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Strafe bei nicht angemeldeten Tieren?

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  • Strafe bei nicht angemeldeten Tieren?

    Hallo,

    wie hoch ist das Strafmaß, wenn man nicht angemeldete Tiere hält und
    das Umweltamt erfährt davon? Keine Sorge, meine Tiere sind angemeldet.
    Würde mich nur interessieren.

    qwertz

  • #2
    Lt. Gesetz bis zu 10.000 € (§§ 16 II Nr. 5 BArtSchG, 65 V BNatSchG).
    Wie hoch diese im Einzelfall angesetzt werden, kann ich leider nicht sagen. Dies dürfte stark von der entsprechenden Art, Anzahl, Dauer der Haltung und auch Bundesland abhängen.

    Gruß

    Tntz

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    • #3
      Zitat von Tntz
      Lt. Gesetz bis zu 10.000 € (§§ 16 II Nr. 5 BArtSchG, 65 V BNatSchG).
      Wie hoch diese im Einzelfall angesetzt werden, kann ich leider nicht sagen. Dies dürfte stark von der entsprechenden Art, Anzahl, Dauer der Haltung und auch Bundesland abhängen.

      Gruß

      Tntz

      Hi,

      und warscheinlich von der Laune des Sachbearbeiters!

      Man bedenke alleine wie unterschiedlich die Handhabe mit der Meldung von Nachzuchten ist. Teilweise reicht eine email alle paar Monate, andere vergeben Strafgelder wenn NZ Tiere nicht innerhalb von Tagen gemeldet werden.

      Grüße

      Benjamin
      http://www.dght-ulm.de http://www.sceloporus.de http://www.dght-iguana.de/

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