Hallo Leute,
die Sachlage ist folgende: ich möchte in meinem Pantherschildkrötengehege ein Gewächhaus bauen. Die Maße ca. 4.5-5m x 2m. Jetzt hab ich aber ein Problem: auf unserem Grundstück verlauft eine sogenannte Baulinie, und das heisst bei uns im Ort, dass man, um dort ein Gewächshaus aufstellen zu dürfen, eine Befreiung vom Bauverbot braucht...Jetz hab ich doch glatt so einen Nachbarn, der was dagegen hat
. Seine Argumente: ich soll mein Gewächhaus woanders aufstellen, aber nicht vor seiner Nase - wir hätten ja genügend Platz. Stimmt wir haben Platz - aber leider ist es so, dass aufgrund der Sonneneinstrahlung nur dieser Bereich für meine Pantherschildkröten geeignet ist, und ich auch deshalb dort mein Gewächhaus haben will. Ich war schon mal auf dem Ordnungsamt und die haben auch gesagt, dass ich ein Gewächshaus mit 40m³ rauminhalt - ohne jemand fragen zu müssen -aufstellen kann, aber halt nicht dort. Jetzt wäre es schön, wenn ich Argumente (am besten von einer höheren Behörde oder anerkannten Institution) vorbringen könnte, um meine Aussage bei der Behörde zu unterstützen. Gibt es da was auf was ich mich berufen könnte??? Ich hab keine Lust jahrelang darum kämpfen zu müssen... der Nachbar ist bei allen anderen Nachbarn dafür bekannt, dass er gegen Baugenehmigungen grundsätzlich Einspruch eingelegt hat, und deshalb Bauvorhaben (die nicht mal an seiner Grenze lagen) um 1,5 Jahre verzögert hat...
Wäre super wenn mir jemand helfen könnte
Gruss
Sabine
die Sachlage ist folgende: ich möchte in meinem Pantherschildkrötengehege ein Gewächhaus bauen. Die Maße ca. 4.5-5m x 2m. Jetzt hab ich aber ein Problem: auf unserem Grundstück verlauft eine sogenannte Baulinie, und das heisst bei uns im Ort, dass man, um dort ein Gewächshaus aufstellen zu dürfen, eine Befreiung vom Bauverbot braucht...Jetz hab ich doch glatt so einen Nachbarn, der was dagegen hat
. Seine Argumente: ich soll mein Gewächhaus woanders aufstellen, aber nicht vor seiner Nase - wir hätten ja genügend Platz. Stimmt wir haben Platz - aber leider ist es so, dass aufgrund der Sonneneinstrahlung nur dieser Bereich für meine Pantherschildkröten geeignet ist, und ich auch deshalb dort mein Gewächhaus haben will. Ich war schon mal auf dem Ordnungsamt und die haben auch gesagt, dass ich ein Gewächshaus mit 40m³ rauminhalt - ohne jemand fragen zu müssen -aufstellen kann, aber halt nicht dort. Jetzt wäre es schön, wenn ich Argumente (am besten von einer höheren Behörde oder anerkannten Institution) vorbringen könnte, um meine Aussage bei der Behörde zu unterstützen. Gibt es da was auf was ich mich berufen könnte??? Ich hab keine Lust jahrelang darum kämpfen zu müssen... der Nachbar ist bei allen anderen Nachbarn dafür bekannt, dass er gegen Baugenehmigungen grundsätzlich Einspruch eingelegt hat, und deshalb Bauvorhaben (die nicht mal an seiner Grenze lagen) um 1,5 Jahre verzögert hat...Wäre super wenn mir jemand helfen könnte
Gruss
Sabine

Werde mich diese Woche noch schlau machen, welche Grösse da nicht genehmigungspflichtig ist. Also, wenn alle Stricke reissen und mein Gewächshaus nicht genehmigt wird, dann ist das wirklich das einzigste was mir übrig bleibt. Ist zwar für mich nicht so bequem zu pflegen, wie ein Gewächshaus, aber Hauptsache die Pantherschildkröten kriegen endlich "Ihr" Haus.
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