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Ich verzweifel wg. Sachkundenachweis

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  • Ich verzweifel wg. Sachkundenachweis

    Nächstes Jahr werde ich auf Vorbestellung einige meiner Leopardgecko-Eier inkubieren, es wird sich wohl auf maximal 18 Stück im ganzen Jahr belaufen - falls überhaupt.
    Ebenso züchte ich Stabschrecken und div.Mantiden, hier liegt die Nachwuchszahl natürlich drastisch höher.

    Inwiefern brauch ich dann einen Sackundenachweis oder sogar die Prüfungen nach § 11 Tierschutzgesetz? Bin seit Wochen am suchen und lesen, aber irgendwie blick ich da kaum noch durch..

    gewerbsmäßig.. Kleingewerbeanmeldung.. Gewinn.. 2000€-Grenze .. oder doch 100 Tiere als Grenze.. zählen die Wirbellosen mit, da man doch für die keinen Sachkundenachweis brauch..

    Liebe aber verzweifelte Grüße,
    Jessi

  • #2
    Wegen den paar Eiern brauchste dir kein Kopf zu machen. Das geht locker noch als Privat durch.

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    • #3
      Ja das ist so leicht gesagt, mir wurde andererseits gesagt, dass sobald etwas verkauft wird mit der Absicht Gewinn zu erzielen.. das wäre dann gewerblich.

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      • #4
        Rechne doch einfach mal Strom, Futter ,Wartung der Technik etc. dagegen.
        Wenn Du dann noch in der nähe von Plus bist sind Deine Leopardgeckos zu teuer.

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        • #5
          Das Tierschutzgesetz schreibt im § 11 für jeden der Tiere hält, züchtet und mit ihnen handelt die Sachkunde vor.
          Was bedeutet "gewerbsmäßig"?

          Die Gewerbsmäßigkeit nach dem Tierschutzrecht ist immer dann gegeben, wenn die Tätigkeit planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.
          Voraussetzung für gewerbsmäßiges Züchten sind gegeben wenn:
          Reptilien: Ein Tierhalter oder Tierzüchter der mehr als 100 Reptilien oder mehr als 50 Schildkröten pro Jahr züchtet und absetzt.

          Quelle: BNA


          Kann man denn von Anfang an seine Zucht als Liebhaberei betreiben? Ich dachte, dass beschließt das Finanzamt, wenn man bis zum 2./3.Jahr noch keinen nennenswerten Gewinn oder sogar Verlust hat?!
          Zuletzt geändert von Bianca047; 25.08.2009, 21:06.

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          • #6
            Salü

            erstens: du erzielst bei einer Hobbynachzucht keinen Gewinn, sondern gibst die Nachzuchten gegen eine Schutzgebühr an Interessierte ab...

            zweitens: Gewinn = nach Abzug aller Nebenkosten (Strom, Wasser, Futter, Kotproben ect) ein Plus zu erzielen.

            Ich frag mal meinen Bekannten, der immer meine Lohnsteuer macht.
            Evtl weiß er, wie die rechtliche Lage genau aussieht.
            Aber wie dein Auszug schon sagte, bist du keineswegs gewerblich, da du ja keine 100 Geckos nachziehst- die Gewinngrenze sind glaub ich 2000€ im Jahr, Reingewinn, also abzüglich Strom, Futter, ect.
            Aber fragen kostet ja nichts.


            lg Dagmar
            lg Dagmar

            Nominat= taxonomischer Begriff = keine Farbe
            Bock = männliches Huftier, Haltung im Terrarium nicht artgerecht

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            • #7
              Hallo,

              das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Du musst den §11 und das Finanzamt getrennt betrachten. Wird die festgesetzte Menge der inkubierten Eier überschritten brauchst du den §11; es interessiert dabei niemanden, ob du damit einen Gewinn erzielst oder nicht. Das Finanzamt ist nur an deine Einnahmen interessiert, weil du z.Bsp. auch mit wenigen Eiern bei bestimmten Arten einen großen Gewinn erzielen kannst, dafür aber keinen §11 brauchst.

              MfG.
              Uwe Starke Huber
              Zuletzt geändert von Uwe Starke Huber; 26.08.2009, 07:38.

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              • #8
                Kompliziertes Thema

                lg Dagmar
                lg Dagmar

                Nominat= taxonomischer Begriff = keine Farbe
                Bock = männliches Huftier, Haltung im Terrarium nicht artgerecht

                Kommentar


                • #9
                  Sorry, wenn ich nochmal nachfrage, aber mir wurde nun mitgeteilt, dass die Grenze bei 100 Tieren liegt oder aber wenn man 2000,- € überschreitet. Stimmt das mit der geldlichen Grenze? Und wenn ja, ist das der Umsatz oder Gewinn?

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von Jessica74 Beitrag anzeigen
                    Ich verzweifel wg. Sachkundenachweis
                    Wer nicht?
                    curiosity killed the cat

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                    • #11
                      Kurz und bündig geantwortet:

                      Zitat von Jessica74 Beitrag anzeigen
                      Sorry, wenn ich nochmal nachfrage, aber mir wurde nun mitgeteilt, dass die Grenze bei 100 Tieren liegt oder aber wenn man 2000,- € überschreitet. Stimmt das mit der geldlichen Grenze? Und wenn ja, ist das der Umsatz oder Gewinn?
                      2000 € Umsatz !
                      100 Tiere, ausser Schildkröten: Da gilt die Grenze von 50 Tieren.

                      Wenn eines dieser beiden Kriterien erfüllt ist, ist man "finanzamtstechnisch" Gewerbetreibender und kein Hobbyzüchter! Und es heißt anmelden und Steuern zahlen, ordentliche Buchhaltung machen etc.

                      Also was tut man? Mit 99 Tieren einen Umsatz von 1.999 Euro erwirtschaften!


                      Grüße
                      Dieter

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                      • #12
                        ... man kann das auch positiv sehen. Als angemeldeter § 11 Züchter/ Händler kann man alle Investitionen wie Terrarien, Technik, Tiere, Energiekosten, anteilige Miet-/ und oder Gebäudekosten, anteilige Familienkutschenkosten etc. etc. steuernmindernd oder als Verlustvortrag zum Ansatz bringen und zahlt eventuell keinerlei Einkommenssteuer mehr für seinen Hauptjob. Zudem bekommt man Zugang zu den durchaus ansprechenden Händlerkonditionen der Hersteller mit weiterem Einsparpotential.

                        ... nur mal so.

                        Werner
                        Zuletzt geändert von dartfrog; 28.08.2009, 18:29.

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                        • #13
                          Zitat von Testudo50 Beitrag anzeigen
                          Wenn eines dieser beiden Kriterien erfüllt ist, ist man "finanzamtstechnisch" Gewerbetreibender und kein Hobbyzüchter!
                          Neee, also mit finanzamtstechnisch hat das nichts zu tun, sondern mit dem tierrechtlich-gewerblichen.
                          Dem Finanzamt ist es egal, auch wenn du 18.800 Nachzuchten hättest, für das Finanzamt zählt einzig und alleine ob du damit einen Gewinn machst. Denn wenn du mit den 18.800 Tieren einen Gewinn gleich Null fährst, dann nennt das FA das spätestens nach dem 2./3. Jahr "Liebhaberei" und verlangt keine weiteren Finanzmeldungen von dir.

                          Trotzdem musst du in dem Fall den §11 machen, weil du die Tieranzahl überschreitest und somit tierrechtlich vor dem Veterinäramt als gewerbsmäßiger Züchter giltst.


                          Also wie Uwe Starke Huber schon gesagt hat.. beides getrennt voneinander betrachten..
                          Zuletzt geändert von Bianca047; 28.08.2009, 19:24.

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                          • #14
                            Zitat von dartfrog Beitrag anzeigen
                            ... man kann das auch positiv sehen. Als angemeldeter § 11 Züchter/ Händler kann man alle Investitionen wie Terrarien, Technik, Tiere, Energiekosten, anteilige Miet-/ und oder Gebäudekosten, anteilige Familienkutschenkosten etc. etc. steuernmindernd oder als Verlustvortrag zum Ansatz bringen und zahlt eventuell keinerlei Einkommenssteuer mehr für seinen Hauptjob.
                            Wäre schön, leider gibt es da den § 15 Abs. 4 S. 1 und 2 EStG:
                            "Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung dürfen weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Gewinne, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen und in den folgenden Wirtschaftsjahren aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung erzielt hat oder erzielt."

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                            • #15
                              Hallo Raven,

                              ... grundsätzlich richtig, aber da wir in der Regel keine landwirtschaftlichen Nutztiere im Terrarium halten und für die § 15 Abs. 4 1 und 2 EstG ausschließlich gedacht und gemacht ist, führt ein offenes Gespräch mit dem zuständigen Finanzamt oft zur abzugsfähigen Kostenanerkennung.

                              Positive Urteile zum § 15 EstG bezüglich der nicht landwirtschaftlichen Haltung und Zucht von Fischen, Nerzen und Hunden liegen inzwischen vor.

                              Aber ... noch mal zum §11 ohne Steuern. Was ist denn neben der Prüfung so schlimm daran seine Haltung gemeinsam mit einem - in diesem Fall Amts-Tierarzt - zu überprüfen? Ein seriös arbeitender und erfolgreicher Züchter, der mehr als ein paar duzend Tiere im Jahr abzugeben hat, hat keinerlei Grund sich zu verstecken, im Gegenteil. Und - mit dem Argument: "Amtstierärztlich überprüfe Haltungsbedingungen" könnte er sich wunderbar von "Zufallszüchtern" abgrenzen und noch mehr Abnehmer für "seine" Qualitätsnachzuchten finden.

                              Gruß

                              Werner

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