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Problem - Papiere!!

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  • Problem - Papiere!!

    Zu meiner Freude hab ich ein Problem... Also die Schildkröte, die ich glücklicherweise wieder gefuneden habe, hat keine Papiere... D. h. schon die Eltern hatten keine Papiere, weil sie schon recht alt sind...
    Mal deutlich: Eine ehemalige Arbeitskollegin bekam Eier von einer Bekannten und "auf gut Glück" und einem selbstgebastelten Brutkasten schlüpften aus 5 Eiern tatsächlich 4 Schildkröten. Eine davon ist unsere "Kleine". Also Mutter und Vater haben keine Papiere (da schon älter)... und die Abkömmlinge?.. Möchte gern, daß alles geregelt zugeht.. Deshalb meine Frage: Kann ich sie einfach so anmelden und wie geht das dann vonstatten?
    Wie ist es eigentlich mit Tieren, die schon seit Jahrzehnten im Besitz von jemanden sind... Müssen die nachgemeldet werden?

  • #2
    Re: Problem - Papiere!!

    Helen schrieb:
    Wie ist es eigentlich mit Tieren, die schon seit Jahrzehnten im Besitz von jemanden sind... Müssen die nachgemeldet werden?
    Hallo Helen. Deine letzte Frage ist des Drudels Kern.... Diese Tiere hätten schon längst nachgemeldet werden müssen, nämlich bei Inkrafttreten der EU-Verordnung im März 1987. Hmmm... nun ist guter Rat teuer, denn die Eltern sind Illegale und die Jungen dann natürlich auch. Die Eier hätten gar nicht bebrütet werden dürfen, denn mit Illegalen darf man auch nicht züchten. Sowas dummes aber auch. Wie Eure Artenschutzbehörde bei der Anmeldung dann damit umgeht, unterliegt ihrem Ermessen. Sie kann die Tiere beschlagnahmen und einziehen, sie kann sie beschlagnahmen und beim bisherigen Besitzer unterstellen oder sie kann die Situation einfach dulden und gar nichts unternehmen.

    Ich würde mal mit der zuständigen Behörde tacheles reden, die Situation schildern, wie sie tatsächlich war, denn die gefundenen Tiere im Schuhkarton sind alter Schnee von gestern, das glaubt Dir sowieso keiner mehr. Deine Ex-Arbeitskollegin sollte das besser auch machen, dann seid ihr beide aus dem Schneider. Den Kopf wird man Euch nicht abreissen dafür, das ist mal sicher. Ihr könnt ja im Zweifelsfall bestimmt den Ursprung der Eier benennen, der Besitzer der Elterntiere kann sicher auch nachweisen (alte Fotos, Postboten, die die Tiere schon ewig kennen, etc.), daß er die Tiere schon so lange besitzt, wie meine Oma alt ist, oder?

    Noch ein kleiner Tipp dazu: alle drei Möglichkeiten der Verfahrensweise sind Kann-Bestimmungen, die Behörde muß also die Tiere nicht beschlagnahmen. Seid doch mal einfach recht nett und vor allem ehrlich mit dem Beamten/der Beamtin, das hilft in vielen Fällen schon mal ein gutes Stück weiter.

    Schöne Grüße

    Eva


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