Hallo,
ich würde gerne wissen, ob es zur Bundesartenschutzverordnung eine VwV gibt, in der verbindlich geregelt wird, wie die Meldepflicht usw. in Deutschland umgesetzt werden soll, oder gibt es eine solche Vorschrift zumindest auf Landesebene, so daß alle Regierungspräsidien in Baden-Württemberg die selbe Vorgehensweise praktizieren.
Es kann doch nicht sein, daß es der Fantasie eines jeden einzelnen Sachbearbeiters überlassen bleibt, wie er eine Verordnung umsetzt.In vielen Diskussionen und Forenbeiträgen bekommt man jedoch diesen Eindruck.
Es muß doch einen einheitlichen Verfahrensablauf geben. Und diese Verfahrensweise müßte theoretisch bundeseinheitlich ja sogar europaweit einheitlich sein.
Mich würde im einzelnen interessieren, wie genau bei den einzelnen Behörden Nachzuchten anzumelden sind und wie mit sog. "Altbestand" verfahren wird.
Viele Grüße
Martin
ich würde gerne wissen, ob es zur Bundesartenschutzverordnung eine VwV gibt, in der verbindlich geregelt wird, wie die Meldepflicht usw. in Deutschland umgesetzt werden soll, oder gibt es eine solche Vorschrift zumindest auf Landesebene, so daß alle Regierungspräsidien in Baden-Württemberg die selbe Vorgehensweise praktizieren.
Es kann doch nicht sein, daß es der Fantasie eines jeden einzelnen Sachbearbeiters überlassen bleibt, wie er eine Verordnung umsetzt.In vielen Diskussionen und Forenbeiträgen bekommt man jedoch diesen Eindruck.
Es muß doch einen einheitlichen Verfahrensablauf geben. Und diese Verfahrensweise müßte theoretisch bundeseinheitlich ja sogar europaweit einheitlich sein.
Mich würde im einzelnen interessieren, wie genau bei den einzelnen Behörden Nachzuchten anzumelden sind und wie mit sog. "Altbestand" verfahren wird.
Viele Grüße
Martin
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