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  • #16
    Zitat von Smaragd Beitrag anzeigen
    haste 60,-€ ausgegeben

    autsch bist ja noch irrer als ich :wub:
    Gaaar nich! Ich war schon Mitglied... allerdings fällt mir in anderen Foren die Profilbearbeitung leichter. Hätte ich irgendwo anklicken können, dass ich Mitglied bin, oder merken die Admins das bei der Anmeldung?

    Zitat von Blindflug Beitrag anzeigen
    ...lach..ich bekomme einen Krampf wenn er nur rot wird :ggg:
    Kasper !

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    • #17
      Hallo!

      Zu den Röntgenbildern(mit Leos kenn ich mich sonst nicht aus):

      Ich habe einmal bei einem Arzt für Reptilien meine Kornnatter röntgen lassen, zwecks Eiern. Diese Bilder bekam ich mit heim.
      Nun habe ich vor einigen Monaten andere Tiere von Dr. Mutschmann röntgen lassen, dort bekam ich die Bilder auch nicht. Man sagte mir das sei vorgeschrieben, dass diese einige Jahre (hab vergessen wie lange) einbehalten werden, dann könne man sie bekommen.

      Alles Guute für dein Tier!

      Cindy

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      • #18
        Man denke an folgendes Szenario: aus diagnostischen Gründen ist es erforderlich eine Röntgenaufnahme anzufertigen. Eine Therapie wird eingeleitet. Dem Patienten geht es deutlich besser. Nach einigen Monaten wird er jedoch wieder in der Praxis vorstellig. Auch in diesem Fall ist es nötig ein Röntgenbild zu machen und, man lese und staune, es mit dem alten zu vergleichen (um nur mal ein Beispiel zu nennen)!
        Tja, zu diesem Zweck ist es doch recht sinnvoll, wenn der Arzt das betreffende alte Bild sofort aus dem Archiv holen kann.
        Denn in den seltensten Fällen kommt der Tierbesitzer bei all den Sorgen, die er in dem Moment hat, auf die Idee das alte Bild mitzubringen.

        Es hat also durchaus seinen Sinn und Zweck weshalb es so geregelt ist, daß der behandelnde Arzt das Bild archiviert.

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        • #19
          Hallo,

          danke erstmal an die vielen Beträge zu meinem Thema.

          Ich bin letzte Woche natürlich gleich zum Tierarzt gegangen, schonmal weil es mir komisch vorkam das in der Mitte des "Stummelendes" etwas rotes hervortritt. Beim Tierarzt angekommen erhielt ich auch die bittere Wahrheit. Ich versuch es mal zu schildern und hoffe ich bringe es richtig rüber:
          Mein Mädchen hat den Schwanz extrem weit hinten abgeworfen, laut Tierarzt kommt das selten vor, dadurch trat der "Nervenkanal" (bin mir nicht sicher ob es so hieß, werde aber Montag nochmal nachfragen) hervor und er musste operativ eingekürzt werden. Sie hat die Nacht beim Tierarzt verbracht und alles gut überstanden. Leider meinte die TA das Ihr wohl kein Regenerat nachwachsen wird, da sie es mit 2 Stichen verschließen musste d.h. dann auch das es schwierig wird mit Ihr Winterruhe zu machen. Genauso sieht sie es als bedenklich mein Mädchen nochmal zu vergesellschaften.
          Eigentlich war geplant die Tiere nach der Winterruhe zusammen in das "alte" Bartagamenterrarium von 1,50 x 0,80 x 0,80 m zu setzten aber nun haben wir natürlich unsere Zweifel und sind am überlegen das Männchen und das 2te Weibchen abzugeben und unser krankes Weibchen alleine zu halten, aber ist es überhaupt möglich (bzw. "Artgerecht") ein Leopardgecko alleine zu halten?
          Oder macht es Sinn nicht alles zu überstürzen und nach der Winterruhe einen 2ten "Vergesellschaftungsversuch" im neuen großen Terrarium zu starten und je nachdem (siehe neue Terrarienmaße) die Gruppe zu verändern (vergrößern, Paarhaltung, nur Weibchen halten)?

          Ich weiß das es noch ziemlich früh für dieses Thema ist, jedoch bleibt mir nicht sehr viel Zeit, im Fall einer Abgabe ein neues gutes Zuhause für die 2 zu finden.

          Würde mich über den ein oder anderen Tipp freuen.

          Grüße

          Baerle

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          • #20
            Zitat von Marc-N. Beitrag anzeigen
            [...]Es hat also durchaus seinen Sinn und Zweck weshalb es so geregelt ist, daß der behandelnde Arzt das Bild archiviert.
            Das ist so...aber wie sieht die Rechtslage hierzu in Deutschland aus?

            Zitat von Ingo_D
            [...]Die Rechtslage mit den Röntgenbildern liegt leider andersrum - der Tierbesitzer zahlt für das Anfertigen und Beurteilen der Aufnahme und der Tierarzt bleibt Eigentümer und muss die Bilder sogar 10 Jahre archivieren.
            Selbst für eine Kopie, die für den Tierbesitzer angefertigt wird, müsste dieser auch noch zahlen...
            Ist der Tierarzt nach Bezahlung durch den Tierbesitzer wirklich noch Eigentümer der Röntgenbilder?

            In der Schweiz ist die Rechtslage meines Wissens nach wie folgt:
            Die Bilder werden - aus vom Marc genannten Gründen - wenn möglich durch die Klinik oder Praxis archiviert. Sollte aber ein Patientenbesitzer aus irgendwelchen Gründen (z.B. nochmaliges Vorstellen bei einem anderen Tierarzt) das Bild mitnehmen wollen, so ist man verpflichtet dieses dem Besitzer auszuhändigen, darf aber - in relevanten Fällen - Kopien auf eigene Kosten anfertigen.
            Das Röntgenbild ist also nach Bezahlung Eigentum des Tierbesitzers.


            Ist dies in Deutschland anders?

            Grüsse

            Phil

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            • #21
              Zitat von Zebrafisch Beitrag anzeigen
              Ist der Tierarzt nach Bezahlung durch den Tierbesitzer wirklich noch Eigentümer der Röntgenbilder?
              Ja, das ist so.

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              • #22
                Zitat von Schelm
                Ich weiß, dass meine Meinung von der der MEhrheit abweicht und deshalb zensiert werden wird - aber das musste raus!
                Nicht Deine Meinung weicht ab, sondern Deine Ausdrucksweise :wall:

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