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Beschlagnahme?!?!?

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  • Beschlagnahme?!?!?

    Ich bin neu in diesem Forum und möchte mich kurz vorstellen. Ich bin 48 Jahre und lebe in Niedersachsen, Nähe Bad Nenndorf. Seit meiner Kindheit habe ich Schildkröten. Seit vielen Jahren habe ich eine Gruppe mit 2 Männchen und 5 Weibchen der Unterart Thb. Vier mal hatten wir bisher Nachwuchs.
    Seit einigen Tagen habe ich ein Problem:
    Neulich stand ein Herr von der Naturschutzbehörde vor meiner Haustür und wollte eins meiner Weibchen beschlagnahmen, da es sich um ein Fundtier handele. Das stimmt, es wurde 1996 in der Nachbarschaft gefunden und bei mir abgegeben. Im Jahre 2000 habe ich sie, wie auch meine anderen Schildkröten, beim Landesamt für Ökologie gemeldet. Die Behörde weiß das also seit 5 Jahren!!!. Ich war natürlich entsetzt und argumentierte, dass die Tiere bei mir artgerecht gehalten werden und sich sogar vermehren. Das hätte ich besser nicht tun sollen, denn daraufhin wollte er auch die Nachkommen mitnehmen. Ich bin verzweifelt!
    Ich habe ihm die Schildkröten nicht mitgegeben, weil ich mir sicher bin, dass dies nicht zum Wohle meiner Schildkröten geschieht, muss aber davon ausgehen, dass sie in 4 Wochen von der Polizei abgeholt werden.
    Am nächsten Tag sah ich mir die Auffangstation an, wo die beschlagnahmten Schildkröten „zwischengelagert“ werden. Die Bedingungen sind nicht so, dass man seine Schildkröte guten Gewissens dort abgeben würde.
    Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich natürlich für Gesetze bin, durch die bedrohte Tierarten wie die griechische Landschildkröte geschützt werden. Aber in meinem Fall wird wohl eher das Gegenteil erreicht.
    Meine Fragen: Gibt es ein Gesetz, nach dem eine Schildkröte beschlagnahmt werden muss, weil sie ein Fundtier ist? Auch wenn dadurch eine funktionierende Zuchtgruppe auseinandergerissen wird?
    Gibt es eine Chance, dass meine Schildkröte in ihrer Umgebung bleiben kann?
    Wo kann ich Gesetze zur Schildkrötenhaltung nachlesen, damit in Zukunft nicht noch mehr Überraschungen passieren?

    Ich warte auf eure Antworten.
    Viele Grüße, Gunda

  • #2
    Re: Beschlagnahme?!?!?

    Hallo Gunda

    Das alles ist natürlich eine sehr verzwickte Angelegenheit.
    Deine Anmeldung aller Schildkröten bei der Artenschutzbehörde hätte eigentlich schon im März 1987 erfolgen müssen, also zu dem Zeitpunkt, wo die Meldepflicht für artengeschützte Tiere des WA Anhang I und II in Kraft trat. Es war also Kulanz der Behörde, daß sie dies im Jahr 2000 problemlos akzeptiert hat. Da Du das Fundtier erst 1996 erhieltst und auch angemeldet hast, ist allerdings wirklich sehr unverständlich, warum die Behörde jetzt erst reagiert. Wurde die Stelle vielleicht kürzlich mit einem neuen Sachbearbeiter besetzt?

    Grundsätzlich ist es bei einem Fundtier so:
    - Es kann von der Behörde beschlagnahmt und eingezogen, sprich in einer Auffangstation untergebracht werden
    - es kann von der Behörde beschlagnahmt und nur auf dem Papier eingezogen, aber dann statt in einer Auffangstation auch bei Dir untergestellt werden
    - es kann der Zustand des momantanen Aufenthalt des Tieres (bei Dir) von der Behörde geduldet werden und sie unternimmt nichts weiter, außer daß sie Deine Anmeldung akzeptiert.

    Welche der 3 Möglichkeiten in Frage kommt, liegt im Ermessen des Sachbearbeiters und sollte in jedem Fall immer gleich bei der Anmeldung eines solchen Tieres geklärt werden. Ein freundliches Gespräch führt hier sehr häufig zu einer "gütlichen Einigung" zu Gunsten des Tieres und des momentanen Besitzers. Eigentümer bleibt in jedem Fall die Behörde/Gemeinde und die übt auch im Fall des Falles das Recht zur Bestimmung des Aufenthaltsortes des Tieres aus! Das ist leider so im Gesetzestext verankert.
    Nachzuchten dieses einen Weibchens kann die Behörde untersagen (Eier vernichten, bzw. Jungtiere einziehen) oder aber die Tiere gehören meinen Informationen nach eher Dir. Damit bin ich aber nicht sicher. Es ist durchaus auch möglich, daß sie mit beschlagnahmt werden dürfen. Aber Deine Nachzuchten stammen doch sicher von verschiedenen Weibchen und Du weißt doch jetzt bestimmt nicht mehr, welches Jungtier aus welchem Ei geschlüpft ist, oder?

    Für alle Fälle solltest Du Dich sehr schnell mit einem auf Tier- und Artenschutzrecht spezialisierten Anwalt in Verbindung setzen, denn jede Behörde und auch jedes Bundesland legt die Artenschutzverordnung etwas anders aus. Sicher kann Dir der Anwalt bei den Verhandlungen behilflich sein.
    Ich habe allerbeste Erfahrungen mit Herrn Dr. Rössel in Frankfurt gemacht:

    Dr. Dietrich Rössel
    Töngesgasse 23 - 25
    60311 Frankfurt a.M.
    Telefon: 069 - 29 40 36
    Telefax: 069 - 29 36 1

    Schöne Grüße und viel Erfolg

    Eva

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    • #3
      Re: Beschlagnahme?!?!?

      Hallo Gunda,
      du lebst, genau wie ich, einfach im falschen Bundesland. In Niedersachsen sieht man die Sache glasklar und zieht das, meines Wissens nach, auch knallhart durch. Fundtiere dürfen in Niedersachsen grundsätzlich nicht bei privaten Haltern untergebracht werden (diese Auskunft erhielt ich vor einem Jahr).
      Schlimm finde ich das man zwar ein Tier meldet, darüber aber keine Bestätigung erhält. Es können doch auch mal Meldebögen abhanden kommen?!
      Ich sehe wenig Chancen für das Tier bei dir bleiben zu dürfen. Drücke dir natürlich die Daumen das sie eine Ausnahme machen. Ich würde es dir und dem Tier wünschen.

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      • #4
        Re: Beschlagnahme?!?!?

        Hallo Birgit,

        man kriegt auch in BW grundsätzlich keine Bestätigung, wenn man Tiere an oder abmeldet. Seit ich das weiß, fordere ich immer eine schriftliche Bestätigung meiner Meldung...die gibts dann auch

        Gruß
        Sabine

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        • #5
          Re: Beschlagnahme?!?!?

          Vielen Dank für eure schnellen Antworten. Ich werde mich wohl an den von Eva empfohlenen Anwalt wenden. Trotzdem wüsste ich gern, wo man die entsprechenden Gesetze nachlesen kann. Kann mir da jemand weiterhelfen? Außerdem soll es vom DGHT eine Broschüre zur Dokumentation von Schildkröten geben. Kann mir jemand sagen, wo man sie bekommt? Nach diesem Vorfall möchte ich einfach auf Nummer Sicher gehen.
          Gruß, Gunda

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          • #6
            Re: Re: Beschlagnahme?!?!?

            gunda schrieb:
            Trotzdem wüsste ich gern, wo man die entsprechenden Gesetze nachlesen kann.

            Außerdem soll es vom DGHT eine Broschüre zur Dokumentation von Schildkröten geben. Kann mir jemand sagen, wo man sie bekommt?
            Hallo Gunda

            Schau mal hier:
            http://www.dght.de/artenschutz/artenschutz.htm
            und zur Fotodokumentation:
            http://www.dghtserver.de/shop/start.htm
            bzw.
            http://www.t-hermanni.de/htms/foto.html

            Schöne Grüße

            Eva





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            • #7
              Re: Re: Beschlagnahme?!?!?

              Hallo Gunda,

              > Ich werde mich wohl an den von Eva empfohlenen Anwalt wenden.

              Hoffentlich ist er schon wieder gesund! Wenn nicht, lass Dir von den Reptilienspezialisten in München weiter helfen. Die Kontaktinfos findest Du hier: http://dght.de/amphrep/tiergesundheit/tieraerzte.htm - direkt unter PLZ-Bereich 8.

              > Trotzdem wüsste ich gern, wo man die entsprechenden Gesetze nachlesen kann.

              Zum Beispiel hier: http://www.herp-science.de/dghtserver/Artenschutz/artenanzeige.php3?nr=311&Suchfeld=Wissenschaft&Suchwort=Test udo . Erreichbar ist diese Artenschutzdatenbank über die DGHT-Hauptseite, www.dght.de.

              > Außerdem soll es vom DGHT eine Broschüre zur Dokumentation von Schildkröten geben. Kann mir jemand sagen, wo man sie bekommt?

              Die Kontaktinfos findest Du hier: http://www.dght.de/ag/schildkroeten/akfotodocu.htm

              Viele Grüße und viel Erfolg
              Beate
              Früher unter "Beate" hier in den Foren aktiv. Halte und züchte verschiedene Schildkröten und bin seit Gründung Mitglied der AG Schildkröten. Lieblings- Spitzname "Bücherwurm".

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              • #8
                Re: Re: Re: Beschlagnahme?!?!?

                Beate Pfau schrieb:
                Hoffentlich ist er schon wieder gesund!
                Hallo

                Ich fürchte, daß er selbst noch nicht wieder in seiner Kanzlei anzutreffen ist, aber eine sehr freundliche Kollegin, Frau Kaul-Apfel, hat seinen Aufgabenbereich absolut kompetent übernommen.

                Schöne Grüße

                Eva


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                • #9
                  Re: Beschlagnahme?!?!?

                  ... wie funktioniert das überhaupt bei einem Züchter. Wartet er erstmal die Schlüpflinge eines Geleges ab und dann wird für alle quasi "in einem Schwung" das jeweilige Cites bei der Behörde ausgestellt oder muss für jedes Tier gleich ein solches Zertifikat ausgestellt werden?

                  Wie ist das eigentlich, wenn die Schildkröte stirbt; muss das der Halter dann auch der Behörde melden?

                  Liebe Grüße

                  Eure wissenshungrige Gabi

                  PS: Züchte zwar nicht, aber es interessiert mich trotzdem!!

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                  • #10
                    Re: Beschlagnahme?!?!?

                    ... noch ne Frage ....

                    Können die Leute von der Behörde eigentlich einfach so vorbeikommen und die Nachweise verlangen und sich die Haltungsbedingungen ansehen?

                    Grüße

                    GABI

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                    • #11
                      Re: Beschlagnahme?!?!?


                      'Cites' sind nur für die Weitergabe der Tiere (EU Anhang A) erforderlich bleiben die Tiere beim Züchter sind auch keine 'Cites' erforderlich, alle Zu- und Abgänge müssen gemeldet werden - also natürlich auch Todesfälle.
                      Das genaue Procedere ist in jedem EU-Staat anders und selbst da noch je nach Bundesland/Behörde verschieden.
                      MfG
                      Robert

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                      • #12
                        Re: Beschlagnahme?!?!?


                        Hallo Robert,

                        das würde ja dann bedeuten, dass ein Züchter seine eigenen Nachzuchten nicht melden muss, richtig? Zumindest die, die er behalten möchte.
                        Wie sieht es denn dann mit der Registrierung aus?
                        Dann könnte ja jeder Züchter, dem eine Schildkröte (z.B.Fundtier) gebracht wird sagen er hätte sie bei sich nachgezogen.
                        Hier auf unserer Behörde wurde mir gesagt jedes Nachzuchttier muss eigentlich sofort angemeldet werden. Die Sachbearbeiterin läßt es aber kulanter Weise zu, dass die Züchter die Tiere erst nach der ersten Winterruhe melden. Schließlich würden ja viele Nachzuchten in der ersten Winterruhe versterben, so der O-Ton der Sachbearbeiterin.
                        Ich denke auch, dass jedes Tier gemeldet werden muss, denn sonst wäre ja überhaupt kein Überblick da.
                        Vielleicht haben wir hier in Rheinland Pfalz einfach nur Glück und eine sehr nette Bearbeiterin.

                        liebe Grüße

                        Steffi E.

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                        • #13
                          Re: Beschlagnahme?!?!?

                          Die Verfahrensweisen sind nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sondern von Regierungspräsidium zu Regierungspräsidium.

                          Es gibt Beamte, die gehen grundsätzlich von Fundtieren aus, wenn man keinen Besitznachweis hat sondern ein Tier als "Altbestand" nachgemeldet wurde.

                          Eine Bestätigung des Erhalts einer An- oder Abmeldung ist auch nicht möglich. Trotz Rückumschlag und das, obwohl der Halter Beweispflichtig ist.

                          Schaut mal ins Anzeigenjournal, da wird von Beschlagnahmen gesprochen, bei denen der zuständige Sachbearbeiter ein guter "Bekannter" des Pflegeplatzes ist. Kann natürlich auch nur eine Behauptung sein.

                          Gruß
                          Martin

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                          • #14
                            Re: Re: Beschlagnahme?!?!?

                            Steffi E. schrieb:
                            das würde ja dann bedeuten, dass ein Züchter seine eigenen Nachzuchten nicht melden muss, richtig? Zumindest die, die er behalten möchte.
                            Hallo Steffi

                            Anmelden muß ein Züchter seine Jungtiere schon, sonst wäre es ja wirklich zu leicht, fremde Tiere als eigene NAchzuchten auszugeben. Eine EU-Bescheinigung muß er allerdings erst dann ausstellen lassen, wenn er eine Nachzucht verkauft. Dazu müssen natürlich auch seine Elterntiere alle ordnungsgemäß gemeldet sein. Manche Beamte (z. B. hier in Bayern schon so erlebt) kommen sogar ins Haus, um schon die Eier nachzuzählen und später diese Zahl mit den beantragten Bescheinigungen zu vergleichen.
                            Solange der Züchter aber die Nachzuchten seiner angemeldeten Elterntiere behält oder sie verschenkt (nicht tauscht!), braucht er dazu keine EU-Bescheinigungen.

                            Schöne Grüße

                            Eva


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                            • #15
                              Re: Re: Re: Beschlagnahme?!?!?



                              Solange der Züchter aber die Nachzuchten seiner angemeldeten Elterntiere behält oder sie verschenkt (nicht tauscht!), braucht er dazu keine EU-Bescheinigungen.

                              Hallo Eva
                              Du hast recht damit daß man keine EU-Bescheinigung für seine Nachzuchten braucht, wenn die Elterntiere ordnungsgemäß gemeldet sind mudn man die Kleinen selbst behalten will. Man muß nur die Anzahl der Schlüpflinge angegeben. Aber man darf seine Nachzuchten nicht verschenken ohne diese EU-Bescheinigung. Jedenfalls ist das bei uns in Niedersachsen so.
                              Die Behörde hier ist sehr genau und streng. Man braucht ja sogar für jede Anmeldung eine Zeugenerklärung, daß es wirklich die eigenen Tiere sind.
                              Viele Grüße
                              Sabine


                              http://www.schilditreff.de
                              http://www.pflanzenbestimmung.de

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