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Leopardgeckos

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  • Leopardgeckos

    http://www.mietermobbing.de -> http://www.leopardgeckos.net

    http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=3067

    http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=3069

    [[ggg]Editiert von Mietermobbing am 05-03-2005 um 21:23 GMT[/ggg]]

  • #2
    Re: Leopardgeckos

    Hallihallo,
    welches Veterinäramt kommt denn auf solch putzige Ideen ???
    Vielleicht sollen sich die Geckos genehmigen lassen, wenn sie Eier zu legen beabsichtigen, oder so ??? ???
    inhöchtemmassverwunderte Grüße,
    Peter

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    • #3
      Re: Leopardgeckos

      Meine Meinung : Amtsanmaßung, welche absolut keine Rechtliche Grundlage hat ...
      Kleintiere wie Leopardgeckos sind seitens des Vermieters nicht verbietbar , solange keine Belästigung dritter entsteht (sei es durch Futtertiere , Lärm etc. pp.).Das schließt auch ein das die Tiere dann auch soviele Eier legen können wie sie wollen

      gruß
      Timo

      Edit: Mein Deutsch war mal besser

      [[ggg]Editiert von Timo Plochowietz am 03-03-2005 um 22:44 GMT[/ggg]]
      Polychrotidae,Gekkonidae und diverse Evertebraten

      DGHT-AG Einsteiger- und Jugendarbeit
      http://www.teratolepis.de
      http://www.saumfinger.de

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      • #4
        Re: Leopardgeckos

        Es würde mich mal interessieren, wie hier die rechtliche Lage aussieht:
        Im Mietvertrag meiner Wohnung im Studentenwohnheim steht, dass Tierhaltung verboten ist. Es ist nicht weiter spezifiziert, ob es sich um Haustiere (wie z.B. Hund, Katze) oder Kleintiere, wie in meinem Fall Leopardgeckos, handelt. Schließt dieser generelle Bezug auf Tiere Reptilien aus oder verstoße ich gegen den Mietvertrag?
        Bisher wissen jedenfalls weder der Hausmeister noch das Studentenwerk von meinen Mitbewohnern . Auch wenn es verboten sein sollte, ist mir das relativ egal, es interessiert mich nur, ob ich eher Stillschweigen über die Haltung bewahren soll...
        gruß,
        Sebastian

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        • #5
          Re: Leopardgeckos -Beitrag 1-

          Hi, danke für die schnelle Antwort .
          Gruß,
          Sebastian

          Kommentar


          • #6
            Re: Leopardgeckos -Beitrag 1-

            Mich würde mal Interessieren , ob der Amtsveterinär über das Recht dazu hatte, eine besichtigung deiner "Anlage" vorzunehmen.Sowas ist meines Wissens nach nur bei begründetem Verdacht einer Tierschutzverletzung , bei Haltung von Potenziell gefährlichen Tieren (Riesenschlangen , Giftschlangen , Große Warane , Panzerechsen) , und bei besonders Geschützen Arten sein Recht.
            Kann mich da aber auch ein bisschen Irren , und würde mich über eine Aufklärung freuen.

            gruß
            Timo (der Leopardgeckos tendenziell für Ungefährlich hält )
            Polychrotidae,Gekkonidae und diverse Evertebraten

            DGHT-AG Einsteiger- und Jugendarbeit
            http://www.teratolepis.de
            http://www.saumfinger.de

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            • #7
              Re: Leopardgeckos -Beitrag 1-

              ich wäre mir nicht so sicher, dass die tiere unter den kleintierparagraphen fallen. es sind sicherlich kleine tiere, aber beim tierarzt werden sie als wild- und nicht als kleintiere behandelt und abgerechnet. aus diesem grund denke ich, dass sie als wildtiere genehmigungspflichtig sind.

              davon mal ganz abgesehen, musst du beachten, dass es nicht bindent ist, wenn ein amtsrichter z.b. in münchen entscheidet, dass diese tiere doch kleintiere und somit nicht genehmigungspflichtig sind. das kann in berlin oder wo auch immer schon ganz anders aussehen. ein amtsrichter ist immer nur seinem eigenen gewissen gegenüber verpflichtet und kann sicher andere entscheidung heranziehen, muss dies aber nicht.

              warum hat dir dein vermieter denn überhaupt den amtsveterinär geschickt???
              Bin seit 1998 Terrarianer und halte zur Zeit:
              7.27 Eublepharis macularius
              1.2 Lygodactylus capensis

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              • #8
                Re: Leopardgeckos -Beitrag 1-

                Welcher Landkreis, welches Bundesland? Diese Frage ist bis jetzt untergegangen. Wenn man wüsste wo Du her kommst, könnte man bestimmt genaueres sagen wie es mit den Bestimmungen aussieht.

                Ich persönlich habe noch nichts über Genehmigungen zur Eublephariszuch gehört. Bei Artgeschützten Tieren ist das sicherlich etwas anderes.

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                • #9
                  Re: Leopardgeckos

                  Ich möchte nur kurz klarstellen, dass ich mit dem User Mietermobbing nichts zu tun habe, auch wenn dieser meine Internetseite in seinem Profil als seine ausgibt. Ich verstehe zwar nicht so ganz warum, aber ich distanziere mich ausdrücklich davon.
                  Bin seit 1998 Terrarianer und halte zur Zeit:
                  7.27 Eublepharis macularius
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