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Epicrates cenchria maurus Herkunftsnachweis

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  • Epicrates cenchria maurus Herkunftsnachweis

    Hi,

    habe mir auf einer Börse eine Epicrates cenchria maurus gekauft, habe aber total vergessen nach dem Herkunftsnachweis zu fragen. -.-

    Was soll ich nun am besten tun?
    ich will sie nicht illegal halten...

    Liebe grüße Benni!

  • #2
    Dich umgehend mit dem Verkäufer in verbindung setzen. Sollte das nicht klappen weil du den Namen nicht weißt erfrage beim Veranstalter die Kontaktdaten. Da muß der Verkäufer ja was zur Anmeldung als Verkäufer hinterlassen haben.

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    • #3
      Ggf. Selbstanzeige

      Hallo Bene,

      ich habe eine "illegale" Epicrates cenchria cenchria. Ich kannte damals allerdings den Verkäufer, der mir bei Übergabe schriftlich bestätigt hat, dass er den Herkunftsnachweis vorliegen habe. Diesen habe ich allerdings von ihm niemals erhalten. Ich habe damals das Regierungspräsidium über den Vorfall informiert und mich anschließend selber angezeigt (habe aber keine Strafe bekommen, da ich gutgläubig gehandelt habe).

      Das Regierungspräsidium hat mir damals mitgeteilt, dass eine Schlange ohne Herkunftsnachweis nicht wieder "legalisiert" werden kann. Mir ist dann vor etwa 9 Monaten die Beschlagnahmung durch das Landratsamt angekündigt worden. Nach Begutachtung der Haltungsbedingungen soll dann sofern diese in Ordnung sind die Schlange bei mir verbleiben, allerdings mit einem sogenannten Verfügungsverbot. Will sagen, ich darf die Schlange nicht verkaufen oder ins Ausland bringen. Alles andere wie Umzug Bundesweit oder Zucht ist okay.
      In der Praxis habe ich aber bis zum heutigen Tag vom Landratsamt noch nichts gehört.

      cu
      observer1

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      • #4
        Das hätte ich mich nicht getraut...


        Kann ich nicht auch die Schlange von der Schweiz nach Deutschland überführen, und somit Papiere bekommen? Klar muss dann Zoll und alles bezahlen... das wäre es mir aber auch wert...
        hab auch bekannte in der Schweiz

        Liebe grüße

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        • #5
          Ich bin ja diesbezüglich kein Fachmann, aber das Washintonner Artenschutzabkommen ist meines Wissens international. Vielleicht kann dir die Analoge Schweizer Organisation zur DGHT helfen.

          Viel Glück
          observer1

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          • #6
            Salü

            ich glaube kaum, dass du ein geschütztes Tier ohne Herkunftsnachweis nach DE einführen kannst.
            Spätestens am Zoll wärst du das Tier wahrscheinlich los. Im Gegensatz zu Behörden beschlagnahmt der Zoll das Tier nämlich wirklich.
            Jedenfalls sagte mir das mein Bekannter, der bei der Polizei arbeitet.
            Aber setz dich auf jeden Fall mit den Behörden zusammen wegen dem Fall.
            Und versuch den Verkäufer zu erreichen.

            Selbst wenn du das Tier ohne Papiere legal über Behörden durch den Zoll bekommst, Papiere werden dir keine ausgestellt, da das Tier dem Gesetz nach immer illegal sein wird.
            Du bekommst nur eine Meldebescheinigung. Die sagt aber nur aus, das das Tier gemeldet ist. Weiterverkaufen und Züchten mit diesem Tier ist verboten.
            Es erhält sozusagen nur eine Aufenthaltsgenehmigung.

            lg Dagmar
            lg Dagmar

            Nominat= taxonomischer Begriff = keine Farbe
            Bock = männliches Huftier, Haltung im Terrarium nicht artgerecht

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            • #7
              Schweizer Tierschutzgesetz

              Hallo
              Das mit der Schweiz würde ich vergessen. Ich wohne im Dreiländereck und bin mit dem Schweizer Tierschutzgesetz vertraut. Wenn in Deutschland ein Tier meldeplichtig ist, kannst du davon ausgehen das es in der Schweiz erst recht meldepflichtig ist. Die Schweizer Behörden, reagieren selbst bei einer einfachen " Nachfrage " sehr sensiebel. Das würde ich also an deiner Stelle lassen.
              Zumal nach dieser Meldung
              www.20min.ch/news/zuerich/story/23803243

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