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Phelsuma mad.grandis meldepflichtig?

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  • Phelsuma mad.grandis meldepflichtig?

    Hallo,

    das Phelsuma mad. grandis artgeschützt ist,ist mir klar.

    Aber,soweit ich weiß,ist er seit Anfang 2005 nicht mehr meldepflichtig.

    Muss ich ihn nun also bei der unteren Naturschutzbehörde melden oder nicht?

  • #2
    Re: Phelsuma mad.grandis meldepflichtig?

    nein
    Polychrotidae,Gekkonidae und diverse Evertebraten

    DGHT-AG Einsteiger- und Jugendarbeit
    http://www.teratolepis.de
    http://www.saumfinger.de

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    • #3
      Re: Phelsuma mad.grandis meldepflichtig?

      Hallo,

      danke

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      • #4
        Re: Phelsuma mad.grandis meldepflichtig?

        Tachchen

        Bitte

        ~h
        Polychrotidae,Gekkonidae und diverse Evertebraten

        DGHT-AG Einsteiger- und Jugendarbeit
        http://www.teratolepis.de
        http://www.saumfinger.de

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        • #5
          Re: Phelsuma mad.grandis meldepflichtig?

          Tach,

          kleine Frage am Rande. Bis jetzt war ich ja im Bayern vertreten und kenne die Eigenarten meiner Naturschutzbehörde. Nun wohne ich in Dortmund und habe mit einem anderem Amt zu tun welches ich jetzt auswendig nicht weiß (mein Freund hat das im Kopf). Gestern hab ich über die Anmeldung mit meinem Freund gequatscht und der meinte sein Amt möchte, dass auch schon Gelege angemeldet werden. Also nicht geschlüpfte Jungtiere. Würden Eier nicht schlüpfen, müsste man sie halt wieder abmelden.

          Weiß jemand ob das wirklich so ist? Klar werd ich demnächst mal mit denen telefonieren müssen aber irgendwie hat mich die Sache mit den "ungeborenen Geckos" nicht in Ruhe gelassen. Eier anmelden?

          Zusatz: gilt allgemein, natürlich bezieht sich die Frage nicht auf mad.grandis - da hat sich das eh erledigt.

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          • #6
            Re: Phelsuma mad.grandis meldepflichtig?

            Die Begründung kannst du nachlesen bei: Freie Newsseite der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde unter www.dght.de
            Es wurde auch schon mal gepostet beim Forum von IG-Phelsuma von Mischa Heintze - hier als Zitat, weil ich jetzt leider die Seite bei DGHT nicht finden konnte, sonst hätte ich noch einen Link eingefügt. Wer es findet, kann das ja noch nachholen.

            Bundesrat: Weihnachtsgeschenk für DGHT-Mitglieder

            (20.12.04) Rechtzeitig zu Weihnachten hat der Bundesrat die Neufassung der Bundesartenschutz-Verordnung verabschiedet. Nach jahrelangem Tauziehen knallten am Freitag im Umweltministerium - aber auch bei der DGHT - die Sektkorken!
            Mit der Veröffentlichung der Verordnung - voraussichtlich Mitte Januar 2005 - können nunmehr Reptilien geschützter Arten ganz offiziell per Fotodokumentation "gekennzeichnet" werden. Besonders die Schildkrötenfreunde und Tierschützer dürften erleichtert sein. Bis jetzt musste den Tieren eigentlich ein tierschutzwidriger Transponder, ein Mikrochip, eingepflanzt werden. Die DGHT hatte sich in den vergangenen Jahren unermüdlich für eine Änderung eingesetzt.

            Eine weitere Änderung betrifft die Anlage 5 zur BArtSchV. Hier sind diejenigen Arten aufgeführt, die so häufig im Inland gezüchtet werden, dass die Gefahr einer illegalen Naturentnahme sehr gering ist. Die Haltung von Tieren dieser Arten muss der Behörde nicht mehr angezeigt werden. In der Begründung heißt es: "In den letzten Jahren hat es eine starke Zunahme der Haltung von Reptilien und Amphibien gegeben. Die im Änderungsvorschlag genannten Arten werden sehr häufig in Privathaushalten gehalten und regelmäßig vom Zoohandel angeboten. Neben Nachzuchten werden zusätzlich große Mengen dieser Arten legal eingeführt. Durch das große Angebot und die damit verbundenen relativ geringen Preise ist der Anreiz für eine illegale Naturentnahme sehr gering."
            Damit wird in Artikel 1 die Anlage 5 wie folgt geändert:
            a) Im Abschnitt "Reptilia Kriechtiere" werden die Zeilen
            Iguana iguana Grüner Leguan
            Python regius Königspython
            Boa constrictor constrictor Abgottschlange
            Boa constrictor imperator Abgottschlange
            Phelsuma madagascariensis Madagascar-Taggecko
            Phelsuma laticauda
            eingefügt.
            b) Im Abschnitt "Amphibia Lurche" werden die Zeilen
            "Dendrobates auratus Goldbaumsteiger
            Dendrobates azureus Blauer Pfeilgiftfrosch
            eingefügt.
            Das ist ein weiterer Erfolg der Vernunft für die Terraristik. Der 1. Vorsitzende der DGHT, Ingo Pauler, fordert bereits seit Jahren, sehr häufig nachgezüchtete Arten in Anhang 5 aufzunehmen, um Terrarianerinnen und Terrianern - aber auch den Behörden - das Leben zu erleichtern. Die Aufnahme der oben genannten Arten versteht er als ersten Schritt.

            In diesem Zusammenhang dankt Pauler den DGHT-Mitgliedern, ohne deren finanzielle Unterstützung durch die Mitgliedschaft in der DGHT die erfolgreiche - aber manchmal auch schwierige und Ausdauer erfordernde - Lobbyarbeit für die Reptilien und Amphibien nicht möglich wäre. "Die DGHT ist groß genug, um als kompetenter Gesprächspartner für Behörden und Politik den Tierschutz und die Terraristik in Deutschland und Europa voran zu bringen."

            LG Bobbelche

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            • #7
              Re: Phelsuma mad.grandis meldepflichtig?

              Toll!
              Die Frage von Sandra wurde damit nicht beantwortet. Das gepostete Zitat ist altbekannt. Wenn Du was drüber weisst, warum schreibst Du dann nicht einfach einen Satz drüber?
              -> Sandra: meines Wissens nach gibt es für das Vorgehen der Behörde, von Dir eine Meldung über gelegte Eier zu verlangen, keine Grundlage. Wenn Du dem nicht nachkommen willst, fordere die doch einfach mal auf, die Rechtsgrundlage darzulegen. Normalerweise können die dann nichts machen. Gruss...Sven
              Jeder Mensch hat eine Wirbelsäule, aber nicht jeder hat ein Rückgrat.

              Bitte sehen Sie von privaten Anfragen zu Diskussionsthemen weitgehend ab und posten sie lieber im Forum bzw. bitte legen Sie es mir nicht als Arroganz oder Gleichgültigkeit aus, wenn ich sie nicht beantworte (n kann). Mir fehlt einfach die Zeit dazu.

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              • #8
                Re: Phelsuma mad.grandis meldepflichtig?

                @Stechuskaktus:

                Gute Idee, danke!

                Kommentar

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