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Meldepflicht von Heterodon nasicus

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  • Meldepflicht von Heterodon nasicus

    Hallo ich wollte mich kurz informieren ob Hakennasennattern (Heterodon nasicus) meldepflichtig sind? Ich habe zuviele verschiedene Infos dazu im Internet gefunden und hoffe hier zuverlässige Antworten zu bekommen

    Zum einen habe ich gelesen dass sie Meldepflichtig sind da sie zu den Giftschlangen gehören, aber auch das sie nicht darunter fallen da sie nur giftig sein können wenn sie sehr lange auf etwas Herumkauen...

    Danke schon im voraus

  • #2
    Bei Meldepflicht denke ich zuerst an den Artenschutz, H. nasicus unterliegt dem nicht und ist aus dem Zusammenhang heraus somit nicht meldepflichtig.

    H. nasicus verfügt zwar über die Möglichkeit Gift zu applizieren, aber wenn es nur danach ginge, müßte man auch Pogona vitticeps als Gifttier einstufen. So albern ich das finde, aber ja, in Schleswig Holstein beispielsweise zählt H. nasicus zu den Giftschlangen und deren Haltung ist somit verboten. In Bayern meine ich ebenso. Je nachdem in welchem Bundesland Du lebst, wirst Du Dich selbst über die dort aktuell gültige Gefahrtierverordnung informieren müssen. Wie streng die jeweiligen Landkreise diese dann umsetzen, ist nochmal eine andere Baustelle.

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    • #3
      Frag doch einfach mal beim NLWKN nach! Meine letzten Heterodon n. musste ich dort nicht anmelden. Allerdings ist das ca. 15 Jahre her.

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      • #4
        Mich überreascht immer dass diese Art so in Mode gekommen ist, obwohl es so schwer ist die an Mäuse zu gewöhnen.

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        • #5
          Damit hatte ich so gar keine Probleme.

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          • #6
            In S-H ist die Haltung nicht verboten, da die Art nicht zu den echten Giftschlangen zählt und dem Menschen nicht lebensgefährlich werden kann. Grüße

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            • #7
              Für Schleswig Holstein gibt es meines Wissens nach keine Liste verbotener Tiere. Hast Du diesbezüglich aktuelle Infos direkt vom Landesamt?

              Eine ehemalige Bekannte hat seinerzeit mal im Rahmen einer Notaufnahme u.a. H. nasicus übernommen, die sie laut Landesamt jedoch nicht halten durfte, weil verboten.
              Vor sehr langer Zeit bekam ein User dieses Forums vom Landesamt die selbe Info:
              https://www.dght-foren.de/forum/rept...kennasennatter

              Auch in einer medizinischen Publikation ist die Info vom Haltungsverbot in Schleswig Holstein zu finden:
              https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC9427898/

              In diversen Bundesländern fallen einige Gattungen trotzdem unter geltende Gefahrtierverordnungen, obwohl sie keine "echten" Giftschlangen sind. Diese Tatsache ändert nichts daran, daß deren Haltung verboten ist.

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              • #8
                Ich bin der zuständige Sachbearbeiter im Landesamt
                tatsächlich wurde mein Vorgänger sogar im Art für Art Band zitiert, dass die Art nicht verboten ist. Und ja, wir haben keine Liste. Es geht bei uns bei den "nicht echten" Giftschlangen aber nicht um gefährliche, sondern lebensgefährliche Arten. Man kann mich aber immer anschreiben joern.kruetgen@lfu.landsh.de
                Zuletzt geändert von J Krütgen; 05.05.2025, 17:39.

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                • #9
                  Gut zu wissen, daß man einen Ansprechpartner direkt vor Ort hat. Dennoch verwunderlich, da, wie im von mir verlinkten Fall hier aus dem Forum, die Behauptung die Art falle unter ein Haltungsverbot, direkt vom Landesamt für Umwelt kam. Auch besagte ehemalige Bekannte hatte telefonisch Kontakt zum Landesamt, und ihr wurde ebenso mitgeteilt, die Haltung von H. nasicus sei verboten. Sie hatte daraufhin alle ungiftigen Tiere aus der Notaufnahme behalten, und sowohl die "echten" Giftschlangen als auch die nasicus an mich weitergegeben. Daß sie mich angelogen hat, nur um zwei oder drei nasicus nicht behalten zu müssen, halte ich für unwahrscheinlich. Irgendwo muß es aber ja in diversen Fällen dramatische Kommunikationsprobleme gegeben haben, wenn doch, wie nun "offiziell" bestätigt, die Haltung dieser Art eben nicht verboten ist. Und offenbar auch nie verboten war.

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                  • #10
                    Ja, das ist echt mysteriös. Der Chat ist ja aber auch schon einige Jahre alt. Da war ich noch gar nicht im Amt.

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                    • #11
                      2007 ist in der Tat schon eine Weile her. Das andere von mir geschilderte Beispiel ist hingegen erst etwa sieben Jahre alt. Ebenso interessant wäre zu erfahren, woher die Autoren der verlinkten Publikation ihre Info haben, die Haltung von H. nasicus sei u.a. in Schleswig Holstein verboten.

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                      • #12
                        Im Buch von Thorsten Schmidt (Art für Art NTV) von 2009 wird mein Vorgänger persönlich zitiert, dass die Haltung im Gegensatz z.B. zur Boomslang nicht reglementiert sei....

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                        • #13
                          Ich kenne das Büchlein, dessen Entstehungsprozess, oder vielmehr der Autor, war seinerzeit mal kurz Thema in längst nicht mehr existenten Foren. Die Frage ist halt, wie viel eine irgendwo publizierte persönliche Mitteilung im Fall der Fälle wert ist. Wenn meiner Bekannten die Haltung vom Landesamt für Umwelt telefonisch klar und deutlich untersagt wurde, wäre es sehr gewagt gewesen das zu ignorieren, weil im AfA-Büchlein etwas gegenteiliges steht. Auch die dort publizierte persönliche Mitteilung Niedersachsen betreffend ist widersprüchlich, und meinem Rechtsempfinden nach in keiner Form mit der hier geltenden GefTVO zu vereinbaren... der Logik nach müßte man sogar Pogona vitticeps als Giftechse im Sinne der Verordnung einstufen.

                          Lange Rede, kurzer Sinn: es wäre wünschenswert, gäbe es in jedem Bundesland eine aktuell gehaltene, rechtsverbindliche (!) Liste von Tieren (wie den sog. Trugnattern), die trotz Gefahrtierverordnung bedenkenlos gehalten werden dürfen. Auch trotz anders lautender Quellen. Vielleicht bist Du ja in der Position sowas für Schleswig Holstein anzustossen?
                          Bei den "nicht echten" Giftschlangen zwischen reiner Giftigkeit, möglicher Gefahr für den Menschen oder gar Lebensgefahr zu differenzieren, ist sehr schwammig und, meiner Meinung nach, von Bissunfall zu Bissunfall sehr variabel. Auch H. nasicus sorgte mittlerweile für schwerere Verläufe... Harte weiß sicherlich spontan was ich meine, und hat einen passenden Link parat?

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                          • #14
                            Ich bin da hin und hergerissen. Einerseits ist eine Liste transparent und bürgerfreundlich, andererseits auch fehleranfällig und in aller Regel unvollständig.

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                            • #15
                              Natürlich sind Gattungs- und Artnamen stetigem Wandel unterzogen, es ist aber ja immer nachvollziehbar, um welche Gattung und Art es konkret geht.

                              Fehleranfällig und unvollständig... kommt ganz auf Deine Definition an.

                              Ergänzend zum letzten Teil meines vorigen Beitrages: die giftigste Schlange ist immer die, die einen gerade gebissen hat. Natürlich / leider gibt es Fälle abseits von Dispholidus und Thelotornis, die beide oft im Rahmen von Gefahrtierverordnungen erwähnt und ebenso reglementiert werden wie "echte" Giftschlangen.

                              Gern von mir in dem Zusammenhang erwähnt: https://www.sciencedirect.com/book/9780128227862/venomous"-bites-from-non-venomous"-snakes

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