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Goldstaubtaggeckos halten?

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  • Goldstaubtaggeckos halten?

    Hallo,

    ich hab jetzt in einem Buch gelesen das ich die nur halten darf, wenn ich vorher einen Sachkundenachweis vorgelegt habe. Stimmt das?

  • #2
    Hallo,

    das ist falsch. In welchem Buch steht das denn ?

    Gruß

    Sebastian

    Kommentar


    • #3
      Zitat von nadine3887 Beitrag anzeigen
      Hallo,

      ich hab jetzt in einem Buch gelesen das ich die nur halten darf, wenn ich vorher einen Sachkundenachweis vorgelegt habe. Stimmt das?
      Hallo,

      richtig ist, das laut EG-Verordnung die Verkäufer geschützter Tiere dazu verpflichtet sind, die Tiere nur an Personen weiterzugeben, die über die erforderliche Sachkunde zu deren Pflege verfügen. Wie die Sachkunde erworben bzw. nachgewiesen wird, ist nicht gesetzlich geregelt. Der Sachkundenachweis ist dazu eine Möglichkeit, aber nicht die einzige.

      Viele Grüße Peter

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