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Haltungsgenehmigung

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  • Haltungsgenehmigung

    Servus!

    Ich habe im Mai dieses Jahres 2 Lateralis (adultes m und 5- 6 Monate altes w) erworben. In Wien zählen diese Tiere (wie fast alle Chamäleons) zu den genehmigungspflichtigen Arten, die spezielle Ansprüche an die Haltung stellen (soweit so gut...).

    Als ordnungsbewusster Bürger habe ich beim Magistrat (zuständige Behörde) Anfang Juni einen Antrag zur Haltung gestellt (nach tel. Abklärung mit einer Beamtin). Nun war es letzte Woche (August!!) soweit, dass mir eine Tierärztin Ihr Kommen angekündigt hat.

    Die redseelige Dame war recht nett, hält sich aber peinlich genau an ein Schriftstück des Veterinäramtes - welches zwar in den meisten Punkten in Ordnung ist, aber meiner Meinung nach doch Fehler aufweist. Die Grösse des Terrariums - sollte abgekupfert von den DGHT Halzungsrichtlinien sein (ist sie aber nicht):

    1. Ein adultes Tier braucht lt. Mag. 0,6 m2 Platz - Höhe 0,8 m. Meines Wissens bezieht sich die DGHT-RL auf die KRL, die bei lateralis ca. 9 (-10) cm beträgt und nicht auf die Gesamtlänge, die ca. 20 cm beträgt. Laut RL bräuchten die Tiere dann (4 KRL x 2,5 KRL x 4 KRL) L = 40, B = 25, H = 40 cm.
    (Die beziehen sich also auf die Gesamtlänge und fordern die selben Multiplikationswerte).

    2. Meine beiden selbst gebastelten Gazeterrarien (jeweils Grösse: 80x30x80cm) sind angeblich nicht (keine Begründung) erlaubt und erreichen zusätzlich die Grundfläche nicht (nicht einmal die Hälfte)! Beide Tiere sind
    derzeit da drin und fühlen sich sauwohl.

    3. Mein Glasterrarium (da war das m vorher drin) erreicht die vorgegebenen Werte und erfüllt lt. Fr. Dr. alle Vorgaben. Beide Tiere waren vorher in einem derart üblichen Glasterrarium und fühlten sich (besonders bei der Hitze) überhaupt nicht wohl (schwarz gefärbt, nicht gefressen, Stickluft etc).

    Ergo - Vorschreibung lautet: Tiere ins Glasterrarium (dort dürfen beide gemeinsam gehalten werden!!! - permanenter Stress für Fiffy)

    So - Nach dem langen bla bla will ich folgendes wissen:

    - Wie ist das generell in Deutschland?

    - Habe ich Recht mit den Terrarien oder sind meine wirklich zu klein (der Platzbedarf war der Hauptgrund, warum ich mich für lateralis entschieden habe).

    - Vorschreibung ignorieren? Macht es Sinn, den zuständigen Herrn beim Mag 60 zu schreiben oder weckt man nur schlafende Hunde?

    so long

    hill

  • #2
    Re: Haltungsgenehmigung

    Hallo Hill,

    ich kenne mich mit den österreichischen Vorschriften nicht aus, finde aber dass deine Gaze-Terrarien mit 30cm nicht tief genug sind (Mindestanforderung hin oder her). Vielleicht kannst du ja da nachbessern und dich dann mit der Dame vom Amt einigen???
    Lateralis gehören zu den innerartlich sehr aggressiven Arten, ich kenne niemanden der es geschafft hat, die auf Dauer zusammen zu halten. Vor allem die Weibchen können, wenn sie paarungsunwillig sind wohl sehr bösartig werden...

    MfG Sascha

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    • #3
      Re: Haltungsgenehmigung

      Das sollte die hier einführen, daß ein Tierarzt kommt um sich die Haltungsbedingungen anzusehen. Dann würde einigen Tieren einiges erspart bleiben. Mich hat auf jeen Fall noch keine besucht...

      Kommentar


      • #4
        Re: Haltungsgenehmigung

        Also bei uns in der Schweiz ist das bei den bewilligungspflichtigen Arten auch so( siehe www.swissherp.org ) Meines erachtens ist das bei uns aber nur da, um dem armen Kanton noch zu etwas Geld zu verhelfen. Es ist aber, gerade bei schwieriger zu haltenden oder grösser werdenden Tieren sicherlich sinnvoll.

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