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Calumma globifer und Calumma parsonii Cites

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  • Calumma globifer und Calumma parsonii Cites

    Hallo,

    ich habe mal eine vielleicht gar nicht so doofe Frage.

    Es werden in letzter Zeit immer häufiger Parsonii und globifer angeboten!

    NZ, WF oder FZ??

    Jedenfalls gibt es eine regelung ide besagt das dies WAII Anhang A oder B Tiere sind?

    Hat jemand eine aktuelle Liste?
    Welche papiere benötigen die o.g. Tiere?
    Normale Herkunftsnachweise oder eine gelbe Cites (Wie bei Landschildkröten)?

    Grüße

    Sven

  • #2
    Calumma parsonii und globifer gehören meines Wissens beide in Anhang B des Washingtoner Artenschutzabkommen, wie z.B. Chameleo calyptratus auch. Herkunftsnachweis braucht man selbstverständlich in Deutschland und es gibt eine Meldepflicht für Erwerb und Abgabe.

    Interessant ist aber: Wildfänge dürften rein theoretisch nicht reinkommen. Madagaskar hat vor Jahren für die gesamte Gattung Calumma ein Exportverbot erlassen (ob das immernoch aktuell ist, weiß ich nicht). Und selbst wenn das nicht wäre, besteht für diese Tiere Importverbot für die EU (und das besteht definitiv siehe http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/docu...e/Zeet_neu.pdf). Wenn die zuständige Behörde nachfragt, muss man eigentlich lückenlos nachweisen können, dass die gehaltene NZ von Tieren abstammt, die vor dem Importverbot hergebracht wurden.

    Liebe Grüße
    Alex

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    • #3
      Wie ist das mit Tieren die aus Russland oder andere Ostländer kommen geregelt??? (Bsp. Hamm)
      Diese besagen das, bei denen globifer und parsonii Anhang B sind!

      Es gibt nur einen Herkunftsnachweis!
      Ist das dann für die Deutschen Behörden genügend?
      Zuletzt geändert von roya; 15.05.2011, 22:21. Grund: Rechtschreibung

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      • #4
        Es sind beide überall Anhang B. Und in der EU gibt's zusätzlich ein Importverbot.

        Das heißt, du musst wie schon gesagt nachweisen können, dass das erworbene Tier eine NZ aus Tieren ist, die vor dem Importverbot legal importiert wurden. Damit reicht der "normale" Herkunftsnachweis, auf dem nur der Züchter steht, eigentlich nicht aus. Soll aber Behörden geben, die das nicht interessiert und denen auch der sonst übliche Herkunftsnachweis von Anhang-B-Tieren reicht. Im Zweifelsfall gibt's dann halt aber Beschlagnahmungen, wenn die zuständigen Ämter doch mal ganz exakt nachgewiesen haben möchten, wo das Tier eigentlich herkommt und das nicht möglich ist.

        Liebe Grüße
        Alex
        Zuletzt geändert von Alexl; 16.05.2011, 12:27.

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        • #5
          Hallo,

          danke für Deine Information.

          ich habe grade mit dem bfn telefoniert und diese haben mir bestätigt das ich eine normale herkunftsbescheinigung benötige!
          Wel das Tier aus der EU kommt!

          Komisch das alles!
          Da weiß der eine nicht was der andere weiß oder darf!

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          • #6
            Einrichtung und Bodengrund calumma globifer und parsonii

            Hallo,

            das sich das Thema mit der Cites inzwischen geregelt hat.
            Möchte ich gern dieses Thema mit unterdessen für Tips und Infos zu Einrichtung und Bepflanzung für Calumma parsonii und Calumma globifer nutzen.

            Welchen Bodengrund am besten?
            Welche Pflanzen und welche Kletteräste?

            Ich habe viel gelesen, doch leider gibt es hier keine gescheiten Haltungsberichte welche auch auf eigenen Erfahrungen belaufen.


            Danke!

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            • #7
              Zitat von Alexl Beitrag anzeigen
              Calumma parsonii und globifer gehören meines Wissens beide in Anhang B des Washingtoner Artenschutzabkommen, wie z.B. Chameleo calyptratus auch. Herkunftsnachweis braucht man selbstverständlich in Deutschland und es gibt eine Meldepflicht für Erwerb und Abgabe.

              Interessant ist aber: Wildfänge dürften rein theoretisch nicht reinkommen. Madagaskar hat vor Jahren für die gesamte Gattung Calumma ein Exportverbot erlassen (ob das immernoch aktuell ist, weiß ich nicht). Und selbst wenn das nicht wäre, besteht für diese Tiere Importverbot für die EU (und das besteht definitiv siehe http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/docu...e/Zeet_neu.pdf). Wenn die zuständige Behörde nachfragt, muss man eigentlich lückenlos nachweisen können, dass die gehaltene NZ von Tieren abstammt, die vor dem Importverbot hergebracht wurden.

              Liebe Grüße
              Alex
              Genau so stimmt das. Ich kaufe solche Arten nur noch wenn die Herkunft lückenlos ist. Alles andere ist mir zu riskant.
              Dass das System aktuell noch funktioniert hängt ganz einfach mit der Nachlässigkeit vieler Behörden zusammen. Die heften Bestandsmeldungen ab und fertig. Andere machen halt ihren Job und wollen genau wissen wo die Elterntiere herkommen. Und nun frag hier mal die Freunde aus dem Osten...
              Im Übrigen wurde gerade ein Schmuggler mit 467 Chamäleons aus Madagaskar geschnappt, Eier hatte der werte Herr auch dabei. Da erklären sich dann auch die immer häufigeren "Nachzuchterfolge" in Thailand:
              http://www.lexpressmada.com/ivato-ma...x-menaces.html
              Q>Q!

              diverse arboreale Reptilien

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              • #8
                Zitat von roya Beitrag anzeigen
                Hallo,

                danke für Deine Information.

                ich habe grade mit dem bfn telefoniert und diese haben mir bestätigt das ich eine normale herkunftsbescheinigung benötige!
                Wel das Tier aus der EU kommt!

                Komisch das alles!
                Da weiß der eine nicht was der andere weiß oder darf!
                Hi, wenn du gefragt hast ob das Tier eine Cites benötigt oder nicht haben die es dir auch korrekt beantwortet.

                innerhalb der EU reicht ein Herkunftsnachweis.
                Bei käufen oder Verkäufen ausserhalb der EU braucht man eine Cites.
                Sprich zB. Kauf aus der Schweiz.

                Selbst wenn du die Tiere jetzt angemeldet bekommst, was in NRW oft nicht so schwer zu sein scheint, kannst du probleme bekommen wenn du mal NZ verkaufen solltest und die entsprechende Behörde dann genauer ist als deine . Z.b in Niedersachsen oft der Fall...

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                • #9
                  Hallo,

                  mein Amt hat sich auch nochmals mit dem BfN in verbindung gesetzt.
                  Hier ein Auszug meiner Mail:

                  Sehr geehrte Frau XXXXX,

                  in unserer Datenbank (ZEET, auf unserer Homepage)
                  steht für die Art Calumma globifer folgender Eintrag:

                  Importverbot gemäß Art. 4.2 (a) [7. SRG 11/02/98];
                  außerdem Einfuhrverbot-Empfehlung (Recommendation of the Standing Committee) durch das CITES-Sekretariat mit Bezug auf Not. 2010/012 (15/06/10) (erste Not. 20/01/95) [CITESHomepage 15/06/10]; zuletzt veröffentlicht durch VO (EG) Nr. 997/2010


                  Demnach besteht seit 11.02.1998 ein Importverbot für Wildexemplare aus Madagaskar. Zudem gibt es eine Einfuhrverbot-Empfehlung vom CITES-Sekretariat.
                  Als Nachweis genügen Züchterbescheinigungen, Abgabebestätigungen o.ä., wenn sie plausibel sind und die Elterntiere legal erworben wurden. Ob die Nachweise Ihnen ausreichen, müssten Sie dann entscheiden
                  Ich brauch mir wohl keiner grossen Gedanken, bei meiner Behörde machen auch wenn es um die Weitergabe meiner Nachzuchten geht.
                  Auf meinem Papieren (Die ich bekomme) wird Lückenlos die Elterntiere aufgelistet sein.
                  Auf den Papieren meiner evtl. Nachzuchten, werde ich das auch so weiterführen unter einer gesonderten Seite, wo dann bsp.:
                  Code:
                  Großeltern 1 :                             Großeltern 2:
                  1,0 Max Globifer                           1,0 Hubert Globifer
                  0,1 Ilse Globifer                          0,1 Margot Globifer
                  
                  Vater (Mein Zuchttier)                     Mutter (Mein Zuchttier)
                  1,0 Heinz Globifer                         0,1 Karla Globifer
                  
                  und dann die Nachzuchten....
                  
                  0.0.1 Tier A 2016
                  0.0.1 Tier B 2016
                  0.0.1 Tier C 2016
                  0.0.1 Tier D 2016
                  0.0.1 Tier E 2016
                  0.0.1 Tier F 2016
                  
                  (Jeweils die neuen Besitzernamen dahinter)
                  Ich denke das dies dann so okay sein wird.... was danach kommt, also was die neuen Halter machen, das kann ich nicht sagen!
                  Zudem werde ich alle nachzuchten durch einen Beamten mit entsprechenden Papieren beglaubigen lassen.

                  Grüße

                  Sven

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