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Testudo Hermanni wegen fehlender Fotodokumentation eingezogen.

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  • Testudo Hermanni wegen fehlender Fotodokumentation eingezogen.

    Hallo, vielleicht wißt Ihr Rat. Meine Nichte bat mich Ihre 2 Testudo hermanni zu übernehmen, da sich Ihre privaten Umstände geändert haben. Also habe ich die schön brav angemeldet, Cities, Herkunftsnachweis und Fotos von 2020 und 2025 (war aktuell) eingesannt. Ja meine Nichte hatte aus unwissenheit keine Fotodokumentation gemacht. Die Behörde möchte die Tiere nun einziehen wegen fehlender Fotodokumentation. Die Tiere habe markante Rückenpanzerzeichnungen, die als Baby und auch noch heute da sind, ich behaupte ich kann diese identifizieren. Die Behörde behauptet es sei nicht möglich, auf Nachfrage bekommt man die Antwort " ich habe keine Zeit mir auch noch Schildkrötenbilder anzusehen". ......Seht Ihr ein Chance die Beschlagnahmung zu verhindern? DANKE

  • #2
    Rein rechtlich ist es wohl so, dass die zuständige Behörde beschlagnahmen dürfte. Die gehen in einem solchen Fall irgendwie immer davon aus, dass eine versäumte Fotodokumentation mit einer verantwortungslosen Haltung der Tiere einhergeht. Ich würde um einen Termin im Amt bitten, denn in einem solchen Fall hilft oft ein persönliches Gespräch weiter, in dem du im Sinne des Tierschutzes argumentieren könntest und die Historie der Haltung darlegst. Die nicht vollzogene Fotodokumentation war ja schließlich nicht dein Fehler/Versäumnis.

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    • #3
      Zitat von janm Beitrag anzeigen
      Rein rechtlich ist es wohl so, dass die zuständige Behörde beschlagnahmen dürfte. Die gehen in einem solchen Fall irgendwie immer davon aus, dass eine versäumte Fotodokumentation mit einer verantwortungslosen Haltung der Tiere einhergeht. Ich würde um einen Termin im Amt bitten, denn in einem solchen Fall hilft oft ein persönliches Gespräch weiter, in dem du im Sinne des Tierschutzes argumentieren könntest und die Historie der Haltung darlegst. Die nicht vollzogene Fotodokumentation war ja schließlich nicht dein Fehler/Versäumnis.
      Gesprochen haben wir und argumentiert haben wir, dass das wohl der Tiere somit die Artgerechte Haltung im Vordergrund stand. Auch haben wir eine eideststattliche Versicherung angeboten, dass die Tiere vom Kauf an auf Ihrem Grundstück waren aber nichts "sie hätten bei der Beschlagnahme keinen Spielraum" Da die Behörde nicht weiß wohin mit den 2 Männchen bieten die mir einen Überlassungsvertrag an aber Eigentümer bleibt die Stadt. Das heisst ich darf die Tiere für die Stadt getrennt halten und versorgen, für alle Kosten aufkommen. Ich darf sie weder abgeben noch tauschen oder gar damit züchten. Welch ein Behördenwahnsinn für Tiere die in Deutschland gezüchtet sind, legale Papiere haben und eindeutig zu identifizieren sind.

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      • #4
        Ich nehme stark an, Du hast die Tiere beim Veterinäramt des Landkreises versucht anzumelden, und nun stellt sich ein einzelner Mitarbeiter quer, der offenbar keine Lust hat über den Tellerrand zu schauen? Sollte das so sein, wende Dich einfach mal an die nächsthöhere Instanz. In meinem Fall wäre das der NLWKN in Hannover - welche Adresse für Dich/Dein Bundesland in Frage kommt, kannst Du leicht googeln.

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        • #5
          Oft reicht auch der direkte Vorgesetzte. Lässt sich oft über die Website herausfinden.
          Kober? Ach der mit den Viechern!




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          • #6
            Genau, bei einer unteren Behörde sind die Mitarbeiter oft nicht gut geschult und dadurch überfordert. Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten ist dann häufig zielführender. Wo waren die Tiere denn vorher angemeldet bzw. hat das Bundesland gewechselt?

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            • #7
              Zitat von janm Beitrag anzeigen
              Genau, bei einer unteren Behörde sind die Mitarbeiter oft nicht gut geschult und dadurch überfordert. Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten ist dann häufig zielführender. Wo waren die Tiere denn vorher angemeldet bzw. hat das Bundesland gewechselt?
              Nein, sie waren ordnungsgemäß bei der selben Gemeinde gemeldet.

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              • #8
                Oha, dann stellen die sich aber richtig an. Vielleicht hilft dann wirklich nur das Gespräch mit dem nächst höheren Vorgesetzten.

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                • #9
                  Zu der Sache selber kann man immer nichts sagen, wenn man nur eine Seite einer Story kennt, aber einen rechtlichen Hinweis kann ich dir geben: wenn es hart auf hart kommt und du einen Einziehungsbescheid bekommst, ist das ein Verwaltungsakt, der den Rechtsweg eröffnet. Wenn du den Rechtsweg gehen willst, hast du DANN exzellente Chancen, wenn du dokumentiert hast, dass es für die Sachbearbeiterin „keinen Spielraum gebe“ und „sie gar nicht anders entscheiden kann“ (wie du schreibst). Das wird von Behörden oft gesagt, um eine Entscheidung zu begründen und eine Diskussion abzukürzen.

                  Aber: in den wenigsten Fällen ist das wirklich so und meistens (hier auch) besteht ein Ermessensspielraum. Wenn der aber dem Sachbearbeiter nicht bekannt ist („Ich kann gar nicht anders entscheiden“) ist der Verwaltungsakt fehlerhaft und hält dann vor Gericht nicht. Das nennt sich juristisch Ermessensausfall. Dafür musst du dieses „Ich kann gar nicht anders“ dokumentieren.
                  Viel Erfolg, Frank

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