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WAII EG-VO B?

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  • WAII EG-VO B?

    HalliHallo,

    Kann mir irgendeiner sagen, was dass oben beschribene Artenschutzgesetz bezüglich eines Stachelschwanzwarans bedeutet?

    Gruß Patrick

  • #2
    Re: WAII EG-VO B?

    Hallo,
    das bedeutet das Varanus acanthurus im Washingtoner Artenschutzabkommen im Anhang 2 geführt ist.(das EV-VO B ist glaube ich das Europäische Pendant dazu.).
    Dies widerum bedeutet das du für die Tiere einen Herkunftsnachweis brauchst (was aber kein Problem ist , da die Tiere eh nicht Importiert werden , und somit nur Nachzuchten erhältlich sind),mit welchem du die Tiere bei der zuständigen Behörde anmelden musst.
    Ferner sind meineswissens , dann auch sämtliche Neuzugänge (nachzuchten) abgaben etc. beim Amt zu melden.

    gruß
    Timo

    P.S Was mir da grad noch einfällt : In einigen Bundesländern der BRD braucht man zusätzlich noch eine Haltegenehmigung für die Tiere und muss ein paar (sinnlose in meinen Augen) Auflagen erfüllen.Über den Sinn davon kann man sich denke ich vortrefflich streiten.Vor allem bei diesen Riesengroßen Stachelschwänzen

    [[ggg]Editiert von Timo Plochowietz am 07-04-2005 um 14:20 GMT[/ggg]]
    Polychrotidae,Gekkonidae und diverse Evertebraten

    DGHT-AG Einsteiger- und Jugendarbeit
    http://www.teratolepis.de
    http://www.saumfinger.de

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    • #3
      Re: WAII EG-VO B?

      Gut, ich dachte schon irgendetwas kompliziertes, aber in dem Sinne ist es nix anderes als bei einem Rassehund, danke dir,

      Gruß Patrick

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      • #4
        Re: WAII EG-VO B?

        Nur das man für einen Rassehund in Bayern nicht die Fenster vergittern muss
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        • #5
          Re: WAII EG-VO B?

          Hallo Timo,
          schreiben die das in Bayern echt vor, mit dem vergittern? Aber denn doch wohl nich für so einen Zwerg.......

          mfg michael

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          • #6
            Re: WAII EG-VO B?

            Was für Gitter? Für den Hund oder für den Waran? Komme aus NRW, von daher...

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            • #7
              Re: WAII EG-VO B?

              @michael:
              Obs nun grad für acanthurus vorgeschrieben ist weiß ich nicht genau, ich hatte aber irgendwo gelesen (ich glaube auch hier im Forum) das einige Leute schon die Vergitterung der Fenster als Auflage bekommen haben weil sie halt Potenziell Gefährliche Tiere (worunter in manchen Bundesländern unsinnigerweise die Gattung Varanus fällt) hatten.
              Das Problem ist halt die Haltegenehmigung.Das zuständige Veterinäramt unternimmt ein Besichtigung deiner Anlage , und wenn der Amts.Vet. dann ein wenig schlechte Laune (oder einfach nur keine Ahnung) hat , schreibt der halt solche Sachen vor.
              Hier in NRW gibt es so einen unfug glücklicherweise nicht

              gruß
              Timo
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