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Fundtier Rotwangenschmuckschildkröte/ Ämter

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  • Fundtier Rotwangenschmuckschildkröte/ Ämter

    Hallo !

    Ich brauche dringend einen Rat. Ich hatte schon mal in einem anderen Forum nachgefragt, was im Bezug auf Rotwangenschmuckschildkröten als Fundtiere von den Ämter her auf einen zukommen kann.

    Da hörte sich da alles nicht so dramatisch an, womit ich auch beruhigt war.

    Nun ist der Fall eingetreten und ich renn schon mitm leichten Haßkäppchen durch die Gegend.

    Die Tiere wurden angeblich gefunden (die Story zweifel ich schon arg an, es macht mehr den Eindruck, da wollte einer seine eignen Schildkröten loswerden und hat das dann noch mit ner sehr dramatischen Geschichte drapiert) und in nem Tierheim abgegeben. Die haben das vet. Amt informiert, die bei unserem TSV angefragt haben, ob wir die nehmen könnten, wir hätten ja Ahnung davon.

    Gleichzeitig hat das vet. Amt den RP, der hier für Artenschutz zuständig ist, informiert.

    So und nu geht’s los. Ich dachte ja das vet. Amt oder der RP kann mir da Papiere für ausstellen, Fehlanzeige. Da wird jetzt ein riesen Gedöns drum gemacht, weil ja keine Papiere da sind ( wie auch bei Fundtieren), die könnten ja ausn USA importiert worden sein, blablabla. Sicher wurden die mal importiert, weil die recht groß sind und sich somit nicht erst seit gestern auf diesem Erdenball befinden.

    Jetzt bekomme ich ne Ausnahmegenehmigung für die Haltung. Freundlicherweise darf ich die Tiere aber vermitteln, nur muss ich dass dann auch melden, die neuen Besitzer bekommen auch ne Ausnahmegenehmigung und diverse Auflagen. Womit für mich die Chance, die Tiere zu vermitteln gleich Null ist, weil die meisten Leute sich so was erst gar nicht antun wollen.

    Ich bin sehr sauer und wenn ich nicht so tierlieb wäre, würde ich denen die Viecher am liebsten aufn Schreibtisch knallen und sollten se sehen, was die damit machen. Aber die armen Schildkröten können ja auch nix dafür.

    Ist das normal oder bin ich zu empfindlich oder oder oder ? Und gibt’s da bei den Bundesländern Unterschiede oder wird das bundesweit einheitlich gehandhabt ?



  • #2
    Re: Fundtier Rotwangenschmuckschildkröte/ Ämter

    Ich bin sehr sauer und wenn ich nicht so tierlieb wäre, würde ich denen die Viecher am liebsten aufn Schreibtisch knallen und sollten se sehen, was die damit machen. Aber die armen Schildkröten können ja auch nix dafür.
    Also wenn du dir halbwegs sicher bist, dass die auch niemanden kennen, der eine ausgewachsene Rotwangenschmuckschildkröte haben will würde ich genau das machen.
    Nimm die Schildkröte in nem Eimer mit, und sag du lässt sie auf dem Schreibtisch stehen, wenn sie dir keine "Papiere" (Rotwangen brauchen doch sowieso nur ne Herkuftsbescheinigung, oder?) geben können ;-)
    Gruß Sarina

    [[ggg]Editiert von Sarina am 30-12-2005 um 23:57 GMT[/ggg]]

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    • #3
      Re: Fundtier Rotwangenschmuckschildkröte/ Ämter

      Sicher brauchen wir „nur“ einen Herkunftsnachweis, den man uns aber nicht ausstellen kann oder will, weil man ja nicht weiß, wo die Tiere her stammen (es handelt sich um zwei Damen).

      Die Beiden bleiben bis an ihr seeliges Ende im Besitz des Landes, ich „darf“ sie nur pflegen. Da würde ich am liebsten fragen, ob das Land auch für die Strom, Wasser, Futter und TA Kosten aufkommt, wenn die denen gehören.

      Ich hab schon überlegt, ein Ultimatum zu stellen, dass das Amt binnen einer Woche ne andere „Pflegestelle“ suchen soll (die sie garantiert nicht haben), weil ich so was nicht mit mir machen lasse. Außerdem war das das erste und letzte Mal, dass ich Schildkröten von Ämtern aufnehme und ich werde es mir auch überlegen, ob ich Rotwangen, die von Privat gefunden oder abgegeben werden aufnehme. Die werd ich auch zu den entsprechenden Stellen schicken.

      Damit es nicht falsch verstanden wird, ich hab nix gegen Artenschutz usw, aber ich hab hier das Gefühl, es wird ein Exempel statuiert. Wenn Rotwangenschmuckschildkröten seltene, von Aussterben bedrohte, gefährliche oder wertvolle Tiere wären, könnt ich es ja noch verstehen, aber so ?

      Nur wäre es mir sehr hilfreich, wenn hier vielleicht noch jemand, der auch so ein Fundtier hat, über seine Erfahrungen berichten könnte oder mir jemand fundiertes Wissen weitergeben könnte, dass ich da auf dem Amt argumentieren kann.

      Das mit den Schildkröten auf den Schreibtisch stellen fällt erst mal aus, da Beide ne Erkältung haben und ich die nächste Woche beim Tierarzt vorstellen werde.

      Gruß Birgit


      [[ggg]Editiert von Birgit13 am 31-12-2005 um 09:02 GMT[/ggg]]

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      • #4
        Re: Fundtier Rotwangenschmuckschildkröte/ Ämter

        Hallo Birgit13,

        ja ja, die lieben Behörden und die Bürokratie..... zu einem ähnlich gelegenen Ärger gab's hier schon mal einen Thread: Klick mich zum Haareraufen .

        Das mit den Strom-, Futter- und Tierarztkosten ist echt mal 'n Gedanken wert, habt Ihr nicht zufällig 'nen Juristen in Eurem TSV der das mal checken kann? Wenn Du nur "beauftragt" wirst, die Tiere zu pflegen, weil die Behörde keinen Platz dafür hat, dann sollte das doch nach Eigentumsrecht auch durchsetzbar sein? Aber wahrscheinlich gibt's keine Kostenstelle dafür auf'm Amt.....

        Dennoch 'n guten Rutsch ins neue Jahr!

        Dennis
        Obwohl ich die mächtige Suchfunktion benutzt, meinen nächstgelegenen reptilienkundigen Tierarzt aufgesucht, die veterinärmedizinische Datenbank durchsucht, mein Tier den gesetzlichen Mindestanforderungen zur Reptilienhaltung gemäß untergebracht... und den Nachbarn des Schwippschwagers meiner Großtante befragt habe, ist meine Frage immer noch unbeantwortet!

        Kommentar


        • #5
          Re: Fundtier Rotwangenschmuckschildkröte/ Ämter

          Wie alt schätzt du die Tiere? Gibt es über die "Finder" noch die Möglichkeit, an Informationen zu gelangen, z.B. 1995 von xy übernommen, xy bestätigt, dass die Tiere selbst 1985 angeschafft wurden?

          Ich selbst habe ein Tier vom Tierheim in Pflege genommen und die Behörden nicht informiert, die dortige Dame konnte mir die Vorbesitzer nennen und die wiederum bestätigten mir den Ort des Erwerbes = Herkunftsnachweis, mehr braucht es nicht!

          Gruß
          Holger

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