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Besitzverbot für Rotwangenschildkröten?

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  • Besitzverbot für Rotwangenschildkröten?

    Hallo,

    in einem anderen Forum behauptet jemand, daß es ein Besitzverbot für Rotwangenschildkröten gibt. Mir war bisher nur ein Importverbot bekannt. Kann mich da jemand aufklären? Danke schön!

    Und hier noch mal der genaue Text:

    http://www.haustier-community.de/thread.php?threadid=17927&page=4
    http://www.haustier-community.de/thread.php?threadid=17927&page=3

    Die Beiträge von Schwester S meine ich.

    Lieben Gruß

    Andrea

  • #2
    Re: Besitzverbot für Rotwangenschildkröten?

    Hallo Andrea,

    in einem anderen Forum behauptet jemand, daß es ein Besitzverbot für Rotwangenschildkröten gibt.
    Ich hab' mir die Beiträge von Schweseter S mal insgesamt angeschaut - meinen Kommentar verkneife ich mir hier aber lieber. Auch die Behauptung über das Besitzverbot ist nicht richtig.

    In der Wisia-Datenbank (zugänglich über die DGHT-Hauptseite www.dght.de, oben rechts) steht:
    Deutscher Name: Rotwangenschmuckschildkröte

    Für Trachemys scripta elegans (Crysemys scripta elegans) ist laut Bundesartenschutzverordnung eine Anmeldung bei der zuständigen Landesbehörde nicht erforderlich.

    Wenn Sie Exemplare von Trachemys scripta elegans (Crysemys scripta elegans) importieren oder exportieren möchten, gelten besondere Bestimmungen.
    - wie sollen sie von einem Besitzverbot betroffen sein, wenn die Leute, die welche haben, die Tiere noch nicht mal irgendwo angeben müssen?

    Bei Schnapp- und Geierschildkröten ist das was Anderes, dazu finden sich hier im Forum auch einige Diskussionsbeiträge.

    In einem Punkt hat Schwester S aber recht: Man sollte auch aus Rücksicht auf die einheimische Tierwelt darauf achten, dass die Schildkröten nicht ausbüxen können.

    Viele Grüße
    Beate



    Früher unter "Beate" hier in den Foren aktiv. Halte und züchte verschiedene Schildkröten und bin seit Gründung Mitglied der AG Schildkröten. Lieblings- Spitzname "Bücherwurm".

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    • #3
      Re: Besitzverbot für Rotwangenschildkröten?

      Hallo Räbchen,

      Beate hat recht! Es gibt kein Besitzverbot für Trachemys scripta elegans. T.s.e. ist eine in Anhang B zum WA (Artenschutzabkommen) genannte und damit geschützte Art, aber nicht, weil sie tatsächlich gefährdet wäre, sondern weil es - LEIDER - durch unverantwortliche Tierhalter in der Vergangenheit immer wieder dazu kam, das die Tiere hier bei uns einfach in die Natur "entlassen" worden sind, was zu Faunenverfälschung führen kann. Über die Bundesartenschutzverordnung ist damit T.s.e grundsätzlich meldepflichtig, wird aber in einer Anlage wieder von dieser Meldepflicht befreit. Einen Herkunftsnachweis sollte aber jeder Halter - bei Rückfragen - vorlegen können!

      Wenn es dich interessiert kann ich dir heute abend auch die Vorschriften noch zitieren.

      Gruß
      Holger

      Kommentar


      • #4
        Re: Besitzverbot für Rotwangenschildkröten?

        Hallo Beate und Holger,

        danke euch beiden! Holger, wenn Du die zitieren könntest, wäre das sehr nett. Immerhin bin ich da Moderator und möchte solche Fehlinformationen gerne entkräften. Und da diese Person (angeblich die Artenschutz"tante" [kommentar von ihr selber] aus Unna)sich nur mit irgendwelchen Verordnungsnummern überzeugen lässt...
        Beate, deinem verkniffenen Kommentar kann ich nur zustimmen! Mit der werden wir noch viel Spass haben in der HTC fürchte ich.

        Also noch mals vielen Dank an euch beide.

        Lieben Gruß

        Andrea

        Kommentar


        • #5
          Re: Besitzverbot für Rotwangenschildkröten?

          Hallo Andrea,

          Schutzstatus -> WA Anhang II, EG VO 338/97, gändert durch EG VO 1497/2003 Anhang B, § 6 Absatz 2 BArtSchVO - anzeigepflichtig, aber Ausnahme, Nennung in Anhang 5 - Dort wird dann T.S.E. ausdrücklich genannt und ist daher NICHT meldepflichtig. (obs schon wieder neue EG VOs gibt, kann ich nicht sagen!) Anhang 5 zur BArtSchutzVO ist aber derzeit noch gültig und wurde nicht verändert!

          Gruß
          Holger

          Kommentar


          • #6
            Re: Besitzverbot für Rotwangenschildkröten?

            Hi
            ich will ja zu keiner Straftat aufrufen, aber selbst wenn man die Herkunft seiner Rotwangen nicht nachweisen kann, gibt das mit Sicherheit keine Probleme von Amtswegen. T.s.elegans ist ja keine wirklich geschützte Art, und unterbringen könnte die Behörde die Schildkröten wohl ohnehin nicht.
            Also da würd ich mir wirklich keinen Stress machen, gibt wichtigeres. ;-)

            Gruß
            Sebastian
            Haltung und Nachzucht verschiedener Sumpfschildkröten mit eindeutigem Schwerpunkt in Asien.

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