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Chamäleon bis max. 25 cm

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  • Chamäleon bis max. 25 cm

    Hallo!

    Könnt ihr mir eine Art von Chamäleons nennen die max. 20 - 25cm wird und nicht dem artenschutzabkommen unterliegt?

  • #2
    Re: Chamäleon bis max. 25 cm

    alle Chamäleons unterliegen dem Artenschutzabkommen!

    Kommentar


    • #3
      Re: Chamäleon bis max. 25 cm

      Hi,

      kauf Dir am Besten ein Buch, z.b das von Petr Necas 'Chamäleons - Bunte Juwelen der Natur'. Da sind etliche Chamäleons beschrieben.

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      • #4
        Re: Chamäleon bis max. 25 cm

        wenn die alle dem abkommen unterliegen brauch ich das nicht. darf nämlich laut vermieter nur tiere halten die dem abkommen nicht unterliegen

        Kommentar


        • #5
          Re: Chamäleon bis max. 25 cm

          Wieso laut Vermieter? Kann dem doch egal sein ob die Tiere Cites pflichtig sind? Oder irre ich mich da?

          Kommentar


          • #6
            Re: Chamäleon bis max. 25 cm

            ist es ihm aber nicht

            Kommentar


            • #7
              Re: Chamäleon bis max. 25 cm

              ...also ich bin mir ziemlich sicher, daß man solch eine Klausel nicht wirklich ernst nehmen muss. Das ist ja, als würde man weiße Karnickel erlauben, schwarze mit Hängeöhren aber nicht.

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              • #8
                Re: Chamäleon bis max. 25 cm

                Nachrichtenverknüpfung

                Kommentar


                • #9
                  Re: Chamäleon bis max. 25 cm

                  hehe....scheint alles schon gesagt worden zu sein!
                  Aber immer mal wieder nachfragen schadet ja nicht

                  Kommentar


                  • #10
                    Re: Chamäleon bis max. 25 cm

                    Ich bleibe auch dabei. Ich halte es, gelinde gesagt, für abslouten Blödsinn. Nochmal: Frag mal nach dem Grund! Wahrscheinlich hat er keinen Vernünftigen. Und vielleicht lässt er sich durch gute Argumente ja doch überzeugen. Was dein Vermieter verlangt ist Schwachsinn! Snafus Vergleich trifft den Nagel auf den Kopf. Welchen Nachteil hat dein Vermieter, bzw das gehaltene Tier, wenn es geschützt ist? ???

                    Kopfschüttelnd
                    Felicitas

                    Nachtrag: Was fasziniert dich denn am meisten an Chamäleons? Vielleicht gibt es ja eine Alternative...

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                    • #11
                      Re: Chamäleon bis max. 25 cm

                      das geht nicht weil das eine gesellschaft ist. und ich habe das schon angefragt. ist aber auch egal. wenn alle dem abkommen unterliegen habe ich keine chance da ich das schon mal schriftlich angefgragt habe und diese antwort bekommen habe.

                      Kommentar


                      • #12
                        Re: Re: Chamäleon bis max. 25 cm

                        nightx schrieb:
                        das geht nicht weil das eine gesellschaft ist. und ich habe das schon angefragt. ist aber auch egal. wenn alle dem abkommen unterliegen habe ich keine chance da ich das schon mal schriftlich angefgragt habe und diese antwort bekommen habe.
                        Man muss nicht alles glauben, was Andere sagen und schreiben. Und an völlig willkürliche Vorschriften muss man sich auch nicht halten...egal, wieviele sonst noch mitmachen.

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                        • #13
                          Re: Re: Re: Chamäleon bis max. 25 cm

                          snafu schrieb:
                          nightx schrieb:
                          das geht nicht weil das eine gesellschaft ist. und ich habe das schon angefragt. ist aber auch egal. wenn alle dem abkommen unterliegen habe ich keine chance da ich das schon mal schriftlich angefgragt habe und diese antwort bekommen habe.
                          Man muss nicht alles glauben, was Andere sagen und schreiben. Und an völlig willkürliche Vorschriften muss man sich auch nicht halten...egal, wieviele sonst noch mitmachen.
                          Dem stimme ich einerseits voll zu andererseits sieht man auch immer wieder, dass es einem nicht immer so gelingt sich durchzusetzen wie es einem lieb ist.

                          Drückst du!

                          Wie man hier nachlesen kann wird einem oft auch schon vom "angeekelten" Nachbarn ein Stein nach dem anderen in den Weg gelegt und die Hausverwaltung windet sich dann mit fadenscheinigen Ausreden aus der Misere und der Terrarianer sitzt auf der Straße. Da aber Herr Dobernig anscheinend immer noch dort wohnt nehme ich an, dass entweder a) der Gerichtsstreit noch nicht beendet ist, b) er ihn gewonnen hat oder c) der Nachbar umgezogen ist und die anderen Nachbarn nicht mehr drum kümmern.

                          Ich persönlich werde mein Chamäleon zwar melden beim Vet-Amt wie es vom Gesetz verlangt wird aber alles weitere (zB Inkenntnissetzung der Hausverwaltung oder des Nachbarns speziell darüber, dass ich ein CHAMÄLEON halte, dass entgegen mancher Vermutungen KEIN Hundefutter frisst) werde ich glaube ich unterlassen.

                          Man weiß nie was für "nette" Nachbarn im neuen Haus wohnen und dementsprechend --> was der Nachbar nicht weiß, macht ihn nicht heiß.

                          Und bevor hier irgendjemand etwas falsch versteht/liest und mir Steine an den Kopf wirft:

                          Auszug aus meiner Hausordnung bezüglich Tierhaltung:

                          Die Haltung von in Wohnungen allgemein üblichen Haustieren ist prinzipiell gestattet, sofern sie nicht zu Belästigungen anderer Hausbewohner führt. Die Haltung gefährlicher Tiere (Schlangen, Spinnen et cetera ist dagegen verboten!)
                          Hunde sind in der Wohnhausanlage an der Leine zu führen!
                          Durch Tiere verursachte Verunreinigungen sind von dem/der Besitzer/in auf eigene Kosten zu beseitigen. Ergeben sich aus der Haltung eines Tieres begründete Beschwerden, sind die Ursachen vom Tierhalter abzustellen. Geschieht das nicht, wird die Tierhaltung untersagt und das Tier ist vom Tierhalter aus der Wohnung zu entfernen. Im Streitfall hat das Gericht zu entscheiden. Da "prinzipiell" gestattet und nichts von "der Hausverwaltung mitzuteilen welches Tier gehalten wird" da drinnen steht --> kein Zwang meiner bescheidenen rechtskundigen Meinung nach auch nur IRGENDWEN (außer dem Vet-Amt) zu informieren.

                          Da ein Chamäleon meines Wissens nach noch nie einen Menschen angefallen (und getötet) hat (wer mir jetzt von wilden Beissereien erzählen will kennt den Kater meiner Schwester nicht - dagegen sieht JEDES Chamäleon alt aus ) oder für ihn gefährlich war --> kein Bedarf dem Nachbarn oder der Hausverwaltung etwas davon zu erzählen - dem Veterinär-Amt (um der MELDEPLICHT nachzukommen) hingegen werde ich es definitiv melden.

                          lg

                          Markus

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