hallo,bin das erste mal hier!habe 2001 eine steppenschildkröte von privat erworben.auf dem herkunftsnachweis wurde vom vorbesitzer eine E-nummer vermerkt.jetzt nach 2 jahren meldet sich die naturschutzbehörde-die nummer kann dem tier nicht zugeordnet werden,das tier dürfte garkeine E-nummer haben und ich soll jetzt die legalität des tieres nachweisen.vorbesitzer ist mir unbekannt verzogen.was kann ich tun,bzw. habe ich irgendwelche rechte?
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Rechtsfrage-Herkunftsnachweis
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Re: Rechtsfrage-Herkunftsnachweis
Hallo!
Leider hast du in der Angelegenheit faktisch keine Rechte! Da im Bundesnaturschutzgesetz zunächst einmal jegliche Haltung von geschützten Tieren verboten ist, dann aber im Anschluss die Ausnahmen definiert sind, liegt es alleine an dir, zu beweisen, dass du berechtigt bist (Beweislastumkehr).
Seit 1997 wurde aber für die meisten geschützen Tiere (Anhang B) wie auch für deine Vierzehen das offizielle Dokument, die CITES, abgeschafft. Und so sind wir seitdem in der Pflicht, lückenlos die Legalität zu beweisen, ohne dass wir irgendeine behördliche Bestätigung erhalten - also immer auf Treu und Glauben dem Verkäufer ausgeliefert. Was nicht heißen muss, dass der Vorbesitzer deiner Tiere gelogen hat. Oft ist es auch Schlampigkeit der Behörden, die das nicht mehr richtig nachvollziehen und zuordnen können.
Vor der jüngsten Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes haben wir den Rechtanwalt Dr. Glatzel unterstützt, der an dieser Stelle eine eigene Formulierung eingebracht hat, die den "Nachweis" durch "Glaubhaftmachung" ersetzte, was zur Folge gehabt hätte, dass zwar die Beweislastumkehr geblieben wäre, allerdings deutlich entschärft, indem durch diese Formulierung zumindest ein "begründeter" Anfangsverdacht vorliegen müsste.
Nicht zuletzt scheiterte der Vorschlag von Dr. Glatzel auch daran, dass die DGHT an diesem Vorgang keinerlei Interesse zeigte und wir so auf verlorenem Posten gekämpft hatten.
Versuche also lieber dich friedlich mit deiner Behörde zu einigen, da sie da am längeren Hebel sitzt. Schlage Ihnen vor das Tier zu beschlagnahmen und es bei dir wieder einzustellen. In dem Fall darfst du es nicht verkaufen oder überhaupt weitergeben, aber alle Nachzuchten gehören dir und wenn du es sowieso behalten willst, macht das fast keinen Unterschied.
Ansonsten, wenn du nicht klar kommst, solltest du unbedingt einen Anwalt nehmen, es sollte unbedingt ein Spezialist für Artenschutzrecht sein.
Wer's noch mal genauer nachlesen will:
Vinke, T. & S. (2001): Chaos nach dem Wegfall der CITES-Pflicht? - Elaphe, Rheinbach, 9(3): 67-69.
Beste Grüße
Thomas & Sabine
[Edited by Vinke on 13-07-2003 at 10:01 GMT]
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Re: Rechtsfrage-Herkunftsnachweis
Halo Henninghenning6968 wrote:
hallo,bin das erste mal hier!habe 2001 eine steppenschildkröte von privat erworben.auf dem herkunftsnachweis wurde vom vorbesitzer eine E-nummer vermerkt.jetzt nach 2 jahren meldet sich die naturschutzbehörde-die nummer kann dem tier nicht zugeordnet werden,das tier dürfte garkeine E-nummer haben und ich soll jetzt die legalität des tieres nachweisen.
Ich habe ebenfalls eine horsfieldii mit einer sogenannten E-Nummer, weil es nachweislich ein Importtier ist. Ich erhielt jedoch vom Vorbesitzer zusätzlich die Kopie des Importpapieres, aus dem hervorgeht, dass das Tier über Frankreich in die EU kam und dann erst nach Deutschland. Also alles völlig legal. Die Importgenehmigungen werden erteilt vom BfN (www.bfn.de), dort könntest Du nachfragen, wer diese E-nummer erhalten hat, bzw. welcher Grosshändler das war. So kannst Du evtl. herausbekommen, ob die Nummer vielleicht verwechselt wurde. Wenn Du möchtest, dann mail mich mal privat an:
evastierparadies@gmx.de
Schöne Grüsse
Eva
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