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Wann beim Kauf Papiere?

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  • #16
    Hallo,

    es ist wohl Ländersache wie verfahren wird, wobei es bei Anhang A- wie auch bei Anhang B-Tieren passieren kann, dass sie eingezogen werden.

    Diskutieren und guter Wille bringt nicht besonders viel.

    @Terror: Und ob sie einem weggenommen werden!

    Mit desillusionierten Grüssen,

    Annette

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    • #17
      Hallo Annalena
      ich hatte bis vor kurzem auch Köhlerschildkröten und das Problem mit dem Herkunftsnachweis

      Als Herkunftsnachweis wurde letztendlich von meiner unteren Naturschutzbehörde eine Quittung des Zoofachmarktes akzeptiert.

      Ehrlich währt am längsten! Ich würde mit meinem zuständigen Sachbearbeiter bei der unteren Naturschutzbehörde darüber sprechen und mich dann um den Nachweis kümmern. Wie Annette schon geschrieben hat, ist die Vorgehensweise in den Bundesländern leider unterschiedlich.

      Schöne Grüße Petra

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      • #18
        @Petra: Ich werde es auch erstmal so machen wie Du. Sie nur mit der Quittung anmelden. Ausserdem werde ich genauer nach den gesetzlichen Bestimmungen fragen wegen Zucht usw.

        Trennen werde ich mich trotzdem nicht von ihr trennen, falls der Zooladen mir keine Papiere verschaffen kann. Jetzt wo sie langsam mobiler wird und auch regelmäßig frisst. Tiere sind eh vom Umtausch ausgeschlossen. Ich hätte mich halt vorher genauer informieren müssen.

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        • #19
          Zitat von Terrorx666 Beitrag anzeigen
          Hallo
          Also die Schildkröte wird dir nicht weggenommen , (so ein quatsch)
          du darfst mit ihr allerdings nicht züchten, das heißt wenn du es doch tust machst du dich straffbar
          Geh zur unteren Landesbehörde , melde sie an und erkläre ihnen die Situation
          MFG Terror
          Wenn hier etwas Quatsch ist, dann diese Aussage...... Solche dummen Tipps gehören wirklich verboten!
          Erstens ist das keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit und 2. hat das so gar Nichts mit Züchten oder nicht züchten zu tun. Alleine die Vermarktung ist schon nicht OK- und zur ermarktung gehörenVerkauf und Kauf!

          Der Link nach dem Susanne suchte, war evtl. dieser hier:
          http://www.verwaltungsgericht-goetti..._I3748128.html

          Viele Grüsse- Jutta

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          • #20
            Zitat von jutta Beitrag anzeigen
            Wenn hier etwas Quatsch ist, dann diese Aussage...... Solche dummen Tipps gehören wirklich verboten!
            Erstens ist das keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit und 2. hat das so gar Nichts mit Züchten oder nicht züchten zu tun. Alleine die Vermarktung ist schon nicht OK- und zur ermarktung gehörenVerkauf und Kauf!

            Der Link nach dem Susanne suchte, war evtl. dieser hier:
            http://www.verwaltungsgericht-goetti..._I3748128.html

            Viele Grüsse- Jutta
            Hallo
            Buah heul macht euch mal nicht ein..... mir hat der Zuständige Beamte in Duisburg (ja wo sehr viele Exotische Tiere gehalten werden) gesagt , das wenn ich ein Tier ohne Nr. und oder Papieren melde nicht beschlagnahmt wird sondern , das man mit ihnen nicht züchten darf und diese nicht Veräußern kann
            und das ist so
            Mit trotzdem Freundlichen Grüßen Terror
            Achso ich habe mir nochmal den Link angeschaut und du misst mit ganz Falschen Maß ín dem Fall hätte ich die Tiere auch Beschlagnahmt
            Zuletzt geändert von Terrorx666; 19.02.2008, 15:19.

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            • #21
              Ja nee, is klar....
              ULB Duisburg, das wüsste ich, wenn die Gesetze dort so gehandhabt würden :ggg:
              Vieleicht solltest Du den dort zuständigen Herrn doch noch mal um genaue Erklärung bitten:
              http://www.duisburg.de/vv/31/102010100000092129.php
              Jutta
              Zuletzt geändert von jutta; 19.02.2008, 15:34.

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              • #22
                Zitat von Terrorx666 Beitrag anzeigen
                Hallo
                Buah heul macht euch mal nicht ein..... mir hat der Zuständige Beamte in Duisburg (ja wo sehr viele Exotische Tiere gehalten werden) gesagt , das wenn ich ein Tier ohne Nr. und oder Papieren melde nicht beschlagnahmt wird sondern , das man mit ihnen nicht züchten darf und diese nicht Veräußern kann
                und das ist so
                Buah Terror, und wenn die Tiere ohne gültige Papiere aus Duisburg dann in unseren Kreis kommen, werden sie beschlagnahmt. Sei sicher, den Fall hatten wir bereits.

                Gruß, Susanne

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                • #23
                  Hallo Annalena,

                  Zitat von annalena Beitrag anzeigen
                  Sie meinten so streng wie bei den geschützten Anhang-A Tieren wäre es bei der Köhlerschildkröte nicht und es wäre von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ich komme aus Thüringen.
                  das Gesetz ist für alle Bundesländer gleich.

                  Zitat von annalena Beitrag anzeigen
                  Ausserdem war das Veterinäramt vor unserem Kauf erst im Zooladen. Wenn sie dort regelmäßig kontrollieren überprüfen die auch die Papiere. Dann hätten sie ja die Köhlerschildkröte dort schon in Beschlag nehmen müssen.
                  Nein, hätten sie nicht. Artenschutzrecht ist i.d.R. nicht Sache des Veterinäramtes. Leider Gottes sind selbst sehr viele Mitarbeiter auf den Ämter sowas von schlecht informiert, dass sie nicht wissen, was zu tun ist.

                  Zitat von annalena Beitrag anzeigen
                  Ich denke, wenn solche Fälle auftreten wo Tiere in Beschlag genommen werden liegt es unter anderem an der nicht artgerechten Haltung.
                  Das Veterinäramt könnte Tiere wegen schlechter Haltung beschlagnahmen. Die "Artenschutz"behörde beschlagnahmt, wenn gegen das Artenschutzrecht verstoßen wird.

                  Du sollst Deine Schildkröte nicht umtauschen, wenn Dir das Zoogeschäft die notwendigen Papiere nicht aushändigen kann. Du solltest das Geschäft dann anzeigen, weil sie Dir wissentlich ein artengeschütztes Tier ohne die erforderlichen Papiere verkauft haben. Wenn die für Dich zuständige Behörde streng nach dem Gesetz handelt, wird Deine Schildkröte ohne Papiere beschlagnahmt und Dir weggenommen. Du bekommst dann keinen Cent dafür, sondern hast allerhöchstens weitere Kosten und jede Menge Ärger.

                  Gruß, Susanne

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                  • #24
                    Hallo Namenloser (Terror),

                    die gesetzlichen Grundlagen sind in allen Bundesländern gleich. Es steht jedoch im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters, welche Unterlagen er als Herkunftsnachweis akzeptiert. Wenn ernstliche Zweifel am legalen Erwerb bestehen, wird er es beschlagnahmen müssen. Dann steht es aber auch in seinem Ermessen, ob man das Tier beim Halter belässt oder es einzieht.
                    Falls das Tier beim Halter belassen wird, darf er dieses eben nicht weiterverkaufen, weil es ihm nicht gehört.

                    Mit "züchten" hat das aber alles rein garnichts zutun ! In der Regel bekommt man im Fall einer "Überlassung" einen Pflegevertrag, nachdem evtl. Jungtiere dem Halter gehören.

                    Gruß
                    Michael

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                    • #25
                      @alle

                      Ich hätte gar nicht gedacht dass dieses Thema so heikel ist und für soviel Unruhe sorgen kann.

                      Also werde am Freitag nach Landau zu dieser Züchterin fahren um mir eine Zweite zu holen.

                      Als nächstes werde ich beide Köhlerschildkröten zusammen nächste Woche anmelden. Dann kann ich Euch sagen was dabei raus gekommen ist.

                      Da bin ich nun mal gespannt, nach so vielen Aussagen hier.

                      Das mit dem Pflegevertrag klingt gut. Falls es sowas hier bei uns gibt in Fällen wie bei mir, braucht man sich ja dann auch keine Gedanken mehr zu machen.

                      Viele freundliche Grüße

                      Alexandra

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                      • #26
                        Hallo Annalena,

                        ich habe mal etwas nach Artenschutz und Thüringen gegoogelt. Lies' mal hier nach:

                        http://www.thueringen.de/imperia/md/...rtenschutz.pdf

                        Gruß, Susanne

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                        • #27
                          Hallo,

                          mir war es noch nicht mal moeglich ein Tier weiter zu halten, das ich aus offensichtlich schlimmer Haltung zu mir genommen hatte. Die ganze Geschichte hatte ich bei der zustaendigen Behoerde dem Beamten geschildert und dann noch schriftlich eingereicht.

                          1 Jahr spaeter dann Beschlagnahmung und angekuendigte Einziehung (anderer Beamter). Ich habe mich dann selber um einen vernuenftigen Platz gekuemmert, den sie hoffentlich bald beziehen darf.

                          So schnell werde ich das nicht mehr machen, also ein Tier aufnehmen, ich finde es ... "nicht so gut" wie es hier in diesem Bundesland gehandhabt wird.

                          Viele Gruesse,

                          Annette

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                          • #28
                            Hallo Alexandra,

                            hoffentlich vergisst du nicht eine angemessene Quarantäne (mind. 6 Monate) einzuhalten !

                            Gruß
                            Michael

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                            • #29
                              @Michael

                              Hallo!

                              Das mit der Quarantäne weiß ich. Manche machen sogar 1 Jahr. Ich habe noch ein beheiztes Gewächshaus im Garten was ich erst mal für die Zweite als Qarantäne-Quartier nehmen werde. Dann später wenn das Wetter schöner ist kommen sie beide getrennt in den Garten.

                              Gruß Alexandra

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