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Ist das üblich?

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  • Ist das üblich?

    Hallo!

    Also, unser Chamäleon hatte seit einiger Zeit eine Op.Ihm wurde ein kleiner Teil der Schwanzspitze amputiert. Eigentlich bei einem sehr erfahrenen Tierarzt (Reptilien) in einer Tierklinik. Nach 2 Wochen hatte mein Mann einen Termin um das Tier anzuschauen. Dieser Arzt war nicht da und eine andere Ärztin hat ihn angeschaut. Sie hat ihm die Fäden gezogen. Als er dann zu hause war......hat er am Abend angefangen sehr stark zu bluten (habe schon mal berichtet). Wir sind wieder in die Tierklinik gefahren.
    Dort wurde dann von diesem Tierarzt gesagt das das ein Fehler der Ärztin war da Reptilien eine längere Wundheilung haben müßten die Fäden mindestens 1 Monat dran bleiben. Das Chamäleon wurde wieder operiert.
    Jetzt nach ca. 2 Monaten wurden die Fäden gezogen. Alles ist super in Ordnung jetzt.
    ABER. Wir haben jetzt die Rechnung für die 2. OP bekommen. Wir verstehen das aber nicht das wir die bezahlen müssen da es ja die Schuld der Ärztin war. Jetzt habe ich angerufen um mich zu erkundigen ob da ein Fehler unterlaufen ist.
    Nein ist ihnen nicht. Wir sollten wenigstens die Narkose und die Visite von 55 Euro bezahlen.
    Nicht das ihr mich falsch versteht. Wir zahlen alles für unsere Tiere....aber ich wehre mich dagegen das ich diese Op zahlen muß!
    Ich verstehe das wirklich nicht!

    Wie würdet ihr reagieren?

    Übrigens geht es dem Männchen super gut jetzt und er wird bald Papa *g*!

  • #2
    Re: Ist das üblich?

    Hallo Sandra,

    da die Praxis mehr oder weniger den Fehler offiziell zugegeben hat, indem sie sagte, Du sollest WENIGSTENS die Narkose und die Visite bezahlen, würde ich die Zahlung der kompletten Rechnung ~EDIT~ *für die 2. OP* ablehnen.

    In dem Moment, wo Du mit Deinem Tier die Praxis betrittst und die Beschwerden Deines Tiers schilderst, entsteht ein sogenannter Behandlungsvertrag zwischen Dir und dem Tierarzt. Eine wesentliche Pflicht des Tierarztes aus diesem Vertrag ist die Sorgfaltspflicht. Sieh bitte unter diesem Stichwort mal hier nach: http://www.vetline.de/dpt/zeitungen.htm?D_ID=240943

    Das Wesentliche in Kürze:
    Wenn ein Tierarzt seine Sorgfaltspflicht verletzt, trifft ihn ein sogenanntes Übernahmeverschulden, welches bei Schäden zur Haftung führen kann.
    Wenn die Fäden bei Reptilien tatsächlich erst nach 4 Wochen gezogen werden dürfen (was ist jetzt nicht weiß), diese aber in Deinem Fall nach 2 Wochen gezogen wurden, hat der Tierarzt meines Erachtens hier seine Sorgfaltspflicht verletzt. Sprich diesen Punkt ruhig nochmal in der Praxis an. Sollten sie weiterhin auf der Zahlung der Rechnung bestehen, lass Dich mal durch einen Rechtsanwalt zumindest beraten.

    Viel Glück und Gruß,
    Micha

    [[ggg]Editiert von Wilson am 27-08-2005 um 11:36 GMT[/ggg]]

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