Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Herkunftsnachweis Phelsuma lat. angularis

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Herkunftsnachweis Phelsuma lat. angularis

    Hallo Forum,

    in meinem Besitz befindet sich ein Phelsuma lat. ang. Weibchen, welches ich vor ca. einem Jahr erworben habe. Jedoch hat mir der Vorbesitzer keinen Herkunftsnachweis ausgestellt, und weigerte sich auch das zu tun, da die Tiere ja nicht meldepflichtig sind (was ja aber mit dem Nachweis nichts zu tun hat). Nun habe ich also das Tier ohne Papiere hier sitzen. Warum ich das Mädel trotzdem genommen habe? Weil es vorher echt mies gehalten wurde und eigentlich zeitlebens bei mir bleiben sollte.

    Ich hab jetzt aber doch vor, mich wieder von dem Tier zu trennen. Was kann/muss ich also vorher tun wegen der Papiere? Ich möchte das Tier nicht "illegal" weitergeben.

    Grüße
    Marcel

  • #2
    Hallo

    du musst das Tier als papierlos auf der für dich zuständigen Behörde melden.
    Schildere den Fall und zeige gleichzeitig den Vorbesitzer an, da er dir die Papiere vorenthält.

    Wie das genau weiter verläuft, kann ich dir aber nicht sagen, da jede Behörde anders mit einem solchen Fall umgeht. Hättest du schon damals mal gefragt, je länger ein solches Tier gehalten wird, umso schwerer ist es, die Reaktion der zuständigen Ämter vorherzusagen.

    Auf keinen Fall jedoch darfst du das "illegale" Tier ohne Papiere weiter geben, sonst machst du dich strafbar. Und jeder Käufer eines solchen Tieres ebenso.
    lg Dagmar

    Nominat= taxonomischer Begriff = keine Farbe
    Bock = männliches Huftier, Haltung im Terrarium nicht artgerecht

    Kommentar


    • #3
      ok, dann wende ich mich hier mal an die untere Naturschutzbehörde.

      Aber interessiert die das überhaupt bei nicht meldepflichtigen Tieren? Das Problem ist auch: Der vorherige Besitzer ist nicht der Züchter. Würde der dann trotzdem belangt werden, oder fällt das letztendlich alles auf den Züchter zurück?

      Nachtrag:
      Kann ich nicht einfach diesen DGHT Herkunftsnachweis selbst erstellen und dabei im unteren Teil den Vorbesitzer inkl. Adresse angeben? Oder ist das zu einfach gedacht?
      Zuletzt geändert von NotYou; 08.06.2012, 13:50.

      Kommentar


      • #4
        Hallo,

        nein den Herkunftsnachweis kann man sich nicht selber ausfüllen, das hätten sicher viele gerne.

        Der allererste Weg muss zu dem ehemaligen Halter gehen. Er ist verpflichtet einen Herkunftsnachweis zu erstellen und auszuhändigen, und das sogar ungefragt. Das Problem hier ist, dass Sie sich als neuer Halter abspeisen haben lassen und dass Sie inzwischen so lange Zeit verstreichen ließen. Ich würde den alten Halter, sofern die Adresse bekannt ist, per Einschreiben und unter Fristsetzung auffordern, eine Herkunftsbescheinigung beizubringen und bei weiterer Weigerung mit einer Strafanzeige drohen. Der letzte bzw. derzeitige Halter ist immer für die lückenlose Rückverfolgbarkeit verantwortlich. Wenn der Züchter also dem nächsten Halter das Tier mit Herkunftsnachweis übergeben hat, ist er außen vor und das ist auch richtif so. Ich würde mich auch bedanken, wenn in zwei Jahren der dritte Besitzer eines meiner Nachzuchttiere bei mir vorsprechen und einen Herkunftsnachweis verlangen würde.

        Sollte alles nichts helfen, müsste man der zuständigen Artenschutzbehörde (meistens die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises und bzw. der kreisfreien Stadt) den Vorgang berichten. Schon aufgrund der Zeitverzögerung besteht allerdings die Gefahr, dass ein Ordnungsgeld verhängt ist. Wenn es brenzlich wird, ist es dann vielleicht besser, einen Rechtsbeistand zu konsultieren. Ein Beratungsgespräch und ein bis zwei Briefe kosten noch nicht so übermäßig viel Geld, zumal der Streitwert eher gering sein dürfte. Gruß

        Sven
        Jeder Mensch hat eine Wirbelsäule, aber nicht jeder hat ein Rückgrat.

        Bitte sehen Sie von privaten Anfragen zu Diskussionsthemen weitgehend ab und posten sie lieber im Forum bzw. bitte legen Sie es mir nicht als Arroganz oder Gleichgültigkeit aus, wenn ich sie nicht beantworte (n kann). Mir fehlt einfach die Zeit dazu.

        Kommentar


        • #5
          Das Problem an der Sache ist, dass der Züchter keinen Nachweis ausstellen wollte (und daher der Vorbesitzer auch auf Nachfrage keinen bekam). Wird also bei dem schon irgendwas im argen liegen... Soll ich dennoch den Vorbesitzer (der nicht der Züchter ist) per Einschreiben auffordern? Denn der hat defnitiv nix. Das Tier war auch nicht lange bei dem, hat ihn trotz Minimalbeleuchtung zu viel Strom gekostet

          Die untere Naturschutzbehörde habe ich jetzt schon angeschrieben, mal sehen wie die reagieren.

          Danke schonmal für die Auskünfte von eurer Seite. Wie gesagt, ich habe mich da bisher nicht drum gekümmert, da das Tier ursprünglich zeitlebens bei mir bleiben sollte. Und da hätte niemanden dieser Wisch interessiert :/

          Kommentar


          • #6
            Hallo,
            was soll denn das ganze Trara?
            Das Tier ist nicht meldepflichtig und braucht daher keinen Herkunftsnachweis.
            Kopfschüttelnde Grüße
            Heinrich

            Kommentar


            • #7
              Aha?
              Nur weil keine Meldepflicht mehr besteht, wurde die Nachweispflicht noch lange nicht aufgehoben

              Kommentar


              • #8
                Hallo Heinrich,
                die Aussage ist schlichtweg nicht richtig. Nachweispflicht und Meldepflicht sind zwei verschiedene Dinge. Es besteht zwar keine Meldepflicht mehr, der Nachweis der legalen Anschaffung ist davon aber nach wie vor unberührt, da es sich immer noch um eine in WA II bzw. Anh. B BArtSchV handelt. Der Besitzer kann jederzeit aufgefordert werden, diesen Nachweis zu führen. Das bedeutet, dass auf jeden Fall ein Herkunftsnachweis vorhanden sein muss. Gruß
                Sven
                Jeder Mensch hat eine Wirbelsäule, aber nicht jeder hat ein Rückgrat.

                Bitte sehen Sie von privaten Anfragen zu Diskussionsthemen weitgehend ab und posten sie lieber im Forum bzw. bitte legen Sie es mir nicht als Arroganz oder Gleichgültigkeit aus, wenn ich sie nicht beantworte (n kann). Mir fehlt einfach die Zeit dazu.

                Kommentar


                • #9
                  So, um hier mal ein Update zu bringen: Ich darf das Tier ohne Papiere weiter vermitteln. Ich kopiere mal die Antwort der unteren Naturschutzbehörde hier rein, bin selbt etwas überrascht.

                  Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,

                  wie Sie schon richtig angeben ist diese Art bei der Artenschutzbehörde nicht meldepflichtig.
                  Es ist also nicht mehr zwingend erforderlich, dass der Züchter oder eine Behörde hierfür Papiere ausstellt, die bei der Meldebehörde notwendig sind, um das Tier anzumelden.
                  Bei dieser Art ist außerdem davon auszugehen, dass es mit Sicherheit eine Nachzucht ist. Eine illegale Einfuhr ist auszuschließen.
                  Damit sehe ich auch keine Notwendigkeit, dass Papiere vorliegen müssen für den Nachweis des legalen Besitzes und für eine Vermarktung.

                  Ansonsten hätten Sie nach Ihrer Ansicht dann auch bereits beim Kauf gegen das Besitzverbot (auch wenn das Tier schlecht untergebracht war) verstoßen. Nicht nur der Verkäufer handelt ordnungswidrig, wenn davon auszugehen ist, dass das Tier sich illegal in der EU befindet, sondern auch der Käufer

                  Der Gesetzgeber geht jedoch durch das Aufheben der Meldepflicht für diese Art davon aus, dass diese Tierart so gut gezüchtet werden kann, dass es nicht sinnvoll wäre diese illegal einzuführen. Allein die Zucht jedoch ist Vorraussetzung genug um diese Tierart legal zu besitzen.

                  Ich sehe kein Problem darin, dass Sie das Tier ohne Papiere weitergeben.

                  Beim Beschaffen von Papieren kann ich leider nicht helfen, da der Vermarktungsvorgang privatrechtlicher Natur ist, und Sie sich mit dem Verkäufer schon selbst hätten einigen müssen bevor Sie das Tier kaufen.


                  Mit freundlichen Grüßen


                  xxxxxxxxxxx
                  EDIT: Ich gehe aber mal davon aus, dass das eine Einzelentscheidung ist und kein genereller Freifahrschein?
                  Zuletzt geändert von NotYou; 24.06.2012, 09:58.

                  Kommentar


                  • #10
                    Hallo,
                    meiner Auffassung nach verstößt dieser Bescheid gegen geltendes Artenschutzrecht und der verfassende Bearbeiter verfügt offensichtlich über wenig Sachkenntnis.

                    Ich warne andere Nutzer, die das lesen, dringend davor, dies anzunehmen und bei Nachzuchttieren generell auf den Herkunftsnachweis zu verzichten!

                    Ich weise darauf hin, dass P. laticauda nach wie vor legal sowohl aus Madagaskar ex- als auch in die EU importiert werden darf. Aus der Tatsache, dass keine Meldepflicht mehr besteht und der Verfügbarkeit von Terrariennachzuchten abzuleiten, dass es auf dem Markt keine nachweispflichtigen Naturentnahmen gibt, ist ebenso fahrlässig wie es von Unkenntnis der tatsächlichen Verhältnisse zeugt. Ähnliches gilt für die Phelsumenarten P. grandis, P. madagascariensis, P. quadriocellata, P. lineata, die ebenfalls noch exportiert bzw. in die EU importiert werden dürfen.

                    Sollte der zitierte Bescheid allgemein gültige Rechtspechung reflektieren, wäre das ein Freibrief für die nachträgliche Legalisierung illegaler Naturentnahmen. Ich habe dafür kein Verständnis und appelliere an die Sorgfalt der Terrarianer, die die genannten Phelsumenarten halten. Gruß

                    Sven
                    Jeder Mensch hat eine Wirbelsäule, aber nicht jeder hat ein Rückgrat.

                    Bitte sehen Sie von privaten Anfragen zu Diskussionsthemen weitgehend ab und posten sie lieber im Forum bzw. bitte legen Sie es mir nicht als Arroganz oder Gleichgültigkeit aus, wenn ich sie nicht beantworte (n kann). Mir fehlt einfach die Zeit dazu.

                    Kommentar


                    • #11
                      Autsch.
                      Ich bin schokiert.

                      Rechtlich macht sich jeder strafbar, der ein geschütztes Tier ohne die nötigen Papiere weitergibt.
                      Und jeder macht sich strafbar, der ein solch papierloses Tier erwirbt.

                      Au weia, nein, tut mir leid, aber das ist echt ein inkompetenter Tunichtgut, der besser über die Wahl des Standortes seines Schreibtisches nachdenken sollte.
                      Denn sein Fachgebiet hat er ja um Kilometer verfehlt, von Basiswissen um die Materie ganz zu schweigen.
                      lg Dagmar

                      Nominat= taxonomischer Begriff = keine Farbe
                      Bock = männliches Huftier, Haltung im Terrarium nicht artgerecht

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X