Nabend!
Da ich kürzlich mit Marco über die "Pflicht" einen Herkunftsnachweis in Österreich auszustellen/zu verlangen gesprochen habe und daraufhin mit dem Wiener Veterinär-Amt in Verbindung getreten bin
Siehe dazu hier: http://www.dghtserver.de/foren/viewtopic.php?TopicID=34203#252204
hab ich gerade folgende Antwort bekommen:
"In der 2.Tierhaltungsverordnung wird das Pantherchamäleon nicht angeführt. Einen Herkunftsnachweis sollten Sie von der Züchterin fordern mit Tag der Geburt, Elterntiere (woher) etc.
mit freundlichen Grüssen,
Dr. Christine Schlacher"
Die 2. Tierhalteverordnung beinhaltet für etliche Tiere die Mindesanforderungen für deren Haltung/Unterbringung/Pflege etc. wobei der Teil für Chamäleons mit ca. 8 verschiedenen Tieren alles andere als vollständig ist.
Ich hatte vor 2 oder 3 Monaten mal Kontakt mit jemanden der "Artenschutzabteilung" und dieser (da die Mail leider verloren ging weiß ich den Namen und die genaue Abteilung leider nicht mehr) erklärte mir, dass man für ein Jemenchamäleon auf jeden Fall einen benötigt. Soweit ich das selbst "live" beobachten konnte wird so ein Herkunftsnachweis aber in den Reptilienhandlungen ohnehin ausgestellt bzw gilt dort die Rechnung als Herkunftsnachweis.
Für private Züchter gilt also anscheinen Ähnliches.
Da bei uns (Österreich) das Tierschutzgesetz "erst" mit Januar diesen Jahres neu erlassen wurde und die Leute, die das verfasst haben - diplomatisch formuliert - nicht gerade gründlich waren fehlen unzählige Tiere in dieser Tierhalteverordnung. Auf Herkunftsnachweise wird darin (soweit ich das bis dato gelesen habe) gar nicht eingegangen bzw weiß ich derzeit nur, dass (wenn ichs ned falsch verstanden habe) ALLE Reptilien meldepflichtig sind und desweiteren auch einige andere Säugetiere (wie zB unser neu erworbenes Streifenhörnchen wie ich vorgestern festgestellt habe
)
Ich kann deshalb nur jedem Österreicher (der ein Reptil o.Ä. besitzt oder kaufen will - und vor hat es zu melden --> gibt genug schwarze Schafe die dies ohnehin NICHT tun) raten sich vorab SELBST ans Veterinär-Amt oder einen der Tierschutzverbände bzw die in seiner Gemeinde zuständige Stelle zu wenden und zu erkundigen, da ja - wie ich schon erwähnte - in den Bundesländern teilweise andere Gesetze/Bestimmungen gelten wie in Wien.
Für Wien wäre
HIER!
die Anlaufstelle.
Mir wurde mitgeteilt, dass zum "Melden" des Tieres nur eine formlose kurze Mail mit folgenden Daten reicht:
Name (des Halters)
Bezeichnung des Tieres
Anzahl der Tiere
Ort (Wohnadresse)
lg
Markus
Da ich kürzlich mit Marco über die "Pflicht" einen Herkunftsnachweis in Österreich auszustellen/zu verlangen gesprochen habe und daraufhin mit dem Wiener Veterinär-Amt in Verbindung getreten bin
Siehe dazu hier: http://www.dghtserver.de/foren/viewtopic.php?TopicID=34203#252204
hab ich gerade folgende Antwort bekommen:
"In der 2.Tierhaltungsverordnung wird das Pantherchamäleon nicht angeführt. Einen Herkunftsnachweis sollten Sie von der Züchterin fordern mit Tag der Geburt, Elterntiere (woher) etc.
mit freundlichen Grüssen,
Dr. Christine Schlacher"
Die 2. Tierhalteverordnung beinhaltet für etliche Tiere die Mindesanforderungen für deren Haltung/Unterbringung/Pflege etc. wobei der Teil für Chamäleons mit ca. 8 verschiedenen Tieren alles andere als vollständig ist.
Ich hatte vor 2 oder 3 Monaten mal Kontakt mit jemanden der "Artenschutzabteilung" und dieser (da die Mail leider verloren ging weiß ich den Namen und die genaue Abteilung leider nicht mehr) erklärte mir, dass man für ein Jemenchamäleon auf jeden Fall einen benötigt. Soweit ich das selbst "live" beobachten konnte wird so ein Herkunftsnachweis aber in den Reptilienhandlungen ohnehin ausgestellt bzw gilt dort die Rechnung als Herkunftsnachweis.
Für private Züchter gilt also anscheinen Ähnliches.
Da bei uns (Österreich) das Tierschutzgesetz "erst" mit Januar diesen Jahres neu erlassen wurde und die Leute, die das verfasst haben - diplomatisch formuliert - nicht gerade gründlich waren fehlen unzählige Tiere in dieser Tierhalteverordnung. Auf Herkunftsnachweise wird darin (soweit ich das bis dato gelesen habe) gar nicht eingegangen bzw weiß ich derzeit nur, dass (wenn ichs ned falsch verstanden habe) ALLE Reptilien meldepflichtig sind und desweiteren auch einige andere Säugetiere (wie zB unser neu erworbenes Streifenhörnchen wie ich vorgestern festgestellt habe

Ich kann deshalb nur jedem Österreicher (der ein Reptil o.Ä. besitzt oder kaufen will - und vor hat es zu melden --> gibt genug schwarze Schafe die dies ohnehin NICHT tun) raten sich vorab SELBST ans Veterinär-Amt oder einen der Tierschutzverbände bzw die in seiner Gemeinde zuständige Stelle zu wenden und zu erkundigen, da ja - wie ich schon erwähnte - in den Bundesländern teilweise andere Gesetze/Bestimmungen gelten wie in Wien.
Für Wien wäre
HIER!
die Anlaufstelle.
Mir wurde mitgeteilt, dass zum "Melden" des Tieres nur eine formlose kurze Mail mit folgenden Daten reicht:
Name (des Halters)
Bezeichnung des Tieres
Anzahl der Tiere
Ort (Wohnadresse)
lg
Markus
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