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Meldepflicht

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  • Meldepflicht

    Hi!

    Habe hier gelesen, dass für Schildkröten eine Meldepflicht besteht. Gilt das nur ab der Einführung dieser Meldepflicht oder auch rückwirkend? Als unsere Schildkröte zu uns kam vor über 30 Jahren gab es soetwas definitiv nicht. Außerdem wollen wir sie weder verkaufen noch mit ihr züchten. Müssen wir sie trotzdem anmelden? Was kann schlimmstenfalls passieren, wenn sie unangemeldet bleibt?

    Gruß
    Susi40+

  • #2
    Re: Meldepflicht

    Hallo Susi,

    für alle Landschildkröten (und einige Wasserschildkröten) gibt es eine Meldepflicht, das ist richtig. Du solltest dich auf jeden Fall mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen. Wer für dich zuständig ist, hängt vom Bundesland ab. In manchen Bundesländern ist es die Untere Landschaftsbehörde (je Stadt oder Kreis), in anderen das Regierungspräsidium oder eine eigene Artenschutzbehörde fürs ganze Bundesland. Wenn du das Bundesland und deinen Wohnort nennst, können wir dir sagen, wer zuständig ist.

    Natürlich musst du damit rechnen, dass man dir Fragen stellt, warum du dich erst jetzt meldest. Außerdem wird man auch nach Belegen fragen, dass du die Schildkröte schon wirklich 30 Jahre hast. Vielleicht gibt es auch alte Fotos, wo sie drauf ist und deine Nachbarn haben sie ja sicher in all den Jahren auch gesehen.

    Es gibt zwar kein Anrecht darauf, dass du das Tier behalten darfst, das muss ja auch so sein, sonst könnte ja jeder eine Schildkröte aus dem Urlaub mitbringen und behaupten, er hätte sie schon immer.
    Aber in der Regel passiert nichts, wenn man gute Belege hat oder das Tier wird manchmal auch beschlagnahmt, geht also in das Eigentum der Behörde über, man darf es aber trotzdem behalten. Damit soll sichergestellt werden, dass man das Tier nicht verkaufen kann. Aber das hast du ja nicht vor, insofern macht das auch nichts.

    Viele Grüße
    Thomas & Sabine

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    • #3
      Re: Meldepflicht

      Hi vinke,

      danke für deine Antwort.
      Wenn ich das richtig verstanden habe, wird man von den Behörden dann erst einmal so behandelt, als hätte man sie unrechtmäßig erworben und muss seine Unschuld beweisen. Und man muss damit rechnen, dass sie beschlagnahmt wird.
      Seit wann gibt es denn diese Meldepflicht? Die Schildkröte wurde zwar damals in einer Tierhandlung gekauft, aber Belege gibt es dafür natürlich keine mehr (nach über 30 Jahren). Natürlich könnten alle Nachbarn bestätigen, dass wir sie schon Jahrzehnte haben, weil sie sie ja alle schon so lange kennen. Sie lebt in einem großen Garten, wo sie nach Herzeneslust weiden kann und hält 5 Monate Winterschlaf. Ich denke also an den Haltungsbedingungen können die Behörden keinen Anstoß nehmen.
      Aber wer weiß, was den Beamten so alles einfällt.
      Das muss ich mir noch einmal überlegen, ob ich wirklich die Mühlen der Verwaltung in Gang setzen möchte.

      Gruß
      Susi40+

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      • #4
        Re: Meldepflicht

        Hallo Susi,

        das Problem ist zum einen, dass es deine Pflicht ist, dich zu melden und zum anderen, dass es natürlich wesentlich weniger glaubwürdig ist, wenn durch einen dummen Zufall oder eine Anzeige die Behörde von deinem Tier erfährt und du es dann erst erklären musst.

        Dass in dem Fall du deine Unschuld beweisen musst, liegt daran, dass im Gesetz die Haltung der artgeschützten Tiere zunächst grundsätzlich verboten ist. Von diesem Verbot gibt es dann aber Ausnahmen und man muss deshalb beweisen, dass so eine Ausnahme auf einen zutrifft.

        Liebe Grüße
        Thomas & Sabine

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