Ich bin neu in diesem Forum und möchte mich kurz vorstellen. Ich bin 48 Jahre und lebe in Niedersachsen, Nähe Bad Nenndorf. Seit meiner Kindheit habe ich Schildkröten. Seit vielen Jahren habe ich eine Gruppe mit 2 Männchen und 5 Weibchen der Unterart Thb. Vier mal hatten wir bisher Nachwuchs.
Seit einigen Tagen habe ich ein Problem:
Neulich stand ein Herr von der Naturschutzbehörde vor meiner Haustür und wollte eins meiner Weibchen beschlagnahmen, da es sich um ein Fundtier handele. Das stimmt, es wurde 1996 in der Nachbarschaft gefunden und bei mir abgegeben. Im Jahre 2000 habe ich sie, wie auch meine anderen Schildkröten, beim Landesamt für Ökologie gemeldet. Die Behörde weiß das also seit 5 Jahren!!!. Ich war natürlich entsetzt und argumentierte, dass die Tiere bei mir artgerecht gehalten werden und sich sogar vermehren. Das hätte ich besser nicht tun sollen, denn daraufhin wollte er auch die Nachkommen mitnehmen. Ich bin verzweifelt!
Ich habe ihm die Schildkröten nicht mitgegeben, weil ich mir sicher bin, dass dies nicht zum Wohle meiner Schildkröten geschieht, muss aber davon ausgehen, dass sie in 4 Wochen von der Polizei abgeholt werden.
Am nächsten Tag sah ich mir die Auffangstation an, wo die beschlagnahmten Schildkröten „zwischengelagert“ werden. Die Bedingungen sind nicht so, dass man seine Schildkröte guten Gewissens dort abgeben würde.
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich natürlich für Gesetze bin, durch die bedrohte Tierarten wie die griechische Landschildkröte geschützt werden. Aber in meinem Fall wird wohl eher das Gegenteil erreicht.
Meine Fragen: Gibt es ein Gesetz, nach dem eine Schildkröte beschlagnahmt werden muss, weil sie ein Fundtier ist? Auch wenn dadurch eine funktionierende Zuchtgruppe auseinandergerissen wird?
Gibt es eine Chance, dass meine Schildkröte in ihrer Umgebung bleiben kann?
Wo kann ich Gesetze zur Schildkrötenhaltung nachlesen, damit in Zukunft nicht noch mehr Überraschungen passieren?
Ich warte auf eure Antworten.
Viele Grüße, Gunda
Seit einigen Tagen habe ich ein Problem:
Neulich stand ein Herr von der Naturschutzbehörde vor meiner Haustür und wollte eins meiner Weibchen beschlagnahmen, da es sich um ein Fundtier handele. Das stimmt, es wurde 1996 in der Nachbarschaft gefunden und bei mir abgegeben. Im Jahre 2000 habe ich sie, wie auch meine anderen Schildkröten, beim Landesamt für Ökologie gemeldet. Die Behörde weiß das also seit 5 Jahren!!!. Ich war natürlich entsetzt und argumentierte, dass die Tiere bei mir artgerecht gehalten werden und sich sogar vermehren. Das hätte ich besser nicht tun sollen, denn daraufhin wollte er auch die Nachkommen mitnehmen. Ich bin verzweifelt!
Ich habe ihm die Schildkröten nicht mitgegeben, weil ich mir sicher bin, dass dies nicht zum Wohle meiner Schildkröten geschieht, muss aber davon ausgehen, dass sie in 4 Wochen von der Polizei abgeholt werden.
Am nächsten Tag sah ich mir die Auffangstation an, wo die beschlagnahmten Schildkröten „zwischengelagert“ werden. Die Bedingungen sind nicht so, dass man seine Schildkröte guten Gewissens dort abgeben würde.
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich natürlich für Gesetze bin, durch die bedrohte Tierarten wie die griechische Landschildkröte geschützt werden. Aber in meinem Fall wird wohl eher das Gegenteil erreicht.
Meine Fragen: Gibt es ein Gesetz, nach dem eine Schildkröte beschlagnahmt werden muss, weil sie ein Fundtier ist? Auch wenn dadurch eine funktionierende Zuchtgruppe auseinandergerissen wird?
Gibt es eine Chance, dass meine Schildkröte in ihrer Umgebung bleiben kann?
Wo kann ich Gesetze zur Schildkrötenhaltung nachlesen, damit in Zukunft nicht noch mehr Überraschungen passieren?
Ich warte auf eure Antworten.
Viele Grüße, Gunda


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