, durch welche Hausbewohner belästigt werden könnten, sowie Hunde, Katzen und Nutztiere dürfen in den Mieträumen nicht gehalten werden.

    Ich habe jetzt schon gehört dass diese Klausel inzwischen ungültig ist! Desweiteren zählen doch Wasseragame als Kleintiere oder? und belästigt fühlen kann sich ja wohl auch niemand?! Mein Vermieter kackt schon rum =D danke

    gruß

  • #2
    Zitat von lala24lala24 Beitrag anzeigen
    §9 Tiere, durch welche Hausbewohner belästigt werden könnten, sowie Hunde, Katzen und Nutztiere dürfen in den Mieträumen nicht gehalten werden.
    ACHTUNG, dies ist KEINE Rechtsberatung - der Inhalt spiegelt nur meine eigene Meinung wieder für welche ich keine Haftung übernehme

    Schönen guten Tag,

    die Klausel ist so pauschal erstmal unwirksam (aber der Nutztierzusatz ist schön ).
    Selbst wenn Sie wirksam wäre, hättest du mit deiner Wasseragame keine Probleme weil sie weder Hund, Katze noch Nutztier ist und deine Mitbewohner mangels Lautäußerung, Geruch und Allergiepotential nicht belästigen kann - von daher greift die Klausel so oder so nicht.

    Aber Achtung:

    1. Dies kann nicht pauschal auf Listen-Reptilien übertragen werden (potentiell gefährlich) - hier sind in den Bundesländern Unterschiede zu beachten

    2. Probleme kann es ebenso geben, wenn komplette Zimmer zu Terrarien umgebaut werden oder kommerzielle Zucht betrieben wird., weil dies dem Nutzzweck der Mieträume wiederspricht.

    3. Gegen das Reptil kann selten was unternommen werden - ein wunder Punkt sind aber die Futtertiere, die regelmäßig als Lästlinge und häufig als Schädlinge eingestuft sind. Es sollte also alles unternommen werden, dass Futtertiere niemals im Treppenhaus oder gar beim Nachbarn auftauchen, Futtertiere wie Schaben sollten tunlichst nicht veröffentlicht werden. Ein Einbringen von Schädlingen in die Mieträume kann nämlich durchaus untersagt werden.

    Viel Erfolg und ruhiges Wohnen wünscht
    Christina
    Zuletzt geändert von Morlchen; 12.02.2008, 15:19.

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    • #3
      In meinem neuen Mietvertrag steht drin, dass Hunde und Katzen einer vorherigen Erlaubnis bedürfen, Kleintiere, wie zum Beispiel Zierfische, Hamster etc. auch ohne Erlaubnis des Vermieters gehalten werden dürfen, im Rahmen der normalen Anzahl.
      Gruß
      Daniel

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      • #4
        Zitat von lala24lala24 Beitrag anzeigen
        Hallo,
        darf ich Wasseragame halten wenn in meinem Mietvertrag dies drinsteht? :

        §9 Tiere, durch welche Hausbewohner belästigt werden könnten, sowie Hunde, Katzen und Nutztiere dürfen in den Mieträumen nicht gehalten werden.
        Guten Abend,
        ich darf Dir mit ruhigen Gewissen mitteilen, dass Du durchaus eine Wasseragame in einer Mietwohnung halten darfst. Sie ist weder ein Hund noch eine Katze und schon garnicht ein Nutztier. Habe beruflich mit solchen Belangen lange zu tun gehabt, da ich lange in der Wohnungsverwaltung angestellt war. Der Mietvertrag sagt, dass Du eine Genehmigung zur Haltung eines Kleintieres benötigst, welches die Mitbewohner belästigen könnte. In wie fern sollte eine Wasseragame die Mitbewohner belästigen? Fraglich währe es bei Giftigen Schlangen oder ähnlichem. Aber für Deine Bedürfnisse brauchst Du noch nicht einmal Deinen Vermieter fragen. Es sei denn, es steht in - : Besondere Vereinbahrungen - noch etwas drin., oder ddie Gesetze haben sich in den letzten 4 Wochen drastisch geändert.
        Achte darauf, wie Morlchen schon erwähnte, dass die Futtertiere Deine 4 Wände nicht verlassen und Dein Vermieter, sollte er es mal wollen, immer Deine Wohnung besichtigen können.

        Gruß Terraemma
        Zuletzt geändert von Peter Fritz; 14.02.2008, 22:02.

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        • #5
          super danke euch dann bin ich ja mal beruhigt =)

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          • #6
            Dazu möchte ich bemerken, daß der Vermieter kein Recht hat, die angemieteten Räume zu besichtigen, weder mit noch ohne Voranmeldung...

            Ausnahme: Gefahr im Verzug. D.h. Du bist nicht in der Wohnung, aber ein Rohr ist gebrochen oder Feuer o.ä.... Dann darf der Vermieter die Wohnung auch ohne Dein Einverständnis betreten...

            Wenn Du keine Lust hast, den Vermieter in Deine Wohnung zu lassen, dann hat er Pech!!!

            Und eine Wasseragame zählt zu den Kleintieren, die nicht genehmigungsbedürftig sind. Aber wie oben schon gesagt, Vorsicht mit den Futtertieren, immer schön in abgedichteten Behältnissen aufbewahren, sonst könnte es Ärger mit den Nachbarn geben.

            LG Jana

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            • #7
              Zitat von jaybee Beitrag anzeigen
              Dazu möchte ich bemerken, daß der Vermieter kein Recht hat, die angemieteten Räume zu besichtigen, weder mit noch ohne Voranmeldung...

              Wenn Du keine Lust hast, den Vermieter in Deine Wohnung zu lassen, dann hat er Pech!!!
              ... wo hast Du denn diese schlauen Erkenntnisse her

              :wall:
              AG Agamen, AG Iguana, AG Einsteiger & Jugendarbeit ... und ein paar Viecher in Berlin...
              www.sauria.de www.terrariengemeinschaft.de

              "Ich wollte nie den Eindruck eines Verrückten erwecken. Es waren immer andere Leute, die mich für einen Verrückten gehalten haben." Frank Zappa

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              • #8
                @jaybee

                Das stimmt natürlich so nicht, und selbst wenn - stellt sich die Frage, ob man ein Mietverhältnis mit so vielen Heimlichkeiten haben möchte. Das muß aber jeder für sich entscheiden.

                Ich selbst erinnere mich an Wohnungen während meiner Studentenjahre, wo ich die Terrarien nachts, heimlich und mit Bettlaken verhüllt rein getragen habe und die dann in Zimmern standen bei denen 365 Tage im Jahr der Rollladen unten war. Wenn mal ein größerer Ast her musste, war das ebenfalls jedes mal eine Nachtschicht.
                Was aber, wenn der Heizungsableser oder sonst ein Handwerker kommt und in einer anderen Wohnung des Hauses von meinen Mitbewohnern erzählt ??

                Für mich wäre das heute keine Option mehr. Insbesondere große Terrarien unbemerkt in die Wohnung zu bringen und auf Dauer unbemerkt zu halten, halte ich für kaum möglich.
                Ich gehe seit langem ganz offen mit dem Hobby um. Bei einem Vorstellungsgespräch um eine Wohnung spreche ich das Thema immer an und zeige auch gern Fotos.
                Wegen der Tiere (Futtertiere inkl.) hat bis heute noch kein Vermieter NEIN gesagt.

                Die Wörter Schabe, Maus oder Ratte würde ich bei einem solchen Gespräch allerdings auch vermeiden :-)

                Gruß Stefan L.

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                • #9
                  Ich würde auch bei einer Wohnungssuche offen meine Terrarien ansprechen (und habe dies auch immer so gemacht). Bisher bin ich damit gut gefahren, und würde auch keinen Vermieter akzeptieren wollen, der damit schon ein Problem hätte. Ich denke mal, der Wohnungsmarkt ist mittlerweile so entspannt, das dies kaum zu Nachteilen bei der Wohnungssuche führen sollte.

                  Gruß
                  Horst

                  P.S.: Bin mittlerweile "vermieterfrei" und habe zumindest meine direkte Nachbarschaft über meine Tiere und auch harmlosen Futtertierzuchten informiert. So brauch ich noch nicht mal bei etwaig entwischenen Schaben ein Riesenpalaver zu befürchten...
                  sigpic

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                  • #10
                    Diese "schlauen Erkenntnisse" sind Fakt...

                    hatte das Problem nämlich schonmal, dass mein Vermieter unangemeldet in meine Wohnung wollte, ich ihn aber nicht reinlassen mochte... und mein Anwalt hat mich darüber informiert, daß der Vermieter kein Anrecht hat, meine angemieteten Räume ohne ausreichende Gründe zu inspizieren...

                    Abgesehen davon ist es natürlich immer günstiger, mit offenen Karten zu spielen, da stimme ich Euch natürlich in jeglicher Hinsicht zu...

                    LG Jana

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                    • #11
                      ... dass der Vermieter die Räume auch angemeldet nicht inspizieren darf halte ich für falsch, Anwalt hin oder her ...
                      so long,
                      Peter
                      AG Agamen, AG Iguana, AG Einsteiger & Jugendarbeit ... und ein paar Viecher in Berlin...
                      www.sauria.de www.terrariengemeinschaft.de

                      "Ich wollte nie den Eindruck eines Verrückten erwecken. Es waren immer andere Leute, die mich für einen Verrückten gehalten haben." Frank Zappa

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                      • #12
                        In den meisten gängigen Mietverträgen steht, dass der Vermieter die Räume nach vorheriger Anmeldung besichtigen darf.
                        Gruß
                        Daniel

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                        • #13
                          Hi,

                          der Vermieter hat das Recht, die Wohnung zu betreten. Er muss sich rechtzeitig mit dem Mieter absprechen und einen zumutbaren Termin vereinbaren (Arbeitszeiten, Wochenenden usw. berücksichtigen).

                          Vermieter sind durch unsere Rechtsprechung eh schon benachteiligt, da sie ja sowieso nur Abzocker sind und den Mieter in jeder Hinsicht benachteiligen wollen (so kommt es mir als Vermieter jedenfalls vor).

                          Früher (ja, ja, die gute, alte Zeit) kam unser Vermieter einmal jährlich vorbei - und zwar Sonntags - wir Kinder wurden gebadet und und rausgeputzt, die Wohnung tagelang vorher auf Vordermann gebracht. Dann der große Moment, der Vermieter kam, wurde mit Kaffee und Kuchen versorgt, erteilte uns Absolution verschwand gesättigt mit gnädigem Lächeln.

                          Heute darf man als Vermieter froh sein, wenn die Wohnung sich nicht im abbruchfähigen Zustand befindet und der Mieter so gnädig ist, irgendwann im Monat seine Miete zu überweisen - wenn überhaupt. Sollten die NK steigen, ist der Vermieter in der Nachweispflicht, dass der Mieter tatsächlich mehr verbraucht hat und kein Ablesefehler oder Materialfehler vorliegt.

                          So geschehen im Supersommer 2003. Jeden Tag wurden auf der Terasse mit dem Gartenschlauch Wasserschlachten veranstaltet, das Planschbecken neu befüllt, 3 x täglich geduscht usw. Der Wasserverbrauch stieg und stieg, auf den Kosten blieben wir als Vermieter hängen, da der Mieter kein Geld für die erhöhten NK aufbringen konnte.
                          Als er dann endlich kündigte (ohne natürlich irgendwelche Fristen einzuhalten) hinterließ er uns eine Wohnung, die kernsaniert werden mußte und seinen ganzen Müll. Miete wurde sowieso schon nicht mehr gezahlt, Hausschlüssel auch nicht übergeben. Ja, ja aber als Vermieter muss man ja Rücksicht nehmen.

                          Soviel dazu.

                          LG Bianka

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                          • #14
                            der Vermieter hat das Recht, die Wohnung zu betreten. Er muss sich rechtzeitig mit dem Mieter absprechen und einen zumutbaren Termin vereinbaren (Arbeitszeiten, Wochenenden usw. berücksichtigen).
                            Ich möchte nur kurz Bianka beipflichten. Seht in Euren MV und Ihr werdet sehen, dass Ihr Euch verpflichtet regelmäßig Schönheitsreperaturen zu erledigen. Und dies darf z.B. der V. nach Absprache eines Termins kontrollieren.

                            Ansonsten, warum darf der V. nicht wissen, dass Ihr Euch ein Kleintier zugelegt habt? Ihr haltet es doch seinen Bedürfnissen entsprechend

                            Ich denke auch, das Beste ist immer noch mit offenen Karten zu spielen.
                            Informiert ihn denn dagegen haben kann er nichts.

                            Wer weiß vielleicht interessiet er sich ´m Ende noch dafür

                            Gruß Carmen

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                            • #15
                              Zitat von Lilo&Stitch Beitrag anzeigen
                              Hi,

                              der Vermieter hat das Recht, die Wohnung zu betreten. Er muss sich rechtzeitig mit dem Mieter absprechen und einen zumutbaren Termin vereinbaren (Arbeitszeiten, Wochenenden usw. berücksichtigen).

                              Vermieter sind durch unsere Rechtsprechung eh schon benachteiligt, da sie ja sowieso nur Abzocker sind und den Mieter in jeder Hinsicht benachteiligen wollen (so kommt es mir als Vermieter jedenfalls vor).

                              Früher (ja, ja, die gute, alte Zeit) kam unser Vermieter einmal jährlich vorbei - und zwar Sonntags - wir Kinder wurden gebadet und und rausgeputzt, die Wohnung tagelang vorher auf Vordermann gebracht. Dann der große Moment, der Vermieter kam, wurde mit Kaffee und Kuchen versorgt, erteilte uns Absolution verschwand gesättigt mit gnädigem Lächeln.

                              Heute darf man als Vermieter froh sein, wenn die Wohnung sich nicht im abbruchfähigen Zustand befindet und der Mieter so gnädig ist, irgendwann im Monat seine Miete zu überweisen - wenn überhaupt. Sollten die NK steigen, ist der Vermieter in der Nachweispflicht, dass der Mieter tatsächlich mehr verbraucht hat und kein Ablesefehler oder Materialfehler vorliegt.

                              So geschehen im Supersommer 2003. Jeden Tag wurden auf der Terasse mit dem Gartenschlauch Wasserschlachten veranstaltet, das Planschbecken neu befüllt, 3 x täglich geduscht usw. Der Wasserverbrauch stieg und stieg, auf den Kosten blieben wir als Vermieter hängen, da der Mieter kein Geld für die erhöhten NK aufbringen konnte.
                              Als er dann endlich kündigte (ohne natürlich irgendwelche Fristen einzuhalten) hinterließ er uns eine Wohnung, die kernsaniert werden mußte und seinen ganzen Müll. Miete wurde sowieso schon nicht mehr gezahlt, Hausschlüssel auch nicht übergeben. Ja, ja aber als Vermieter muss man ja Rücksicht nehmen.

                              Soviel dazu.

                              LG Bianka
                              welch differenzierte Sichtweise...aber sonst gehts gut

                              Christian

                              ps: sorry für offtopic

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