Ich möchte mir gerne eine Boa Constrictor imperator kaufen, nun ist meine Frage:
Brauch ich dafür einen Sachkundenachweis ja oder nein.
In §2 steht als letztes Wort ein "muss".
Auf dieser Internet-Site steht aber auch dass für Privathalter dieser in der Regel nicht notwendig ist. Ist so eine Schlange die Regel oder fällt sie aus der Regel heraus.
Und wie sieht es aus ist diese SChlange Haltegenehmigungspflichtig oder nciht?
Wohne in Bayern (Schwaben)
Würde mich über sachkundige Antworten freuen danke
[[ggg]Editiert von bahe am 30-11-2004 um 14:49 GMT[/ggg]]
Brauch ich dafür einen Sachkundenachweis ja oder nein.
In §2 steht als letztes Wort ein "muss".
Auf dieser Internet-Site steht aber auch dass für Privathalter dieser in der Regel nicht notwendig ist. Ist so eine Schlange die Regel oder fällt sie aus der Regel heraus.
Und wie sieht es aus ist diese SChlange Haltegenehmigungspflichtig oder nciht?
Wohne in Bayern (Schwaben)
Würde mich über sachkundige Antworten freuen danke
[[ggg]Editiert von bahe am 30-11-2004 um 14:49 GMT[/ggg]]
) mußt du bei der Unteren Naturschutzbehörde anrufen und die sagen dir dann normalerweise (so wars bei mir), dass du für Schlangen die im "Normalfall" adult unter 2m bleiben (z.B.: Python regius) keine Haltegenehmigung brauchst. Aber wenn die Schlange über 2m wird brauchst du, soweit mir mitgeteilt wurde, eine Haltegenehmigung. Weiß aber nicht genau, wie das läuft, da es bei mir um einen Python regius ging.
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